Diese Seite gehört nicht zu meinem Buch: "Der Irrglaube BGE." Die hier genannte Thematik erstand durch eine heftige Diskussion bei Google+, die völlig aus dem Ruder lief.

BGE - Jürgen Rettel (aus Ulm). Ein falscher Prophet streut seine Lügen unter das Volk

Jürgen Rettel aus Ulm. Entweder ein Lügner, Täuscher und ein populistischer Falschaussager, ein Verleumder und Diskreditierer – oder einfach nur ein unbelehrbarer Dummkopf.

 

Jürgen Rettel verstreut im Internet, auf Facebook, Google+ und anderen Internetseiten die Lüge unter das Volk, dass es angeblich mathematisch erwiesen ist, dass, sollte man das Volkseinkommen komplett für die Finanzierung eines BGEs einsetzen. Das BGE finanzierbar ist.

 

Dass es eine Lüge ist, ist eindeutig, denn wenn es zu einer Diskussion über seine Thesen kommt, verbiegt er die Wahrheiten, verdreht die Fakten und beschimpft diejenigen, die auf die Ungereimtheiten aufmerksam machen, ohne dass er in der Lage ist, diese Ungereimtheiten auszuräumen. Im Gegenteil, er kommt mit neuen Ausflüchten und Lügen.

 

Wer im Recht ist, braucht nicht lügen, täuschen und die Wahrheit verbiegen.

 

Aber kommen wir nun zu den Tatsachen.

 

Bei der Auseinandersetzung, die ich miterlebte, ging Jürgen Rettel bis jetzt immer von den Zahlen des Jahres 2012 aus.

 

Um gleich vorweg keine Irritierung aufkommen lassen, wenn meine Zahlen etwas davon abweichen, sei gesagt, inzwischen liegen die Zahlen von 2013 vor, und ich wende diese an.

 

Wo bei Jürgen Rettel noch ein Volkseinkommen von 2119 Milliarden Euro steht, aus dem Jahr 2012, woraus sich seine Berechnungen ergeben, steht bei mir die Zahl 2127,9 Milliarden, aus dem Jahr 2013, als Gesamtsumme des Volkseinkommens.

 

Dadurch ergeben sich auch folgende Differenzen:

 

Volkseinkommen, pro Monat und Kopf bei Jürgen Rettel 2.160,00 € (im Durchschnitt).

Bei mir liegt dieser Durchschnitt, da ich schon von den Zahlen aus dem Jahr 2013 ausgehe, bei 2.170 €, pro Monat, pro Kopf (im Durchschnitt).

 

Diese Zahl (2.170 €) wird hier immer wieder genannt werden, und wenn nicht als Zahl, dann unter dem Begriff „Schnittpunkt“.

 

Jürgen Rettel geht dabei von einer Einwohnerzahl von 81,7 Millionen aus. Ich bleibe bei der Zahl, da die ganze Rechnerei ansonsten zu unübersichtlich wird.

 

Bevor wir zur Rechnung kommen, noch eine Erklärung zum Volkseinkommen.

 

Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, wie Löhne und Gehälter, Mieterträge (gezahlt an Privatpersonen), Zinsen und Pachten. Weiterhin kommen die Gewinne von Unternehmen dazu.

 

In dem Volkseinkommen sind damit auch enthalten, die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Steuer aus Zinserträgen, um die wesentlichen zu nennen. Alle Steuern also die durch Einkommen und Erträge generiert werden.

 

Des Weiteren geht Jürgen Rettel von einer Marktordnung in der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) aus, in der Produktsteuern für den Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat anzuwenden sind, während die Steuern aus den Einkommen und Erträgen für die Sozial- und Gesellschaftsaufgaben zu nutzen sind.

 

Ich teile die Auffassung von so einer Marktordnung nicht, da es sich gezeigt hat, dass der Staat so eine Marktordnung vielleicht als Richtlinie ansetzt, an die man sich grob halten sollte, aber der Staat sich nicht verbindlich exakt daran hält. Aber um die Sache hier nicht noch komplizierter zu gestalten, und auch weil diese Auffassung von Jürgen Rettel meiner Argumentation zugutekommt, bleibe auch ich dabei. Es ist immerhin legitim, die Fehler von anderen, mit ihren eigenen Argumenten, aufzuzeigen.

