BGE - Jürgen Rettel (Ulm) und sein Negativsteuersystem

Oder, wenn ein Mathematiker zu rechnen versucht

Quelle: Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel: Negative Einkommensteuer
Quelle: Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel: Negative Einkommensteuer

Jürgen Rettel aus Ulm möchte ein BGE auf dem Negativsteuersystem aufbauen, in dem das komplette Volkseinkommen von 2.100 Milliarden Euro zur Anwendung kommt.


Dazu sei erwähnt, dass Herr Rettel, obwohl er selbst auf die Anwendung des ganzen Volkseinkommens besteht, dann daran gerne selbst wieder rüttelt.

 

Das Volkseinkommen besteht aus:


  1. der Summe aller (die Betonung liegt dabei auf "aller") Arbeitnehmerentgelte. Also der kompletten Arbeitnehmerentgelte (AG-Sozialabgaben, AN-Sozialabgaben, Einkommensteuer und das Nettogehalt) aller Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand.

  2. Sowie der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, inklusive der entsprechenden Steuern auf deren Einkommen (Gewerbesteuer, Kapitalsteuer, usw.)


die Inländern zugeflossen sind.


Wohlgemerkt. Wer das ganze Volkseinkommen einsetzen will, darf auch nicht anfangen irgendwie zu rütteln und etwas herausrechnen. Es gibt keinen schlanken Staat, der nur noch das Nettogehalt der Staatsdiener als Kosten hat, da angeblich die Wirtschaft die Pension, Renten, KK., und AV. (für Angestellte im öffentlichen Dienst) finanziert.


Alles ist im Volkseinkommen enthalten. Wer die ganzen 2.100 Milliarden € verteilen will, muss auch alle Teile aus diesem Volkseinkommen dafür verwenden.


Bei einem Volkseinkommen von 2.100 Milliarden € im Jahr macht das pro Monat und pro Person ( 12 Monate, grob 81 Millionen Einwohner) ein Einkommen von 2.100 € im Monat.


Dieses setzt Herr Rettel dann als Schnittpunkt an, von der Negativsteuer zur Positivsteuer.


Das Ergebnis ist (jeweils pro Monat) bei verschiedenen Verdiensthöhen:

 


Familieneinkommen  bei einem Singlehaushalg in Euro, pro Monat

Verdienst

.

.

.

0

___________

500

___________

1.000

___________

2.000

___________

5.000

___________

10.0000

___________

Steuerfrei-

betrag

.

.

0

___________

500

___________

1.000

___________

2.000

___________

2.100

___________

2.100

___________

versteuerter Teil der beim AN bleibt

.

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

1.450

___________

3.950

___________

versteuerter Teil, der abgeführt wird

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

1.450

___________

3.950

___________

BGE

.

.

.

1.050

___________

800

___________

550

___________

50

___________

0

___________

0

___________

für Konsum + KK zur Verfügung stehend

1.050

___________

1.300

___________

1.550

___________

2.050

___________

3.550

___________

6.050

___________



Familieneinkommen bei einem Zweipersonenhaushalt in Euro, pro Monat

Verdienst

.

.

.

0

___________

500

___________

1.000

___________

2.000

___________

5.0000

___________

10.0000

___________

Steuerfrei-

betrag

.

.

0

500

1.000

2.000

4.200

4.200

versteuerter Teil, der beim AN bleibt

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

400

___________

2.900

___________

versteuerter Teil, der abgeführt wird

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

400

___________

2.900

___________

BGE

.

.

.

4.200

___________

3.950

___________

3.700

___________

3.200

___________

0

___________

0

___________

für Konsum + KK zur Verfügung stehend

4.200

___________4.450

___________

4.700

___________

5.200

___________

4.600

___________

7.200

___________



Familieneinkommen bei einem Dreipersonenhaushalt in Euro, pro Monat

Verdienst

.

.

.

0

___________

500

___________

1.000

___________

2.000

___________

5.000

___________

10.000

___________

Steuerfrei- betrag

.

.

0

___________

500

___________

1.000

___________

2.000

___________

5.000

___________

6.300

___________

versteuerter Teil, der beim AN bleibt

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

1.850

___________

versteuerter Teil, der abgeführt wird

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

0

___________

1.850

___________

BGE

.

.

.

6.300

___________

6.050

___________

5.800

___________

5.300

___________

3.800

___________

0

___________


für Konsum + KK zur Verfügung stehend

6.300

___________

6.550

___________

6.800

___________

7.300

___________

8.800

___________

8.150


Herr Rettel verteilt, bei entsprechendem Verdienst, einen Steuerfreibetrag von sagenhaften 2.100 € pro Person. Leben zwei Personen in einem Haushalt, und nur einer verdient davon, sind es für diese Familie bereits 4.200 € Steuerfreibetrag. Kommt noch ein Kind dazu, sind es 6.300 € Steuerfreibetrag für diese Familie. Bei vier Personen in einem Haushalt, gibt es für die Familie einen Steuerfreibetrag von schon 8.400 € pro Monat.Usw., usw., usw..

 

Voraussetzung selbstverständlich dabei, dass entsprechend viel verdient wird. Wird weniger verdient, gibt es entsprechend anteilig ein BGE.

 

Das ergibt, dass alle Steuern und Abgaben, die im Volkseinkommen vorhanden sind, damit aufgebraucht sind. Auch die kompletten Steuern und Abgaben, die von den Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Dienst kommen, sind darin enthalten und somit aufgebraucht. Wobei strenggenommen es, bei dem System von Jürgen Rettel, bei den Arbeitnehmerentgelten keine Steuern gibt, denn die 25%, die vom Gehalt abgezogen wurden, sind eigentlich Sozialabgaben.

