ALG II - Jobcenter-Erfahrungen von Herrn E.


Mein neues Buchprojekt ist eine Aufbereitung einer Erfahrung, die Herr E. mit dem Jobcenter Lübeck erlebt hat, bzw. noch immer erlebt. 

Es dreht sich darum, dass das Jobcenter Lübeck seit Juli 2010 sich bemüht Herrn E. zu einem Umzug in eine teurere Wohnung zu zwingen. Ja - man liest richtig, "in eine teurere Wohnung".

 

Herr E. weigerte sich na klar, und weigert sich auch heute noch, diese "Kostensenkungsmaßnahme", die der Hansestadt Lübeck und damit der Allgemeinheit "höhere Kosten" verursachen würde, mitzumachen. Immerhin würde es auch gegen den Artikel 11 des GG verstoßen, da durch Herrn E. erst der Algemeinheit besondere Lasten entstehen würden, wenn der dem Umzugszwang nachkommen würde.

 

Daher wurde Herrn E. sein Mietzuschuss entsprechend gekürzt, sodass Herr E. zurzeit nicht die komplette Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. 

 

Selbstverständlich liegt der Fall beim Sozialgericht - und da liegt er nun schon sehr lange warm und trocken. 

 

Jeglicher Versuch von Herrn E. das Jobcenter, die städtische Verwaltung, das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein, ja sogar die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, seinen Fall einmal eine ernsthafte Prüfung zu unterziehen, lief ins Leere. Aber der Fall ist zu kurios und zeigt zu erschreckend den Zustand der "öffentlichen Hand", um das einfach, für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, im Aktenordner verstauben zu lassen.

 

Jeder kleine unbedeutende Sachbearbeiter im Jobcenter kann einem ALG II Emfpänger das Leben zur Hölle machen, im auch die vom Grundgesetz garantierte Sicherung des Lebensunterhaltes kürzen. 

 

Ein ALG II Empfänger ist dann auf eine Klage beim Sozialgericht angewiesen. Andere Möglichkeiten sich zu wehren, hat man ihm entzogen.

 

Ist der Allgemeinheit bekannt, dass 

  • man gegen Bescheide, die aus dem Bereich Soziales kommen, nicht beim Verwaltungsgericht klagen kann? Klagen geht nur über das Sozialgericht.
  • es kein Gericht gibt, das so langsam ist, wie das Sozialgericht, selbst wenn keine große Beweisführung von Nöten ist. Es dreht sich hier um die vom Grundgesetz garantierte Lebenssicherung. Und gerade da dauern die Klagen bei Gerichten am längsten.
  • egal was für Folgen für einen ALG II Empfänger die Entscheidungen eines Sachbearbeiters hat, man ihn nicht, sollte seine Entscheidung nicht rechtens sein, persönlich belangen kann. Die Regelung des Gesetzes zur Regelung des Statusrechtes der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, in dem festgelegt ist, dass ein Beamter/eine Beamtin für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung verantwortlich ist und verantwortlich zu machen ist, greift nicht, da im Sozialbereich man nicht, außer beim Sozialgericht, klagen kann. Und das Sozialgericht entscheidet nur über die Sache selbst. Hat der Beamte fahrlässig, oder gar grob fahrlässig entschieden, interessiert das das Sozialgericht nicht.
  • Sachbearbeiter beim Jobcenter zwar einem ALG II Empfänger leichtfertig die vom Grundgesetz garantierte Leistungssicherung entziehen können, wohl wissend, dass eine Klage beim Sozialgericht schnell mal 2 Jahre dauert, man aber dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nicht einmal Rechtsbeugung vorwerfen kann, selbst wenn von der Sache her er Rechtsbeugung betrieben hat. Ein Sachbearbeiter ist schlichtweg zu unbedeutend, um Rechtsbeugung durchführen zu können. Dazu müsste er nämlich einen viel höheren Amtsstatus, nämlich den eines Amtsträgers haben. Somit kann ein unbedeutender Sachbearbeiter, ohne Folgen fürchten zu müssen, Dinge tun, wofür sogar ein Richter oder Staatsanwalt belangt werden könnte.

 

 

Aber selbst wenn man den Mitarbeitern im Jobcenter juristisch nicht ans Bein pinkeln kann, ändert es doch nichts daran, dass das Jobcenter eine Behörde ist, und sie sich somit, gemäß Artikel 20, Abs. 3 GG, an Recht und Gesetz zu halten hat.

 

Dass die Mitarbeiter beim Jobcenter quasi unangreifbar sind, gibt ihnen doch keinen Freibrief, gegen Gesetz zu verstoßen.

 

Wobei - wo einem das Klagen verboten wird, gibt es auch keinen Richter. Auch so kann man Bürgerrechte aushebeln.

 

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Nun erfahre ich auch andere Kuriositäten von Herrn E. über die Praktiken des Jobcenters. Darüber, so wie über einiges aus dem Fall "Kürzung wegen zu hoher Miete", werde ich hier in lockerer Folge schreiben. 

 

Und über andere Dinge, über die Praktiken bei Hartz IV , die beim Jobcenter auch ganz allgemein, außerhalb der heiligen Region der Hansestadt Lübeck, stattfinden, werde ich hier, in lockerer Folge, so meine Meinung kundtun.

(siehe dazu - rechts - die entsprechenden Unterseiten, zum anklicken)

 

10. April 2013

Berthold Kogge

info@berthold-kogge.de

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