 

Kommen wir zu Punkt 1. der Falschaussagen von Jürgen Rettel.

 

Jürgen Rettel schreibt, aus mehreren Gründen, von einem schlanken Staat, der durch seine Form eines BGEs entstehen würde. Ein Grund für diese Annahme ist die geringere Bürokratie, da im Grunde jeder, bei dem System der Negativbesteuerung, je nach Höhe seines Einkommens, die gleiche Summe BGE bekommt (solange das Familieneinkommen unter dem Schnittpunkt liegt), bzw. kommt das Familieneinkommen über den Schnittpunkt, jeder die gleichen Steuern zahlt.

 

Und hier kommt der erste Fehler von Jürgen Rettel. Jeder soll genauso viel bekommen. Die Mieten sind aber in den verschiedenen Kommunen, wie wir alle wissen, verschieden. Die Miete für eine Wohnung in Bitterfeld ist wesentlich niedriger als in München.

 

Daher müsste die Berechnung des exakten Schnittpunktes für jede Familie, nicht nur nach der Personenzahl in der Familie berechnet werden, sondern auch der Mietspiegel der Kommune, in der die Familie lebt, muss berücksichtigt werden.

 

Das, was heute schon bei der Berechnung von ALG II Bezügen passiert, müsste auf das ganze Volk ausgeweitet werden. Bei ALG II bekommt jeder Empfänger eine bundesweit gleiche Grundsicherung, und entsprechend dem örtlichen Mietspiegel, die Wohnkostenerstattung für eine einfache Wohnung. Dabei geht man nicht von dem durchschnittlichen Mietspiegel in der Kommune aus, sondern von dem Mietspiegel für einfache Wohnungen im unteren Segment.

 

Bei einem BGE müsste selbstverständlich der durchschnittliche Mietspiegel berücksichtigt werden. Wobei es für die Zahlung an die Familie nicht erheblich sein darf, ob sie sich nun bewusst eine kleine und einfache Wohnung gesucht hat oder sich protzig Wohneigentum geschaffen hat. Es zählt, wie bei dem Schnittpunkt, der Durchschnitt des Mietspiegels in der jeweiligen Kommune.

 

Verändern sich die Wohnungskosten in München (oder einer anderen Gemeinde/Kommune) rasant, verschiebt sich das Verhältnis der Wohnkosten von München zu dem Verhältnis zum Volkseinkommen. Auch wenn die Wohnungen in Bitterfeld dadurch nicht billiger werden, würden Sie, im Verhältnis zum Volkseinkommen, eine niedrigere Summe ergeben.

 

Das heißt, genauso wie heutzutage schon für ALG II Empfänger, müsste nun, für jede Familie, egal ob sie zu Miete oder im Haus/Wohnungseigentum lebt, ca. alle zwei Jahre, der Wohnkostenanteil am BGE neu ermittelt werden, da es immer an das tatsächliche Volkseinkommen und an dem Schnittpunkt pro Person, und an dem Verhältnis der kommunalen Mietspiegel untereinander, angeglichen werden müsste. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand.

 

Jürgen Rettel weigert sich dieses anzuerkennen und behauptet, dass die Mietkosten nicht zum BGE gehören, und weiterhin ein Sozialtransfer, gemäß dem Leitsatz 4 sind.

 

Das entspricht aber nicht der These von Jürgen Rettel, dass das BGE aus dem gesamten Volkseinkommen generiert werden soll. Denn die Miete (und das private Wohneigentum) wird von jeder Familie aus dem persönlichen Familieneinkommen bezahlt, das ein Teil des Volkseinkommens ist.

Sind die Mietkosten Ausgaben, die aus dem Volkseinkommen beglichen werden, muss in einem BGE auch die Miete, zumindest gemäß dem Durchschnitt eines kommunalen Mietspiegels, enthalten sein.

 

Jürgen Rettel ist der Auffassung, dass im Zweifel das Gesetz bestimmt, was zu einem BGE gehört – und was nicht. Ich zitiere Jürgen Rettel:

 

Ob Mieten zum bGE gehören oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Definition des bGE.

 

Da mag Jürgen Rettel ja sogar durchaus recht haben. Aber wenn Jürgen Rettel bestimmt, das BGE wird aus dem gesamten Volkseinkommen generiert, gehört die Miete dazu, da die Miete aus dem Volkseinkommen beglichen wird. Daran ist nicht zu rütteln.

