Jobcenter Lübeck eröffnet Charmeoffensive

In dem Wochenspiegel Lübeck vom 15. Mai 2013 startete das Jobcenter Lübeck eine Charmeoffensive gegenüber dem normalen Bürger. Es war fantastisch, was man dort alles lesen konnte. Der Geschäftsführer des Jobcenter Lübecks prahlte in dem Artikel, dass sie für ihre Kunden, damit waren die Arbeitslosen gemeint, da sein. Dabei wäre es egal, ob es um eine neue Arbeitsstelle, Praktikum oder um die Zahlung der Regelleistungen geht. Darüber ist es das Ziel des Jobcenters, das Anliegen und die Anträge der Kunden kompetent und zügig zu klären.

 

Um dem normalen Bürger den Eindruck zu vermitteln, dass man sich doch so um den „Kunden bemüht, sprach der Geschäftsführer die Kunden, also die Arbeitslosen, direkt an.

 

„Wir versuchen nach besten Kräften, Ihnen die Entscheidungsgründe zu erklären, …..“

 

„Sollte Ihnen eine Entscheidung trotzdem nicht verständlich sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Teamleitung vor Ort zu wenden, Rechtsmittel einzulegen oder unsere Kundenreaktionsmanagement zu nutzen.“

 

„Sagen Sie uns, wenn Sie sich nicht freundlich behandelt fühlen und helfen Sie uns, indem auch Sie den Kolleginnen und Kollegen ruhig und freundlich gegenübertreten, …...“

 

Also mal ganz ehrlich. Man muss ich sich nur das anschauen, was Herr E. so alles passiert ist, um die Verlogenheit zu erkennen. Dass man Herrn E. im Juni 2012 nicht die Regelleistung total gekürzt hatte, kam nur zustande, weil er mit den Medien drohte. Erst als er das tat, lenkte damals Herr M. ein und bot eine Problemlösung an. Auch das Verhalten von Frau D. kann man schwerlich als höflich und kundenorientiert bezeichnen.

 

Und dass im Jahr 2011 der Sachbearbeiter Herr G. (etwas, was ich in meinem angekündigten Buch noch näher erläutern werde), obwohl er doch selbst, bei der vorgenommenen Zahlungskürzung, eine Rechtsunsicherheit eingestand, das Sozialgericht aufforderte die Klage von Herrn E. abzuweisen, und Herr G. In dem gleichen Fall außerdem, obwohl er doch zugab, bei etwas mehr Zeit, in der Lage wäre, die Rechtsunsicherheit selbst zu klären, dafür zu bequem war, sondern stattdessen einen Vergleich vorschlug, der unter der Lebensgrundsicherung liegen würde, spielt wohl beim Geschäftsführer keine Rolle.

 

Zumindest Herrn E. fiel, als er den Artikel im Wochenspiegel las, sofort das Zitat von Max Liebermann ein, das diesem, bei dem Anblick des SA-Fackelzuges, dem er am 30.01.1933, von seinem Wohnungsfenster in Berlin zuschaute, einfiel.

 

„Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“

 

 

Alleine schon, dass das Jobcenter sich zu so einer Charmeoffensive genötigt fühlt, zeigt ihren wahren Zustand nur zu deutlich. Herr E. und viele andere können ein Lied davon singen.

 

Ich hoffe, ich schaffe es das Buch „ALG II in Lübeck, eine Odyssee der besonderen Art“ noch im Juni zu veröffentlichen. Da kann jeder sehen, wie man Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar sind, in Wirklichkeit den Kunden erklärt werden, bzw. eben nicht erklärt werden, sondern mit fadenscheinigen Begründungen und bewusstem Weglassen entscheidender Kostenfaktoren, einfach versucht den Eindruck zu vermitteln, dass man doch Kosten senken will, obwohl die Bemühungen in Wirklichkeit darauf hinauslaufen, die Kosten zu steigern. Um das durchzusetzen, war die stellvertretende Geschäftsführerin sogar bereit zu lügen, suggerierte, dass sie sogar den Wünschen von Herrn E. entsprochen hat, in dem sie einfach den Grund für die Beschwerde von Herrn E. völlig neu definierte. Und das kann nicht ausversehen passiert sein, da Herr E. seinen wahren Grund der Beschwerde wirklich sehr konkret, unmissverständlich kundgetan hatte. Da vielleicht noch im Nachhinein, irgendwann in der Zukunft, vielleicht zu behaupten, sie hätte Herrn E. falsch verstanden, wäre da blanker Hohn, wenn diese Ausrede denn kommen würde. Herr E. war in seiner Beschwerde nicht falsch zu verstrehen. 

 

Das klingt unglaublich? Ja das tut es. Ändert aber nichts daran, dass genau das geschah, und da das Sozialgericht immer noch auf sich warten lässt, immer noch geschieht.

 

Und dann so eine Charmeoffensive. Da muss ein Betroffener, man muss nur einfach einmal lesen, was hier so alles über das Jobcenter Lübeck aufgeführt ist, Brechreiz bekommen.

 

Oder um es mit den Worten von Max Liebermann zu sagen:

 

"Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

 

 Lübeck, August 2013

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Nachtrag:

 

Am 03.März 2014 fand dann die lang erwartete Gerichtsverhandlung statt. Herr E. bekam selbstverständlich recht.

 

Am 16. April 2014 erklärte das Jobcenter Lübeck, im Lübecker Wochenspiegel, dass wegen einer aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, mit dem Aktenzeichen: B 14 AS 50/10 R, ab sofort die Nebenkosten in die Berechnung der angemessenen Wohnungskosten, für ganz Lübeck, einzurechnen sind.

 

Wohl gemerkt, diese Erklärung kam, laut Angabe im Lübecker Wochenspiegel, nicht wegen der Entscheidung des Sozialgerichts Lübeck, vom 03.03.2014, sondern wegen einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts.

 

Dass diese aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts, mit dem Aktenzeichen: B 14 AS 50/10 R, bereits am 19.Oktober 2010 gefällt worden war, also schon bevor die Kürzung der Wohnkostenerstattung, zum 01. August 2011, überhaupt begann, und somit der Fall von Herrn E. niemals ein Fall hätte werden dürfen, da die Kürzung der Wohnkostenerstattung von Anfang an rechtswidrig war, verschwieg allerdings das Jobcenter im Lübecker Wochenspiegel.

 

Genauso, wie das Jobcenter verschwieg, dass ganz allgemein die Berechnung der Wohnkostenerstattung, für mehr als drei Jahre, in Lübeck rechtswidrig berechnet worden war. Und das trotz des mehrfachen Hinweises von Herrn E., dass die anderen Jobcenter eine andere Grundlage für die Bemessung der Wohnkostenerstattung anwendeten. Lübeck hatte, nach den Hinweisen von Herrn E., es nicht einmal für notwendig angesehen, bei Ihren Kollegen in anderen Kommunen einmal nachzufragen, warum die denn alle eine andere Berechnungsgrundlage als Lübeck anwendeten.

 

Das Buch zu dem Fall: ALG II in Lübeck - Wenn ein Jobcenter, ein Bürgermeister und ein Sozialministerium sich der Rechtsprechung verweigern, ist im Epubli-Verlag veröffentlicht.

 

Als Printausgabe (BOD) für 10,90 € zuzüglich Versandkosten.

 

Als E.Book (ePUB) für 4,99 €.

 

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