ALG II in Lübeck - Jobcenter Lübeck kürzt rechtswidrig die Wohnkostenerstattung


 

Dieses Buch ist nicht mehr veröffentlicht.

 

Das Nachfolgebuch erschien unter dem Titel:

 

ALG II in Lübeck - Wenn ein Jobcenter, ein Bürgermeister und ein Sozialministerium sich der Rechtsprechung verweigern

 

 

 

Mein neues Buchprojekt ist eine Aufbereitung einer Erfahrung, die Herr E. mit dem Jobcenter Lübeck erlebt hat, bzw. noch immer erlebt. 

 

Es dreht sich darum, dass das Jobcenter Lübeck seit Juli 2010 sich bemüht Herrn E. zu einem Umzug in eine teurere Wohnung zu zwingen. Ja - man liest richtig, "in eine teurere Wohnung".

 

Herr E wohnt in einer Wohnung mit einer relativ hohen Nettokaltmiete, aber mit extrem niedrigen Nebenkosten, sodass seine Wohnung gesamtgerechnet sehr günstig ist. Obwohl das Jobcenter nicht in der Lage war, Herrn E eine alternative Wohnung vorzuschlagen, in der die Nettokaltmiete + die Nebenkosten, zusammengerechnet niedriger als bei seiner Wohnung liegen würde, kürzten sie, wegen der zu hohen Nettokaltmiete, seine Wohnkostenerstattung, da er sich weigerte in eine, letztendlich teurere Wohnung umzuziehen. 

 

Und das - siehe die Tabelle unten - obwohl in anderen Jobcentern seit 01.01.20111 selbstverständlich bei der Mietobergrenze auch die Nebenkosten berücksichtigt werden. -

 

und - 

 

selbstverständlich die Kommune auch die Nebenkosten bezahlen muss, diese somit ein Kostenfaktor sind.

 

Herr E. weigerte sich selbstverständlich, und weigert sich auch heute noch, diese "Kostensenkungsmaßnahme", die der Hansestadt Lübeck und damit der Allgemeinheit "höhere Kosten" verursachen würde, mitzumachen. Immerhin würde es auch gegen den Artikel 11 des GG verstoßen, da durch Herrn E. erst der Algemeinheit besondere Lasten entstehen würden, wenn der dem Umzugszwang nachkommen würde.

 

Daher wurde Herrn E. sein Mietzuschuss entsprechend gekürzt, sodass Herr E. zurzeit nicht die komplette Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, gemäß SGB 2, zur Verfügung steht. 

 

Selbstverständlich liegt der Fall beim Sozialgericht - und da liegt er nun schon sehr lange warm und trocken. 

 

Jeglicher Versuch von Herrn E. das Jobcenter, die städtische Verwaltung, das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein, ja sogar die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, seinen Fall einmal einer ernsthafte Prüfung zu unterziehen, lief ins Leere. Aber der Fall ist zu kurios und zeigt zu erschreckend den Zustand der "öffentlichen Hand", um das einfach, für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, im Aktenordner verstauben zu lassen.

 

Jeder kleine unbedeutende Sachbearbeiter im Jobcenter kann einem ALG 2 Empfänger das Leben zur Hölle machen, ihm auch die vom Grundgesetz garantierte Sicherung des Lebensunterhaltes kürzen. 

 

Ein ALG 2 Empfänger ist dann auf eine Klage beim Sozialgericht angewiesen. Andere Möglichkeiten sich zu wehren, hat man ihm entzogen.

 