 

Der weitere Ansatz für einen schlanken Staat begründet Jürgen Rettel damit, dass der Staat 50% seiner Staatsgehälter einspart, da ja ein Teil schon durch das BGE bezahlt wird.

 

a) Erst einmal soll die Negativbesteuerung ja nicht dazu führen, dass irgendjemand, egal ob Staat oder Unternehmer, weniger Lohn zahlt, sondern Einkommen von oben nach unten verteilt wird.

b) Ist es verwunderlich, dass man anscheinend nur bei dem Staat von einer Einsparung ausgeht. Die Unternehmer zahlen unter den gleichen Bedingungen Gehalt an die Mitarbeiter, wie der Staat. Auch in der Wirtschaft bekommen die Mitarbeiter, sollte ihr Gehalt unter dem Schnittpunkt liegen, ein BGE. Wenn überhaupt, verringern sich die Gehaltskosten nicht nur bei Staatsdienern um 50%, sondern auch in der Privatwirtschaft.

c) Ist die ganze Rechnung sowieso falsch, und jeder Mathematikprofessor würde die Augen verdrehen, wenn er diesen Schwachsinn lesen würde. Ich werde es erklären.

 

Der viel beschworene Schnittpunkt, an dem sich die Negativsteuer in die Positivsteuer umkehrt, ist der Durchschnitt aller Einkommenszahlungen und von Erträgen (2.170 €, pro Monat, pro Kopf). Siehe folgende Grafik, aus der Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel: „Negative Einkommensteuer“

 

Dort, wo das grüne Dreieck auf das rote Dreieck stößt, ist der Durchschnitt.

 

Quelle: Enzyklopädi Wikipedia, unter dem Titel: "Negative Einkommensteuer
Quelle: Enzyklopädi Wikipedia, unter dem Titel: "Negative Einkommensteuer

Wenn man auf Höhe des Durchschnitts einen waagerechten Strich zieht, so wie ich es mir erlaubt habe, auf der oben genannten Grafik durchzuführen, (siehe neue Grafik unten) erkennt man, dass die, von Unternehmen und dem Staat zu zahlenden Gehälter, die über dem Durchschnitt liegen (das weiße und das rote Feld, die beide rechts vom Schnittpunkt oberhalb der Durchschnittslinie liegen, das weiße und das grüne Feld, die beide links vom Schnittpunkt unter dem Durchschnitt liegen, kompensieren.

 

Da der Schnittpunk (2170 €) die Durchschnittseinnahme (Gehalt, Gewinn usw.) ist, ergibt sich daraus, dass 50 % der Einnahmen unterhalb dieses Schnittpunktes liegen und 50% oberhalb dieses Schnittpunktes. Halbiert man die Staatsgehälter (oder auch alle anderen) würden die 50%, die oberhalb des Schnittpunktes liegen, total wegfallen. Siehe die Tabelle unten, die als Grundlage die oben gezeigte Grafik aus Wikipedia hat. Der von mir dort eingesetzte dicke Balken würde die Schnittmenge aufzeigen, wenn die Gehälter halbiert werden. Wie man dabei ersehen kann, fällt der Bereich (das rote Dreieck), der auch das BGE (das grüne Dreieck) bezahlen soll, weg. Halbiert man den Lohn, gibt es somit auch kein BGE. Alles, was unterhalb des Schnittpunktes (2170 €) liegt, ist steuerfrei. Daraus kann kein BGE bezahlt werden.

Erstellt aus der Grundlage der 1. Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädi Wikipedia ist.
Erstellt aus der Grundlage der 1. Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädi Wikipedia ist.

 

Was also der Staat und jedes Unternehmen, im Verhältnis zum Schnittpunkt, links vom Schnittpunkt einspart, geben sie, rechts vom Schnittpunkt, entsprechend zusätzlich aus. Fehlen die Felder rechts, fehlt das Geld für das BGE.

 

Die durchschnittlichen Gehaltskosten von Staat und Unternehmen liegen pro Einwohner bei 2.170 € pro Monat. Das x 12 Monate und x Einwohnerzahl, ergibt das Volkseinkommen.

