Die INSM verharmlost wieder einmal die Missbräuche durch Werksverträge

Es ist schon verwunderlich, wie hier ein Anwalt sich wundert, dass die Gewerkschaften sich bei dem Thema Werksverträgen einmischen.

 

Am 14. September 2015 lässt die INSM einen Anwalt auf ihrer Webseite zu Wort kommen, der sich darüber mokiert, dass die Gewerkschaften sich bein den Werksverträgen einmischen.

 

Die Begründungen für dieses "sich wundern" sind so an den Haaren herbeigezogen, das hat schon fast wieder Stil.

 

Selbst die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass Lohndumping, durch Werksverträge, gestoppt werden muss.

 

Es dreht sich also bei der Kritik der Gewerkschaften (und auch bei der Bundesregierung) nicht um eine Einschränkung von Werksverträgen per se, sondern nur dort, wo man Werksverträge nur abschließt, um Lohndumping durchzusetzen.


Wenn z. B. die deutsche Fleischverarbeitungsindustrie mit osteuropäischen Firmen Werksverträge abschließt, und diese dann osteuropäische Wanderarbeiter, die dann, auch mit Wissen der deutschen Unternehmen, regelrecht ausgebeutet werden, ist das zwar legal, aber unmoralisch und nicht hinzunehmen.


Die Werksverträge werden mit den osteuropäischen Unternehmen nur wegen der Einsparung bei den Personalkosten abgeschlossen, da diese wesentlich billiger sind, als eine Stammbelegschaft.


Wenn in der Gesundheitsbranche, z. B. in Krankenhäusern (und das ist nur ein Beispiel von vielen), Teilen der Stammbelegschaft gekündigt wird, diese Gekündigten dann ein einem Dienstleistungsunternehmen (oft eine neu gegründete Tochtergesellschaft des jeweiligen Krankenhauses), zu einem wesentlich niedrigeren Lohn, weniger Urlaub und keine betriebliche Altersvorsorge dann eine Arbeitsstelle finden können, um an ihrem alten Arbeitsplatz (also im Krankenhaus) die gleiche Arbeit wie vorher abzuleisten, ist das, zwischen dem Krankenhaus und dem Dienstleistungsunternehmen ein Werksvertrag, der nur geschlossen wurde, um Lohndumping durchführen zu können.


Denn diese Arbeitsverträge bei dem Dienstleistungsunternehmen entstehen ja nur, in dem in andern Firmen (z. B. Krankenhäusern) die Stammbelegschaft entsprechend reduziert wird, und man dann die Arbeit, durch einen Werksvertrag von diesem Dienstleistungsunternehmen, oft durch die ehemaligen Mitarbeiter, denen man gekündigt hat, ausführen lässt.


Welchen Wert haben dann noch Tarifverträge – vorher auch von den Arbeitgebern mit ausgehandelt – wenn die Arbeitgeber danach teilweise ihre Belegschaft, durch Auslagerung von Mitarbeitern, aus den Tarifvereinbarungen ausgrenzt.


Es gibt mannigfache Beispiele, bei denen Werksverträge zwischen zwei Unternehmen nur vereinbart werden, wie hier Krankenhaus und Dienstleistungsunternehmen, um Angestellte schlechter zu stellen.


Und ein Anwalt, wenn er denn als Anwalt was taugt, sollte diesen kleinen Unterschied erkennen. Und ein Anwalt sollte schon wissen, dass durch diese Form von Werksverträgen, die nur dem Lohndumping gelten, ein Missbrauch, durch das System Werksverträge, vorliegt.


Missbräuche, die nach heutiger gesetzlicher Regelung legal sind. Daher steht ja auch im Koalitionsvertrag der fromme Wunsch drin, die Gesetzeslage zu ändern.


Werksverträge gibt es schon lange, darauf weist die INSM, und ja auch der hier beschriebene Anwalt, immer sehr gerne hin. Ein Grund, warum man so gerne auf Ludwig Erhard hinweist.