 

Was für den Staat bleibt, um seine Aufgaben zu bewältigen, sind nur noch die Konsumsteuern (MWST., Tabaksteuer, Benzinsteuer, usw. usw. usw.), grob gerechnet, sind das 280 Milliarden € im Jahr.


Nun wird von Herrn Rettel behauptet, dass daraus, auch gemäß Marktordnung, nur die Kernaufgaben des Staates bezahlt werden müssen. Was falsch ist.


Von diesen 280 Milliarden € müssen alle Aufgaben, die der Staat hat, komplett beglichen werden.


Wohlgemerkt, wirklich alle Aufgaben. Das Einzige, was entfällt, sind die kompletten Arbeitnehmerentgelte für die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, da die bereits im verteilten Volkseinkommen enthalten sind.


Gehen wir bei den Aufgaben des Staates von dem heutigen Stand aus. Es gibt keinen Grund etwas abzuändern, was nichts mit der Umverteilung zu tun hat, auch wenn wir diese Aufgaben für überflüssig halten.


280 Milliarden Euro haben wir zur Verfügung.


An Subventionen fließen ungefähr 160 Milliarden €.


Bleiben noch 120 Milliarden, die der Staat für weitere Aufgaben zur Verfügung hat.


ca. 260 Milliarden gibt die öffentliche Hand für Bildung, Forschung und Wissenschaft aus. ca. 60% sind davon Personalkosten, die bereits im Volkseinkommen verteilt sind. Bleiben runde 100 Milliarden, die die öffentliche Hand auch weiterhin für Bildung bezahlen muss.


Damit haben wir das noch zur Verfügung stehende Steueraufkommen fast verbraucht.


Dann haben wir noch die Polizei.


Sicher, das Gehalt der Polizisten haben wir bereits im Volkseinkommen. Aber sie bekommen keine Uniform, keine Waffe, kein Polizeirevier, keine Computer.


Feuerwehr. Das Personal ist im Volkseinkommen. Aber sonst nichts.


Verteidigung. Das Gehalt der Soldaten ist im Volkseinkommen. Aber statt Stahlhelm wird es wohl nur eine, aus Zeitungspapier gefaltete, Malermütze geben. Vielleicht bekommen wir durch Spenden noch ein paar Wasserpistolen zusammen. Und ein Spielzeughersteller spendet vielleicht noch ein paar Flugzeuge und Panzer aus Plastik? Aber ansonsten fehlt das doch etwas Geld.


Investitionen in die Infrastruktur. Die muss (fast) komplett bezahlt werden, da das meiste an Firmen aus der Wirtschaft vergeben wird, die ihre volle Rechnung (auch mit ihrem Lohnanteil) stellen werden und stellen müssen. Aber woher soll das Geld  kommen?

 

Öffentlicher Verwaltung. Sicher, die Arbeitnehmerentgelte der AN im öffentlichen Dienst sind schon im Volksvermögen vorhanden. Aber wo und wie sollen sie arbeiten? Ohne Büro, ohne Computer, ohne alles.


Erstellt auf der Grundlage der 1. Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädie Wikipedia ist
Erstellt auf der Grundlage der 1. Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädie Wikipedia ist

Erläuterung zu der Grafik

Alles was weiß unter dem dicken schwarzen Balken liegt, ist der monatliche Betrag von 2.100 €, den jeder, wenn er denn soviel verdient, als Steuerfreibetrag behalten kann.


Das Feld, das weiß über dem dicken schwarzen Balken liegt, unter dem roten Feld, ist der Teil des zu 50% zu versteuertem Einkommen (alles was über 2.100 €, pro Person im Privathaushalt verdient wird), dass der Beschäftigte behalten darf.


Das rote Feld, die 50 % des zu versteuerten Einkommens, die abgeführt werden, belaufen sich auf die gleiche Summe, die im grünen Feld, als BGE verteilt wird.


Das Arbeitnehmerentgelt ist im Volkseinkommen enthalten. Nur gibt es keine Steuer, woraus der Staat dieses für seine Beschäftigten generieren kann.


Nachtrag 20.09.2014

Was noch einmal sehr deutlich erklärt werden muss, da es nicht so deutlich dargestellt ist.


Um auf den Steuerfreibetrag von 2.100 €/p.M. zu kommen, und das entsprechende BGE, bei einer 50%en Versteuerung der Einkommen über diese Summe, zu finanzieren, wird das gesamte Volkseinkommen benötigt.


Noch einmal: Das ganze Volkseinkommen.


Dazu zählen auch Einnahmen an Mieten, Zinsen oder Unternehmensgewinne.


Das heißt:


Jeder Euro Unternehmensgewinne muss, in welcher Form auch immer, den Gehältern von Arbeitnehmern zuzuschanzen, da nur so die Schnittstelle von 2.100 €/p.M. zustande kommen kann. Wohlgemerkt, alles, nicht nur 50% Steuern. Firmen müssten also, Anfang eines Jahres, die Gewinne des vorherigen Jahres, an seine Arbeitnehmer, in Form einer Sonderzahlung auszahlen.


Nur so kann man ein Negativeinkommen, in der Höhe, wie Jürgen Rettel es anstrebt, erhalten.