Ist der Allgemeinheit bekannt, dass 

  • man gegen Bescheide, die aus dem Bereich Soziales kommen, nicht beim Verwaltungsgericht klagen kann? Klagen geht nur über das Sozialgericht.
  • es kein Gericht gibt, das so langsam ist, wie das Sozialgericht, selbst wenn keine große Beweisführung von Nöten ist. Es dreht sich hier um die vom Grundgesetz garantierte Lebenssicherung. Und gerade da dauern die Klagen bei Gerichten am längsten.
  • egal was für Folgen für einen ALG 2 Empfänger die Entscheidungen eines Sachbearbeiters hat, man ihn nicht, sollte seine Entscheidung nicht rechtens sein, persönlich belangen kann. Die Regelung des Gesetzes zur Regelung des Statusrechtes der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, in dem festgelegt ist, dass ein Beamter/eine Beamtin für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung verantwortlich ist und verantwortlich zu machen ist, greift nicht, da im Sozialbereich man nicht, außer beim Sozialgericht, klagen kann. Und das Sozialgericht entscheidet nur über die Sache selbst. Hat der Beamte fahrlässig, oder gar grob fahrlässig entschieden, interessiert das das Sozialgericht nicht.
  • Sachbearbeiter beim Jobcenter zwar einem ALG 2 Empfänger leichtfertig die vom Grundgesetz garantierte Leistungssicherung entziehen können, wohl wissend, dass eine Klage beim Sozialgericht schnell mal 2 Jahre dauert, man aber dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nicht einmal Rechtsbeugung vorwerfen kann, selbst wenn von der Sache her er Rechtsbeugung betrieben hat. Ein Sachbearbeiter ist schlichtweg zu unbedeutend, um Rechtsbeugung durchführen zu können. Dazu müsste er nämlich einen viel höheren Amtsstatus, nämlich den eines Amtsträgers haben. Somit kann ein unbedeutender Sachbearbeiter, ohne Folgen fürchten zu müssen, Dinge tun, wofür sogar ein Richter oder Staatsanwalt belangt werden könnte.

 

Aber selbst wenn man den Mitarbeitern im Jobcenter juristisch nicht ans Bein pinkeln kann, ändert es doch nichts daran, dass das Jobcenter eine Behörde ist, und sie sich somit, gemäß Artikel 20, Abs. 3 GG, an Recht und Gesetz zu halten hat.

 

Dass die Mitarbeiter beim Jobcenter quasi unangreifbar sind, gibt ihnen doch keinen Freibrief, gegen das Gesetz zu verstoßen.

 

Wobei - wo einem das Klagen verboten wird, gibt es auch keinen Richter. Auch so kann man Bürgerrechte aushebeln.

 

Zusammensetzung der Mietobergrenze beim Jobcenter Kiel
Zusammensetzung der Mietobergrenze beim Jobcenter Kiel

 

Vorgeplänkel - Einleitung

 

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Das Buch erschien im Spätfrühling 2013. Am 03. März 2014 fand dann endlich die lang ersehnte Verhandlung am Sozialgericht Lübeck statt. Wie erwartet endete es mit einem Sieg für Herrn E. 

Inzwischen ist auch bekannt, dass es sogar ein Urteil des Bundessozialgerichtes, vom 19.10.2010 gibt, in der genau das gefordert wird, was Herr E. eingefordert hat. Knapp sechs Wochen nach der Verhandlung beim Sozialgericht verkündete das Jobcenter im Lübecker Wochenspiegel, dass diese Regelung, die das Sozialgericht Lübeck kundgetan hat, für alle gelten wird.

 

Allerdings berief sich das Jobcenter Lübeck nicht auf das Urteil des Sozialgerichtes, sondern auf eine aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, das auf der entsprechenden Webseite der Hansestadt Lübeck, mit dem Aktenzeichen: B 14 AS 50/10 R, benannt wird. Dass diese aktuelle Rechtsprechung schon am 19.10.2010 - man beachte die Jahreszahl - gesprochen wurde, und somit schon bevor das ganze Hickhack hier losging, verschwieg, verlogener Weise, das Jobcenter Lübeck gegenüber der Öffentlichkeit.

 

All das, was Herr E. in den letzten drei Jahren, durch das Jobcenter Lübeck, durchleiden musste, war also von Anfang an rechtswidrig. Eigentlich hätte alles gar nicht passieren dürfen.

 

Somit musste das Ende der Geschichte, das noch nicht im Buch steht, ganz neu geschrieben werden. Das neue Buch, mit dem Titel:

 

ALG II - Wenn ein Jobcenter, ein Bürgermeister und ein Sozialministerium sich der Rechtsprechung verweigern

 

ist am 19.05.2014 im Epubliverlag erschienen

 

 

 

 

 

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