Als Beispiel bringt die INSM dann gerne ein Interview mit David Zülow, (von der Zülow AG), dessen Unternehmen oft Werksverträge abschließt, in denen sie sich z. B. verpflichtet, bei einem Bauvorhaben eine Elektroinstallation zu erstellen.


Aber um solche Werksverträge dreht es sich, bei der Kritik durch die Gewerkschaft, nicht. Und auch nicht bei der dem Vorsatz der Regierung, bei den Werksverträgen eine Regulierung durchzuführen.


Werksverträge als Mittel für Lohndumping ist nun einmal ein neues Phänomen. Im großen Stil erst entstanden, nachdem man bei den Leiharbeitsfirmen die Regulierung, durch ein Gesetz, geschaffen hat, dass einem Leiharbeiter, wenn er eine gewisse Zeit in einem Betrieb (ausgeliehen) gearbeitet hat, der gleiche Grundlohn zusteht, wie den dort Festangestellten.


Was sich heutzutage teilweise eben bei Werksverträgen abspielt, ist eine bewusste Umgehung dieses Gesetzes bei den Leiharbeitern.


Und es ist geradezu lächerlich, wenn der Anwalt die Frage stellt, wie ein Unternehmer, der ein Werk schuldet, missbraucht werden kann. Es dreht sich nicht um den Unternehmer, der missbraucht wird, sondern um die Angestellten des Unternehmens, das, wie schon mehrmals erwähnt, oft sogar ein Tochterunternehmen des Auftraggebers ist, die missbraucht werden. Und zwar bewusst von beiden Unternehmen (Auftraggeber, Auftragsnehmer)


Und wenn der Anwalt zu der Auffassung kommt, es gäbe nicht massiv Missbrauch in dem Bereich, dann muss der Anwalt eine sehr eingeschränkte Sicht haben, um diesen massiven Missbrauch nicht zu sehen.


Und bei dem Thema Fleischverarbeitungsindustrie, in dem der Missbrauch besonders gravierend ist, sieht man sehr deutlich, dass man diesen Missbrauch nicht ahnden kann, da er eben (noch) legal ist.


Und es zeigt auch, dass es eben nicht ausreichende Schutzmechanismen gibt. Eine Gesetzesänderung ist daher zwingend erforderlich. Sie wäre nicht erforderlich, wenn die Unternehmen, nachdem die Leiharbeiter lohntechnisch besser gestellt wurden, nicht dieses System der Werksverträge angewendet hätten, um weiterhin am Lohn zu sparen. Sie sind es also, die den Staat zu einer härteren Gangart zwingen.


Mit der Grundidee, die vor hundert Jahren (oder wann auch immer), mit den Werksverträgen, gemäß BGB, entstanden ist, hat das alles nichts mehr zu tun.


Daher ist auch der Hinweis auf Ludwig Erhard völlig unsachlich.


Hätte Ludwig Erhard gewusst, wie moralisch verkommen viele Unternehmen, und auch Arbeitgeberverbände ( von denen ja einige die INSM ins Leben gerufen haben), inzwischen geworden sind, wie raffgierig sie, auch zu Lasten der Belegschaft, sich verhalten, hätte er nicht davon geredet, dass, je freier eine Wirtschaft ist, ist, desto sozialer ist sie auch.


Zur Freiheit gehören auch Moral und Verantwortungsgefühl gegenüber denjenigen, die von einem abhängig sind.


Vielen Arbeitgebern, vielen Arbeitgeberverbänden, der INSM, und wie man hier sehen kann, auch Anwälten, fehlt es ausreichend an Moral und Verantwortungsgefühl, um nach mehr Freiheit für sich (oder ihren Auftraggebern) zu schreien.


Im Gegenteil. So wie sie sich verhalten, wie viel Fantasie sie aufbringen, um ein Gesetz zu umgehen, muss man ihnen mit Gesetzen entgegnen, die ihrer Fantasie Einhalt gewähren. Leider ist es so, je mehr Fantasie aufgebracht wird, um ein Gesetz zu umgehen, desto komplizierte muss ein Gesetz werden.



Hier mal der verwunderte Anwalt, auf der Webseite von der INSM


 

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