Somit hat nicht nur die die öffentliche Hand kein Geld, um seine Beamten und Angestellten zu bezahlen, da der öffentlichen Hand entsprechende Steuereinnahmen entzogen werden, was bedeutet, dass dieser Teil des Volkseinkommens gar nicht existiert, sondern auch Unternehmensgewinne, Zinsen und Mieteinnahmen müssen komplett den Arbeitnehmern zugeschanzt werden, um auf die magische Summe von 2.100 €/p.M. zu kommen.




Womit letztendlich nur noch zwei Fragen bleiben:


1.

 

Wenn aus dem Volkseinkommen (2.100 Milliarden €) das Negativsteuersystem generiert werden soll, von den 2.100 Milliarden € somit 25 %, also 525 Milliarden € versteuert werden sollen, weitere 25 % nämlich 525 Milliarden € von dem zu versteuertem Gehalt (alles, was im Monat über 2.100 € liegt) beim Arbeitnehmer bleibt, und alles, was unter 2.100 € liegt, als Steuerfreibetrag sowieso bei dem Arbeitnehmer bleibt, also 25 % des Volkseinkommens für ein BGE versteuert wird (das dann wieder entsprechend ausgezahlt wird) und der Rest direkt beim Arbeitnehmer bleibt, woher bekommt dann der Staat das Geld, um das Arbeitnehmerentgelt (Gehalt) zu bezahlen, woraus dann der Anteil des Volkseinkommens der Staatsdiener besteht?


Wohlgemerkt. Durch das BGE wird kein Gehalt eingespart. Die Leute sollen im Niedriglohnsektor nicht ein BGE statt Gehalt bekommen, sondern da, wo das Gehalt niedrig ist, soll das BGE zusätzlich, die Umverteilung von oben nach unten, zum üblichen Gehalt gezahlt werden. Und wie man sehen kann, wird auch das komplette Volkseinkommen benötigt

 

Woher das Arbeitnehmerentgelt der Wirtschaft kommt, wissen wir. Die öffentliche Hand kann es nur aus Steuern generieren. Aber aus welchen? Wie bekommen die Staatsdiener ihr Volkseinkommen, wenn der Staat dafür keine Steuern erhält, um es auszuzahlen. Aus den Konsumsteuern geht nicht. Die sind bereits anders verplant.

 

2.

 

Wie sollen alle Gewinne aus Kapital (Unternehmensgewinne, Zinsen, Mieten) den Arbeitnehmern zugeschanzt werden, damit dieses Geld in die Rechnung, um die magische Grenze von 2.100 €/p.M. integriert werden kann. 


Alle Versuche, das doch noch irgendwie hinzurechnen wäre Bilanzfälschung. Man kann nicht einfach aus dem Volkseinkommen, in dem rund 50% Steuern und Sozialabgaben schlummern, auf einmal die Versteuerung auf 25 % herabstufen, um damit ein BGE zu generieren, und der Rest, also 75 % soll dann beim Bürger landen, ohne dass der Staat überhaupt Steuern erhält, um die Arbeitnehmerentgelte für seine Bediensteten zu bezahlen.

 

Ich will ja gar nicht abstreiten, dass grundsätzlich ein BGE, auf Grundlage einer Negativbesteuerung, finanzierbar ist - finanzierbar, das heißt nicht, dass sie machbar ist - aber das ganze Volkseinkommen in die Berechnung eines Negativsteuersystems hineinzunehmen, so wie Herr Rettel es anpreist, ist einfach blanker Humbug.







Kommentar schreiben

Kommentare: 19
  • #1

    Malthus (Montag, 15 Juni 2015 22:11)

    Sehr geehrter Herr Kogge,

    ich glaube Sie unterliegen einem Missverständniss bzgl. der Funktionsweise und Berechnung der Negativen Einkommensteuer Flat Tax.

    Sie schreiben:
    "Wer die ganzen 2.100 Milliarden € verteilen will, muss auch alle Teile aus diesem Volkseinkommen dafür verwenden."

    Richtig ist:
    Das halbe Volkseinkommen wird als bGE umverteilt.
    Es trägt aber das ganze Volkseinkommen dazu bei, indem es zu 50 % besteuert wird.

    Ihre Einkommenstabellen sind entsprechend falsch berechnet.

    Und das bGE ist dabei nicht nur ein Freibetrag, sondern eben ein NEGATIVER Steuerbetrag, es ist BESTANDTEIL des Steuerbetrages. Es mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern den zu entrichtenden Steuerbetrag.

    Steuerbetrag = Einkommensteuer - BGE
    bzw. aus Sicht des Steuerpflichtigen als Abfluss: Steuerbetrag = - Einkommensteuer + BGE

    Die Berechnung ergibt sich bei Flat Tax (FT) als Einkommensteuer auf alle Einkommen recht einfach:
    Steuerbetrag = FT * Haushaltseinkommen - (Haushaltsmitglieder * BGE)
    und damit:
    Netto = Brutto - Steuerbetrag = Brutto - FT * Brutto + M * BGE
    Bei FT = 50 % also:
    Netto = 1/2 Brutto + M * BGE

    Der Steuersatz FT für BGE ergibt sich auch aus dem Gedanken, welchen Anteil vom Volkseinkommen man dafür umverteilen will.
    Also
    Steuersatz FT = Summe(BGE)/Volkseinkommen
    = BGE/ProKopfEinkommen (beide Seiten durch Population geteilt)

    Setzt man das in obige Gleichung des Steuerbetrages ein:

    Steuerbetrag = FT * Haushaltseinkommen - (Haushaltsmitglieder * BGE)
    Steuerbetrag = BGE/PKE * HEinkommen - HM * BGE
    Steuerbetrag = BGE (HEinkommen/PKE - HM)

    Der Schnittpunkt von der negativen Steuer (Steuerbetrag) zur positiven Steuer istdort, wo der Steuerbetrag Null ist, also wo:

    BGE (HEinkommen/PKE - HM) = 0; also (HEinkommen/PKE - HM) = 0

    Also bei einem Einkommen von HM * PKE.