 

Dass das nicht ganz richtig ist, da auch Firmenerträge im Volkseinkommen enthalten sind, ist nicht von Belang, da diese Differenz nicht erst bei einem BGE eintreten würde, sondern auch heutzutage existent ist. Es würde also bei dem Verhältnis, zwischen heute und bei einem BGE, auf Basis des gesamten Volkseinkommens und einer Negativbesteuerung, nichts ändern.

 

Es halbieren sich also weder die Kosten für die Staatsgehälter noch für die Beschäftigten in der freien Wirtschaft.

 

Und wenn der Staat wirklich ernsthaft nur noch für die Nettogehälter seiner Staatsdiener aufkommen möchte und die Kosten für Krankenversorgung, Zahnbehandlung und Pensionen einsparen will, denn die Gelder dafür würden wegfallen, wenn Jürgen Rettel, für die Staatsdiener, nur noch die Nettolohnkosten übernehmen will, stellt sich die Frage, wer noch in dem öffentlichen Dienst arbeiten möchte, wenn er mehr nicht krank werden darf, keine Zahnversorgung mehr bekommt und im Alter, wenn er aufhört zu arbeiten, als Bettler durch die Lande ziehen muss.

 

Kommen wir zu dem zweiten Fehler von Jürgen Rettel.

 

Wohngeld und Bildungsetat.

 

Jürgen Rettel hat in einer Diskussionsrunde mehrmals behauptet, das Wohngeld gehört nicht zum BGE-Bestandteil. Er begründete dieses einmal, wie schon beschrieben, dass die Wohnkosten nicht zum BGE gehören und seine zweite Begründung lautet, ich zitiere aus der Diskussionsrunde:

 

Wohngeld war NIE ein Sozialtransfer, sondern eine Vermieter-Subvention.

 

Womit Jürgen Rettel eben auch klarstellen wollte, dass, laut seiner VGR-Marktordnung, Wohngeld nicht aus den Steuern generiert wird, die aus den Steuern des Volkseinkommens kommen, sondern aus dem Bereich Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat.

 

Aber dann sollte man sich einmal das Wohngeldgesetz näher anschauen. Wer bekommt Wohngeld, wer muss es beantragen und wer muss seine schlechte finanzielle Situation nachweisen, um eine Begründung für ein Wohngeld zu geben?

 

Schauen wir uns das Wohngeldgesetz also einmal an:

 

 

Wohngeldgesetz:

§ 1 Zweck des Wohngeldes

(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

§ 3 Wohngeldberechtigung

(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind.

 

 

Das Wohngeldgesetz sagt eindeutig aus, dass es eine Sozialleistung für den Mieter ist. Jürgen Rettel ist sich wirklich für nichts zu schade, lügt ständig wie gedruckt, um seine falschen Thesen als richtig hinzustellen.

 

Wäre das Wohngeld eine Vermieter-Subvention, würde der Vermieter die Subvention erhalten und müsste auch den Antrag dafür stellen und dabei aufzeigen, dass er, also der Vermieter, auf das Wohngeld angewiesen ist. Es erhält aber der Mieter das Wohngeld und dieser muss auch den Antrag stellen und dabei belegen, dass er – er, nicht der Vermieter – auf das Wohngeld angewiesen ist.

 

Oder hat schon einmal jemand gehört, dass der Konzern Siemens eine Subvention erhalten hat, die nicht Siemens, sondern jeder einzelne Angestellte beantragen musste und dabei jeder einzelne Angestellte, bei dieser Unternehmenssubvention, dabei den Antrag, mit seinem zu niedrigen Gehalt begründen musste und auch dann jeder Angestellte diese Subvention erhält, anstatt dass Siemens das Geld bekommt?

 

Aber das Wohngeld ist, nach heutiger Sicht, da die Wohnkostenerstattung für ALG II Empfänger nicht dazu zählt, nur Kleingeld, Peanuts sozusagen, da im Jahr 2012 nur 1,2 Milliarden Euro bundesweit ausgezahlt wurden. Was aber an der grundsätzlichen Falschaussage von Jürgen Rettel nichts ändert.

 

Viel schlimmer ist die Behauptung von Jürgen Rettel, dass in seiner VGR-Marktordung auch der Bildungsetat zu dem Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat gehört, der durch die Produktsteuern, die nicht für das BGE verwendet werden sollen, bezahlt werden soll.

