BGE - Ein Bürgerrecht?

 

Das Recht auf Leben beinhaltet nicht, wenn ich denn arbeiten kann und es Arbeit gibt, dass ich dieses verweigern darf, um mich mit der Begründung von der Gesellschaft durchfüttern zu lassen, dass ich ja grundsätzlich ein Recht auf Leben habe.

 

Solche Rechte sind Rechte auf Gegenseitigkeit. Wenn ich mir das Recht herausnehme, zu leben, ohne zu arbeiten, ohne eigene entsprechende Mittel zu besitzen, muss ich dieses auch allen anderen zugestehen. Allen. – Also nicht nur denjenigen, die das genauso sehen und deshalb nicht arbeiten wollen, sondern auch denjenigen, die trotz dieses Rechtes arbeiten werden. Denn die, die trotz dieses Rechtes arbeiten, sind dazu nicht verpflichtet und hätten jederzeit das Recht „nein“ zu sagen. Ich habe kein Recht, wenn ich selbst nicht arbeiten will, zu verlangen, dass irgendjemand sich doch freiwillig bereit erklärt zu arbeiten. Niemand muss arbeiten, aber irgendwelche Leute haben gefälligst so viel Spaß daran zu haben, dass sie doch arbeiten werden, und dabei, außer für ihre eigenen Wünsche, noch zusätzlich das dann leisten, was ich benötige, und nicht nur das, wozu sie Lust haben zu arbeiten.

 

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