    Und hier sehen Sie, warum das ProKopfEinkommen der Drehpunkt ist.

    Allerdings ist das nur das Grundmodell, denn eigentlich braucht man für ein ausreichendes BGE selbst weniger als die 50 % vom Volkseinkommen, sondern nur etwa 35 bis 40 %. Die anderen 10 bis 15 % sind dann für die Finanzierung des Staates.
    Man zieht also 50 % des Volkseinkommens als Steuer ein und verteilt sofort wieder 38 % zurück als BGE.

  • #2

    Berthold Kogge (Mittwoch, 17 Juni 2015 21:41)

    Den Begriff, dass das ganze Volkseinkommen verteilt wird, wurde nicht von mir geprägt, ich habe ihn übernommen. Und wie Sie aus meinen Tabellen ersehen können, stimmen die dortigen Zahlen. Denn letztendlich meinte Herr Rettel damit, dass das ganze Volkseinkommen an die Bevölkerung verteilt wird. Als Nettolohn und als BGE.

    Schauen Sie sich meine Tabellen an, dort ist es ersichtlich.

    Verdienst, Steuerfreibetrag, versteuerter Teil,der beim AN bleibt, versteuerter Teil der abgeführt wird, BGE, für Konsum und KK zur Verfügung stehend.

    Und aus den Tabellen ist eindeutig zu sehen, dass das BGE nicht mit dem Steuerfreibetrag gleichzusetzen ist.

    Stellt sich für mich die Frage, wieso erkennen Sie das nicht.

    Ein Beispiel aus meiner Tabelle für einen Single-Haushalt.

    Wenn ein Single-Haushalt 500 € im Monat verdient, dann ist diese Summe steuerfrei. Und er bekommt, zusätzlich 800 € BGE, womit er dann 1300 € im Monat für Konsum und KK-Beiträge zu Verfügung hat.

    Sie sehen also, Steuerfreibetrag (hier 500 €) ist nicht gleich BGE (hier 800 €).

    Und Sie können die FT gar nicht verringern.

    Sie wollen das BGE von 50 auf 35% kürzen, und sind der Meinung, das reicht, und dass es möglich ist.

    Es reicht nicht – und es ist nicht möglich.

    Die Versteuerung liegt, wie man oben sehen kann, nicht bei 50%, sondern:

    50% sind steuerfrei, da alles bis ungefähr 2.100 € brutto im Monat, was 50% des Volkseinkommens bedeuten würde, nicht versteuert wird.

    und die folgenden 50% werden zu 50% versteuert.

    Also stehen nur 25 % vom Volkseinkommen für das BGE zu Verfügung, wie Sie auch oben an der Grafik sehen können. Grünes Dreieck BGE, rotes Dreieck Steuern.

    Wenn Sie dann noch 15%-Punkte von den 25% abziehen, verringern Sie das BGE um mehr als die Hälfte, auf nur noch 40% des ursprünglichen BGEs. Das ist zum Leben zu wenig, und zum Sterben … (könnte knapp werden).

    Des Weiteren machen Sie den gleichen Fehler, wie der Rettel es immer gemacht hat.

    Sie nehmen das ganze Volkseinkommen als Gesamt-Lohnsumme, die dann 50/25/25 aufgeteilt werden soll.

    Zum Volkseinkommen gehören aber auch alle Unternehmensgewinne und Gewinne aus Kapitalerträgen.

    Sie können aber nicht den Firmen die Gewinne komplett entziehen, um sie in die Lohnsumme zu integrieren. Letztendlich würde ihnen nur das zu Verfügung stehen, was die Unternehmen (und die, die Kapitalerträge haben) an Steuern zahlen würden. Der Nettogewinn, der im Betrieb bleibt, steht Ihnen für die Lohnsumme nicht zu Verfügung.

    Also verringert sich die Lohnsumme, die Ihnen zu Verfügung steht. Somit verringert sich die gesamt zu Verfügung stehende Summe Ihres ganzen Konzeptes. Der Schnittpunkt, wann die 50% der Lohnsumme erreicht ist, ab der man Steuern zahlt und auch kein BGE mehr bekommt, liegt also nicht bei ca. 2.100 € im Monat, sondern niedriger. Egal, ob Sie weiter, beim BGE von 50/25/25 ausgehen wollen, oder sogar noch von weniger.

    Somit verringert sich auch die jeweilige BGE-Summe, die zu Verfügung steht.

    Und – auch dafür haben BGE-Befürworter kein Ohr: Man kann eben nicht den gesamten Sozialetat einstampfen, wenn man ein BGE verteilt.

    Das Endergebnis laute also: Man müsste, auch bei einem Negatveinkommensteuersystem, die FT so weit absenken, dass letztendlich bei einer Menge Leute, weniger als heutzutage bei Harz 4 herauskommen würde.

