Jobcenter Lübeck ist über jedem Zweifel erhaben

Am 22.07.2013, gleich früh um 8:00 Uhr rief Herr E im Servicecenter an, um eine dreiwöchige Abwesenheit anzumelden. Man versprach ihm, dass am gleichen Tag bzw. am folgenden Tag seine Sachbearbeiterin sich mit ihm in Verbindung setzt, was nicht geschah.

 

Am 24. 07.2013, gleich früh um 8:00 Uhr rief Herr E. daher wieder im Servicecenter an. Dort teilte man ihm mit, dass dort sein Wunsch auf Genehmigung einer Abwesenheit zwar vermerkt ist, aber nichts von einem Rückruf stehen würde. Auf die Frage, wenn man denn nicht zurückrufen wollte, wie er denn erfahren sollte, ob die Abwesenheit genehmigt überhaupt wurde, erhielt Herr E keine Antwort. Man teilte Herrn E aber die Telefonnummer seiner neuen Sachbearbeiterin mit, und versicherte außerdem, dieser Frau F. mitzuteilen, dass Herr E einen Rückruf wünscht.

 

Am 25. 07.2013 versuchte Herr E dann selbst diese neue Sachbearbeiterin Frau F zu erreichen, was ihm auch nach mehreren Anläufen gelang. Die dritte Sachbearbeiterin binnen 15 Monaten, wobei Herr E von den beiden vorherigen jeweils nur einmal zu einem Gespräch eingeladen wurde, um die Job-Perspektiven zu besprechen.

 

Wenn man bedenkt, dass in der Öffentlichkeit immer davon geredet wird, dass die Sachbearbeiter angeblich längerfristig mit ihren „Kunden“ zusammenarbeiten sollen, um sich besser auf seine Schwächen und Stärken einstellen zu können, ist das schon bemerkenswert. Aber das dazu kann man sich wohl noch ein andermal äußern.

 

Auf jeden Fall erreichte Herr E seine neue Sachbearbeiterin endlich und nach kurzer Erläuterung wurde die Abwesenheit auch genehmigt. Herr E. bat um eine kurze schriftliche Bestätigung, auch gerne nur per E-Mail. In Anbetracht der Tatsache, dass eine unerlaubte Abwesenheit immerhin erhebliche Auswirkungen auf die Absicherung des Lebensunterhaltes zur Wirkung hat, dürfte diese Absicherung doch wohl berechtigt sein.

 

Die neue Sachbearbeiterin weigerte sich so eine Bestätigung zu geben und meinte: „So etwas sei nicht üblich. Eine mündliche Zusage reicht."

 

Wenn man bedenkt, wie penibel das Jobcenter selbst ist, darauf besteht, dass der „Kunde“ nach so einer Abwesenheit, am ersten Tag seiner Orts-Zwangsanwesenheit, zwingend beim Jobcenter vorbeikommen muss, um, durch Vorlage seines Personalausweises, nachzuweisen, dass er wirklich wieder vor Ort ist, ein Telefonanruf mit einer Bestätigung reicht nicht, da könnte man ja schummeln, ist so eine Verweigerung schon unverhältnismäßig. Wenn das Jobcenter unterschwellig dem eigenen „Kunden“ keine Aufrichtigkeit zutraut, darf wohl der „Kunde“ gegenüber dem Jobcenter das gleiche Misstrauen hegen. Erst recht, wenn man bedenkt, welcher Erfahrungen Kunden mit Jobcentern haben.

 

Man erinnere sich da nur an die Auseinandersetzungen, die Herr E bereits in der Vergangenheit mit dem Jobcenter Lübeck hatte.

 

Die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter-Sachbearbeiter Herr M, der, obwohl Herr E keine angesetzte Frist versäumt hatte, Herr E vom Jobcenter für eine Abgabe einer Erklärung, über die geschätzten Einnahme für die nächsten sechs Monate, im Juni 2012, laut Fristsetzung durch das Jobcenter, zu diesem Zeitpunkt noch fast zwei Wochen Zeit hatte, trotzdem drohte, da er diese Erklärung noch nicht hatte, ab sofort vorläufig alle Leistungszahlungen einzustellen. Die Betonung liegt auf „alle“ Leistungszahlungen. Und das nur um eine eventuelle Überzahlung und damit eine eventuelle Rückforderung zu vermeiden. Sind das wirklich so schwerwiegende Argumente, um eine Grundsicherung, immerhin angeblich ein Grundrecht, vorläufig komplett einzustellen, erst recht, wenn die Frist, die das Jobcenter Herrn E für diese Erklärung selbst gegeben hatte, noch nicht abgelaufen war?