 

Alleine schon der Verstand sagt, dass der Bildungsetat zu den Gesellschaftsaufgaben gehört, also, sollte die VGR-Marktordnung, die Jürgen Rettel propagiert, stimmen, sind bereits die dafür gedachten Gelder für das BGE verplant. Außerdem sollte die Marktordnung von Jürgen Rettel stimmen, braucht man sich nur den Haushalt eines Bundeslandes anzusehen, um zu erkennen, dass im Bereich der Einnahmen durch Produktsteuern, wenn denn alle notwendigen Rechts- Infrastruktur- und Subventionsausgaben getätigt wurden, gar kein Geld mehr für die Bildung vorhanden ist.

 

Bei den Produktsteuern ist für Bildung kein Geld vorgesehen und die gesamten Steuern auf Einnahmen und Erträgen sind bei Jürgen Rettel für das BGE verplant.

 

Viele wird es freuen: Gibt es das BGE, auf Grundlage der Negativbesteuerung in voller Höhe des Volkseinkommens, fällt die Schule (und andere Bildungseinrichtungen) in Zukunft aus.

 

Da stellt man sich die Frage, wofür Jürgen Rettel seinen Doktortitel bekommen hat.

 

Da es Jürgen Rettel an der Einsicht fehlt, dass seine Behauptung falsch ist, zeigt er immerhin eine gewisse Lernresistenz.

 

Wohlgemerkt, zu der Streitfrage, ob ein BGE überhaupt machbar ist, oder ob es zumindest durch eine Negativbesteuerung grundsätzlich finanzierbar ist, sind wir gar nicht gekommen. Hier dreht es sich nur darum, ob die Finanzierung eines BGEs durch eine Negativbesteuerung, die als Bemessungsgrundlage für das BGE das gesamte Volkseinkommen einbezieht, mathematisch nachweisbar ist.

 

Und da Jürgen Rettel es an Einsicht fehlt, da er sich den Wahrheiten verschließt, hat er mir schlimmste Beleidigungen vorgeworfen und versucht mich lächerlich zu machen.

 

Nun, ich bin kein Kind von Traurigkeit und habe in vielen Bereichen mit gleicher Münze heimgezahlt. Allerdings, wenn man die Ausführungen von Jürgen Rettel verfolgt, das nun wirklich berechtigt.

 

Was aber eindeutig zu weit geht, ist eine geistige, öffentliche Bücherverbrennung, die somit ganz eindeutig gegen den Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt.

 

Jürgen Rettel kennt mein Buch „Der Irrglaube BGE“ nicht. Das belegt sich schon dadurch, dass ich die Frage der Negativbesteuerung nur kurz, völlig nebenbei, erwähnt habe. Die Frage, ob die Finanzierbarkeit eines BGEs, auf Basis der Negativsteuer in Höhe des kompletten Volkseinkommens, machbar ist, wird in meinem Buch gar nicht erläutert.

 

Wenn Jürgen Rettel aber mein Buch nicht gelesen hat, er also den Inhalt nicht kennt, und auch aus meiner Webseitenpräsentation nichts über die Frage der Finanzierbarkeit eines BGEs über die Negativbesteuerung, bei einer Berechnungsgrundlage, die das ganze Volkseinkommen beinhaltet, zu lesen ist, verunglimpft er mein Buch nur, weil es eine politische Aussage hat, die nicht mit seiner politischen Einstellung konform geht.

 

Somit wäre auch eine Ausrede, die Aussage, mein  Buch  wäre:

 

"Irrglaube bGE" ist ein Irrglaube, entstanden aus elementaren Bildungsmängeln in der 5. Klasse. Pöbeln Sie also ruhig weiter. ROFL, Sie können einem nur leid tun. 

 

nur eine Meinungsäußerung, nur, wie gesagt, eine Ausrede.

 

Eine Bücherverbrennung, auch wenn sie nicht praktisch ausgeführt wird, sondern nur öffentlich über das Internet passiert, verstößt in diesem Lande, gerade wegen der leidvollen Erfahrungen aus dem 3. Reich, gemäß GG Artikel 5 Abs.3 gegen deutsches Recht.

 

Man könnte den Eindruck gewinnen, Jürgen Rettel ist ungefähr 60-80 Jahre zu spät geboren. Damals, als man noch politisch Andersdenkende verfolgen, diskriminieren und in Verruf bringen durfte, hätte er sich wohl sehr wohl gefühlt.