    Anstatt irgendwelche Formen aufzustellen (das war schon ein Faible von Herrn Rettel) sollten Sie sich einfach mal mit echten Zahlen beschäftigen. Ganz ehrlich, als ich Ihren Kommentar das erste Mal gelesen habe, dachte ich schon, der Rettel ist wieder aufgestanden, der sich seit Monaten, zumindest mir gegenüber, irgendwie tot stellt, weil er wohl eingesehen hat, dass seine Rechnung nicht aufgeht. Aber er hat, genauso wie Sie, mit Formeln und Prozentzahlen herum geschmissen, ohne einmal zu überlegen, was da an Summen dahinter stecken, und wie Staatsausgaben aussehen.

    Allerdings stellen sich neben der Finanzierbarkeit auch noch ganz andere Probleme.

    Es bleibt dabei, ein BGE ist nicht machbar.

    http://www.berthold-kogge.de/2014/09/08/bge-frei-frei-frei-endlich-werden-wir-frei/

    http://www.berthold-kogge.de/2014/04/07/bge-das-recht-auf-ein-bge-und-die-kekse/


    (Sollten Sie Tippfehler finden, dürfen Sie sie behalten. Ich habe jetzt keine Zeit noch einmal alles durchzulesen.)

  • #3

    Malthus (Sonntag, 24 April 2016 20:43)

    Nein, nein, Sie unterliegen tatsächlich grundlegendem Mißverständniss in der Berechnung! Möglicherweise liegt das an der ''Sprache Herrn Rettels.

    Das Volkseinkommen ist ja zunächst mal brutto.
    Der Grundfreibetrag nach Negativer Einkommensteuer ist nicht = BGE, sondern 2 x BGE. Durch die Besonderheit des Stuerstazes von 50 % erhalten Sie in den Rechnungen den Faktor 1/2 und im Ergebnis in der Formel dadurch ein BGE = 1/2 Grundfreibetrag.

    Setzen 'Sie mal in der Friedmann-Formel der Negativen Einkommensteuer den Grundfreibetrag 2 x BGE ein und einen Steuersatz von 50 % und lösen Sie auf!

    Sie schreiben: "Sie wollen das BGE von 50 auf 35% kürzen, und sind der Meinung, das reicht, und dass es möglich ist."
    Nein, es geht nicht um eine Kürzung des BGE, sondern darum, dass ein fester Steuersatz von etwa 35 % bereits für das BGE ausreichend ist, jedoch durch den Steuersatz von 50 % die echten Staatsausgaben gleich mitgedeckt sind.
    Es werden 50 % des Volkseinkommens als Steuer vom Staat eingezogen und etwa zweidrittel davon als BGE ausbezahlt.

    Das für das BGE nur etwa 35 - 40 % des Volkseinkommens nötig sind erhalten Sie durch die einfache Überlegung: Welchen Anteil vom Volkseinkommen muss man als BGE rückverteilen bei einer BGE-Höhe von z.B. 800 € und einer Population von 80 Mio. und einem Volkseinkommen in Höhe von VE?
    Dann folgt: Steuersatz = Anteil vom Volkseinkommen = Population * BGE / Volkseinkommen

    Die Steuerlast auf das Brutto ergibt sich durch vorher genannte Formel:

    Steuerbetrag = BGE * (Haushaltseinkommen/PKE - Haushaltsköpfe).

    Das entspricht der Auszahlung eins BGE pro Kopf des Haushaltes und Verstuerung des Haushaltseinkommens mit 50 %.
    Das ergibt sich als Spezialform der negativen Einkommensteuer nach Friedman durch die *besonderen* Parameter Grundfreibetrag = 2 x BGE und Steuersatz 50 % (= Faktor 1/2 bzw. 2)

    Sie schreiben: "Also stehen nur 25 % vom Volkseinkommen für das BGE zu Verfügung"

    Das ist ein Denkfehler. Richtig ist: Von den 50 % Volkseinkommen ist im Effekt die Hälfte positiver Steuerbetrag in den "BGE-Topf" und die andere Hälfte negativer Steuerbetrag aus dem "BGE-Topf", denn selbstverständlich ist BGE auch eine Umverteilung. Die Nettozahler finanzieren die Nettoempfänger. Ein "Reicher" finanziert mit seinen 50 % Steuer mehr BGEs als er selbst als BGE in Form eines negativen Steuerbetrages erhält. Deshalb ist es ja auch problemlos, dass auch Reiche ein BGE bekommen.

    Sie schreiben: "Zum Volkseinkommen gehören aber auch alle Unternehmensgewinne und Gewinne aus Kapitalerträgen."

    Richtig. Deshalb beruht diese Idee auch auf der steuerlichen Gleichbehandlung aller Einkommensarten, also inklusive Kapitalerträge und Unternehmensgewinne, wenn ausbezahlt, als Einkommen der Gesellschafter. Das heisst aber nicht, "dass den Unternehmen komplett die Gewinne entzogen werden", wie Sie schreiben - wie kommen Sie darauf? "Der Nettogewinn, der im Betrieb bleibt, steht Ihnen für die Lohnsumme nicht zu Verfügung" - nicht für die Lohnsumme, aber für die Einkommensumme. 50 % sind 50 %.

    Die Formelbetrachtung ist eben die Gesamtbetrachtung und gerade bei der Negativen Einkommensteuer mit Flat Tax schön allgemeingültig. Aufdröselung in Details sind darin schon enthalten. Z.B. Steuerbeträge dann spezifisch auszurechnen ist dann einfach möglich, dass braucht man doch so gar nicht. Sie können das ja gerne tun - aber dann benutzen Sie eben bitte die richtige Formel.