 

Oder die Täuschungen und Falschaussagen der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau B aus dem Jahr 2011, bei einer Beantwortung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die in Form einer Petition gemäß Artikel 17, GG geschrieben wurde. (Siehe auch mein Buch: „ALG II in Lübeck. Eine Odyssee der besonderen Art). Wohlgemerkt, dieser Täuschung ist schriftlich erfolgt, also auch belegbar.

 

Da war und ist ja wohl jedes Misstrauen in diese Behörde verständlich.

 

Als Herr E aber darauf hinwies, dass sein Misstrauen gegen das Jobcenter nun wirklich berechtigt war, äußerte sich seine neue Sachbearbeiterin wie folgt:

 

„Jeder zieht sich das Hemd an, was er meint, dass es ihm steht,“

 

Was ist das für eine Anmaßung von der Frau.

 

Einmal völlig egal, ob das Misstrauen von Herrn E gegenüber dem Jobcenter nun berechtigt ist, oder nicht, muss man sich doch die Frage stellen: „Was maßt die Frau sich da an.“

 

Geht man so mit Kunden um – oder vergessen wir einmal, dass das Jobcenter behauptet, für sie wäre ein Arbeitsloser ein Kunde und fragen einfach mal: Ist das der Ton, in dem eine Behörde sich bei Kritik an ihrer Arbeit, sich einem Bürger gegenüber äußern darf?

 

Was ist das? Soll das etwa übersetzt heißen:

 

„Wir sind über jeden Zweifel erhaben. Wenn Sie mit uns Probleme haben, liegt es an Ihnen.“

 

Da darf man wohl berechtigt fragen: „Was bildet sich die Sachbearbeiterin Frau F dabei ein. Und dann kommt immer noch der Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck, Herr Tag, und schmiert regelmäßig, ca. einmal im Monat, den Bürgern der Hansestadt Lübeck im „Wochenspiegel Lübeck“ Honig im Mund, erklärt den Bürgern, wie toll das Jobcenter doch sei, wie hilfsbereit, höflich und zuvorkommend zu den „Kunden“, nur, sicher mit Rahmen des Gesetzes, um dessen Wohl besorgt und für ihn da, um ihm zu helfen.

 

Keine andere Behörde würde sich so ein Ausspruch gegenüber einem „Bürger“ erlauben, wenn man sie denn kritisiert. Keine Behörde schmiert dem Bürger in der Öffentlichkeit so viel Honig um den Mund und verhält sich dann so anmaßend und abfällig gegenüber diejenigen, die sie betreuen.

 

Auch dieses ist wieder ein Hinweis, wie verlogen das Jobcenter ist. Viele Behörden machen Fehler und versuchen dann die Fehler auch gerne einmal unter den Teppich zu kehren. Aber das Jobcenter gehört zu den wenigen Behörden, mir fallen außer dem Jobcenter nur zwei weitere ein (BND und Verfassungsschutz), die ganz bewusst gegenüber Ihren Klienten, Bürgern, Kunden, oder wie man sie auch immer nennen mag, ein anderes Verhalten an den Tag legen, als sie den normalen Bürgern, immer wieder in öffentlichen Äußerungen und Veröffentlichungen, vorgaukeln.

 

Ich bin durchaus der Meinung, auch ein Staat muss nicht unbedingt lieb und nett sein, aber wenn er nicht lieb und nett sein will, dann hat er auch dazu zu stehen und sich so zu zeigen. Aber dieses in der Öffentlichkeit auf Schmusekätzen zu machen, und sich aber in Wirklichkeit wie ein Schakal zu benehmen, ist einem seriösen Rechtsstaat nicht würdig.  

 

 

 

Dass das Misstrauen von Herrn E nun wirklich berechtigt ist, kann jeder Leser gerne hier nachlesen:

 

ALG II - Jobcenter-Erfahrungen von Herrn E.

 

ALG  in Lübeck - Eine Odyssee der besonderen Art.