    Steuerbetrag = BGE * (Haushaltseinkommen/PKE - Haushaltsköpfe)

    Die Summe aller Steuerbeträge (über alle Einkommen) ist dann Null. Die Herleitung kann ich Ihnen bei Bedarf darlegen.

  • #4

    Berthold Kogge (Montag, 25 April 2016 11:09)

    Nein, nein, nein. - Was Sie schreiben ist Müll – oder unterliegt einfach einem Nichtverstehen.

    Sie schrieben, als ob ich was anderes behauptet hätte:
    „Das Volkseinkommen ist ja zunächst mal brutto.“
    Und nichts anderes habe ich geschrieben. Und Jürgen Rettel will das ganze Volkseinkommen für sein System verwenden. Punkt aus.

    Und das gibt, wie von mir in dem Blog hingewiesen, folgende Rechnung.

    50% des Volkseinkommens sind steuerfrei und werden in der Versteuerung auch nicht berücksichtigt.
    50% werden zu 50% (also 25 %Punkte) versteuert (rotes Dreieck der Grafik),
    sodass vom versteuerten Teil 50% , 25% Punkte beim Gehaltsempfänger bleibt (weißes Dreieck über dem violetten, waagerechten Balken)
    und die 25% Punkte, die als Steuer abgehen (also rotes Dreieck der Grafik), landen als als BGE (im grünen Dreieck der Grafik).

    Es wird ein Steuerfreibetrag festgelegt, der (gesamt gesehen) 50% des Volkseinkommens betrifft. Bei den Zahlen des Jahres 2014 wäre das, auf die einzelne Person aufgeteilt 2,100 € im Monat. Das ist der Schnittpunkt in der oberen Grafik, wo sich die Spitzen des roten und grünen Dreiecks treffen. Alles was drüber liegt, wird mit über 50% versteuert.

    Verdient einer weniger (ich bin jetzt beim Singlehaushalt) , behält er alles, was er verdient, und bekommt 50% der Summe, die im zum Schnittpunkt (2.100 € im Monat) fehlt, als BGE dazu.
    Verdient also jemand nur 1.000 € im Monat, bekommt er 50 % der Differenz zu 2.100 €, also 550 € im Monat als BGE dazu.
    Verdient einer gar nichts, erhält er 50% der Summe des Schnittpunktes (2.100 € im Monat) als BGE. Also runde 1.050 €

    Daran ist kein Denkfehler. Und wie Sie erkennen können, ist Ihre Kritik, ich zitiere Sie:

    Der Grundfreibetrag nach Negativer Einkommensteuer ist nicht = BGE, sondern 2 x BGE.

    Falsch, denn der rühmte Schnittpunkt liebt bei 2.100 € pro Person und Monat, was BGE (1.050 € pro Monat und Person) x 2 bedeutet.

    Tun Sie mir bitte den Gefallen, und verstehen Sie meine Aussage, die deutlich ist, bevor Sie die kritisieren.

    Sie haben geschrieben:

    Von den 50 % Volkseinkommen ist im Effekt die Hälfte positiver Steuerbetrag in den "BGE-Topf" und die andere Hälfte negativer Steuerbetrag aus dem "BGE-Topf", denn selbstverständlich ist BGE auch eine Umverteilung.

    Nichts anderes geht aus meinem Text und meiner Tabelle vor.

    Von 50% des Volkseinkommens werden 50% versteuert (die Hälfte davon also), das ist das rote Dreieck, und genau die Summe geht als BGE ins grüne Dreieck.

    Verstricken Sie sich nicht in komplizierte Prozentzahlenbeispiele, wenn Sie schon bei einfacher Prozentrechnung ins Schleudern kommen.

    Und selbstverständlich werden den Unternehmen alle Gewinne entzogen, wenn das ganze Volkseinkommen in die Verteilung an die Gesamtbevölkerung einfließen soll, so wie Rettel es ja will.

    Sie stellen sich genauso borniert wie Rettel an.

    Die Gewinne von Unternehmen gehören komplett zum Volkseinkommen.

    Wenn Sie, wie Rettel, das gesamte Volkseinkommen für die (Gehalts)-Zahlung an die gesamte Bevölkerung (81 Millionen Einwohner) benutzen wollen, müssen Sie die Gewinne den Unternehmen wegnehmen.

    Ist das so schwer zu verstehen? Sie können die Gewinne nicht zweimal verwenden, einmal in der Firma lassen, zum investieren oder als Dividende ausschütten, und dann noch einmal in die Einkommen der Bevölkerung einfließen lassen.

    Und wie Sie erkennen können, habe ich Steueraufkommen = BGE.

    Kann es sein, dass Sie, wie Rettel, die simpelsten Texte nicht verstehen?

    Ich habe das doch wirklich versucht einfach zu erklären.

    Wobei auch dabei es nicht so schwierig ist zu verstehen, dass Firmengewinne eben nur einmal verwendet werden können.

    Und ganz nebenbei, das ganze Volkseinkommen bei den Bürgern landet. Dem Staat fehlen Geld.

    Hier gibt es auch keine Denkfehler. Aber tun Sie mir den Gefallen, und lernen Sie erst einmal meine Ausführungen zu verstehen. Dann würden Sie nämlich kapieren, dass Ihre Kritik falsch ist, weil ich genau das geschrieben und mit Zahlen belegt habe, was Sie angeblich bei mir vermissen, und somit auch meine Rechnung richtig ist.

    Und es liegt auch nicht ein Missverständnis, durch die „Sprache“ von Rettel vor. Ich habe mich mit dem Vogel nun lange genug gestritten, um zu wissen, was er meint. Also unterstellen Sie nichts von etwas, was Sie nicht mitbekommen haben.

    Und bevor Sie irgendetwas herleiten, kritisieren Sie nicht meine Ausführungen, wenn ich genau das geschrieben habe, was ich, gemäß Ihrer Kritik, angeblich nicht geschrieben haben soll.

    Bevor Sie sich hier noch einmal auslassen, lesen Sie erst einmal richtig den Text, auf den Sie antworten wollen.

  • #5

    Berthold Kogge (Montag, 25 April 2016 11:28)

    Oh - bei den Firmengewinnen ist mir auf die Schnelle doch ein Lapsus passiert.

    Dividenden-Ausschüttungen an Aktionäre wären ja auch eine Aufteilung auf die Bevölkerung. Aber die Gewinne, die im Betrieb bleiben sollen, würden den Firmen entnommen werden, die zum Volkseinkommen gehören. Firmen müssten also den Gewinn total abführen, entweder an die Aktionäre, oder an die, die die Geldverteilung an die Bevölkerung übernehmen. Wohlgemerkt, wollen Sie die Gewinne nur zu 50% versteuern, und der Rest kann in der Firma bleiben, fehlt es, um die Rechnung von der Schnittmenge 2100 € per Monat bei einem Single, und einem BGE von 1.050 € bei einem Single, wenn er gar nichts verdient, ausgehend von den Zahlen des Jahres 2014.

  • #6

    Malthus (Samstag, 30 April 2016 00:04)

    Auf ihre hysterischen, nicht funktionierenden Beleidigungsversuche gehe ich mal nicht weiter ein, das ist nicht mein Niveau.

    Sie schreiben: "Jürgen Rettel will das ganze Volkseinkommen für sein System verwenden"

    Ich wiederhole: das heisst nur, dass
    1. letzendlich immer nur das Volkseinkommen die Finanzierungsgrundlage für alles ist,
    2. nur das gesamte Volkseinkommen die gesamte Wertschöpfung darstellt und deshalb
    gegenüber z.B. der Mehrwertsteuerfinanzierung bevorzugte Grundlage ist, weil diese
    die Sparquote außen vor lässt. Und
    3. die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkommensarten auch sozusagen das gesamte
    Volkseinkommen zur Finanzierung zur Verfügung stellt.
    Das heißt entsprechend natürlich *nicht*, dass das gesamte Volkseinkommen "verwendet" wird im Sinne einer kompletten Einziehung als Steuer oder Abgaben, wie Sie das suggerieren möchten. Ich denke Sie mißverstehen hier absichtlich, um sich in unnötigem Wording zu ergehen.

    Sie schreiben: "50% des Volkseinkommens sind steuerfrei und werden in der Versteuerung auch nicht berücksichtigt.
    50% werden zu 50% (also 25 %Punkte) versteuert (rotes Dreieck der Grafik),
    sodass vom versteuerten Teil 50% , 25% Punkte beim Gehaltsempfänger bleibt (weißes Dreieck über dem violetten, waagerechten Balken)
    und die 25% Punkte, die als Steuer abgehen (also rotes Dreieck der Grafik), landen als als BGE (im grünen Dreieck der Grafik)."

    Falsch. Sie verstehen offenbar die Grafik, bzw. die negative Einkommensteuer mit Flat-Tax nicht.
    Berücksichtigt für die Besteurung werden natürlich 100 % Volkseinkommen, es werden 100 % des Volkseinkommens verstuert - mit 50 % Steuersatz, weil durch eine Flat-Tax der Einzelsteuersatz immer auch in Summe zum gleichen Gesamtsteuersatz bzgl. Volkseinkommen führt. Das liegt einfach daran, dass der Flat-Tax Steuersatz t eine Konstante ist, denn:
    t * Einkommen_1 + t * Einkommen_2 + ... + t * Einkommen_n = t * Summe(Einkommen) = t * Volkseinkommen.

    D.h. bei Flat-Tax 50 % auf jedes Einkommen werden in Summe ebenfalls 50 % des Volkseinkommens als Steuer eingezogen.
    Dann wird davon an jeden Kopf ein BGE ausbezahlt.
    Stellen Sie es sich (die Negative Einkommensteuer mit Flat-Tax und Freibetrag PKE bzw. 2xBGE) einfach zweistufig vor - erst 50 % Besteuerung, dann davon BGE-Auszahlung. Der Rest geht an den Staat.

    Das Folgende von Ihnen ist somit natürlich Unsinn:
    "Und selbstverständlich werden den Unternehmen alle Gewinne entzogen, wenn das ganze Volkseinkommen in die Verteilung an die Gesamtbevölkerung einfließen soll, so wie Rettel es ja will.
    Sie stellen sich genauso borniert wie Rettel an."

    Sorry, borniert sind hier wenn, dann ganz klar Sie.
    Niemand sagt, Firmengewinne sollten zweimal verwendet werden. Das glauben nur Sie, weil Sie das Prinzip eindeutig immer noch nicht verstanden haben.
    In diesem Sinne zu Ihren kläglichen Beleidigungsversuchen: kehren Sie erst mal vor der eigenen Haustüre :) .





  • #7

    Berthold Kogge (Samstag, 30 April 2016 19:44)

    Irrtum. Ich habe Sie nicht beleidigt. Es ist Fakt, dass Ihre Behauptungen Müll sind.

    Ihre Aussage über Jürgen Rettel ist schlichtweg falsch.

    Ich habe mich nun wirklich mit ihm lange genug gefetzt, um zu wissen, was er meinte. Rettel hat nun mal über Monate ständig darauf bestanden, dass das ganze Volkseinkommen an die Bevölkerung verteilt wird. Sie können seine Auffassung für schwachsinnig bezeichnen, dass habe ich ja auch, aber zu behaupten, Rettel hat es so nicht gemeint, wäre falsch.

    Genau das Problem mit den Firmen hat er ja nicht verstanden.

    Genauso wie Jürgen Rettel ständig behauptet hat, dass die Gehälter der Beamten nicht zum Volkseinkommen gehören. Ab und zu hat er dann diese These auch variiert, und meinte nur die Differenz, von Brutto- und Netto-Gehalt der Beamten, gehört nicht dazu.

    Den Unterschied zwischen Arbeitnehmerentgelt und Bruttogehalt, im Zusammenhang mit dem Volkseinkommen, hat er auch nicht kapiert.

    Wie gesagt, Sie haben da nicht zu widersprechen. Sie können gerne eine andere Rechnung aufmachen. Aber wie Jürgen Rettel sich mir gegenüber geäußert hat, haben Sie nicht anzuzweifeln.

    Und falsch, nicht ich, sondern Sie sind anscheinend nicht einmal in der Lage die Grafik, geschweige die negative Einkommensteuer zu verstehen.

    Wer weniger als die Summe der Schnittmenge verdient, zahlt keine Steuern.

    Wer 500 € verdient, zahlt keine Steuern, sondern bekommt 50 % der Differenz der Schnittmenge als BGE.

    Wer bis zur Schnittmenge (bei Rettel lag die im Monat bei 2.100 € verdient, zahlt keine Steuern, erst alles was darüber liegt, wird mit 50% versteuert.

    Wer im Monat 2.500 € verdient, hat 2.100 € und 200% (50% der Differenz zwischen 2.500 und 2.100 €.

    Und das sagt auch die Grafik aus. Wenn Sie – die Betonung liegt dabei wenn SIE, (was Rettel also nicht getan hat), die Firmengewinne dort entsprechend herausgenommen, reduziert sich entsprechend na klar die Summe, da die gesamt zur Verfügung stehende Summe sich auch reduziert.

    Nur das rote Dreieck geht als Steuer weg. Und was weiß ist, oberhalb der schwarz-violette Linie,bleibt bei dem Steuersystem beim Verdiener.

    Und mit Verlaub, haben Sie eine Leseschwäche?

    Ich habe geschrieben:

    Und selbstverständlich werden den Unternehmen alle Gewinne entzogen, wenn das ganze Volkseinkommen in die Verteilung an die Gesamtbevölkerung einfließen soll, so wie Rettel es ja will.

    Noch einmal. Sie haben nicht die Aussage von Jürgen Rettel anzuzweifeln. Dass seine Aussage Schwachsinn ist, ist ein anderes Thema.

    Wenn ich, weil Sie die Aussage von Rettel anzweifeln, diese noch einmal wiederhole, bin ich nicht borniert. Es ist nicht auf meinen Mist gewachsen, dass genau das Rettel von sich gegeben hat.

    Und wieder zeigen Sie auf, dass Sie selbst einen simpelnen Text nicht verstehen.

    Rettel wollte im Grunde, auch wenn er es nie zugegeben hat, im Grunde die Firmengewinne zweimal ausgeben. Einerseits wollte er die Gewinne (nach Versteuerung) bei den Firmen lassen, anderseits wollte er das ganze Volkseinkommen an die Bürger verteilen.

    Außerdem wollte Rettel die Gehälter von Beamten, manchmal ganz doppelt verwenden, teilweise auch nur die die dortige Differenz zwischen Brutto- und Nettoverdienst, da er die Beamtengehälter einfach nicht als Bestandsteil (oder eben auch teilweise nicht) des Volkseinkommens betrachtet hat, und daher anderweitig verwendete, obwohl sie, da sie zum Volkseinkommen gehören, schon im Negativeinkommensystem verbraten wurden

    Sie scheinen vielleicht etwas schwer von Kapee zu sein, aber hier dreht es sich nicht um das Negativeinkommensteuersystem per se, sondern um die Auslegung von Jürgen Rettel.

    Was aber nichts daran ändert, dass eben nicht 100% des Volkseinkommen versteuert werden.

    Ich kann wohl sagen, dass ich das Prinzip des Negativ-Einkommensteuersystem verstanden habe. Im Gegensatz zu Ihnen.

    Noch einmal für Dummies. Wer 500 € im Monat verdient, muss diese nicht versteuern. Und von der Differenz bis zur Schnittgrenze, bei Rettels Beispiel aus dem Jahr 2014 (was heißt, er hat die Statistik von 2013 benutzt)lag die bei 2.100 €, wurden 50% als BGE ausgezahlt.

    Und das kann man auch wunderbar an der Grafik erkennen. Das ist ganz leicht.

  • #8

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 00:27)

    Ich rede hier nicht stellvertretend für Herrn Rettel noch übernehme ich seine Aussagen. Ich kenne nur aus verschiedenen Diskussionen seine didaktisch für Einsteiger oft unglückliche Ausdrucksweise. Die Negative Einkommensteuer mit Flat-Tax ist ja auch nicht seine Idee, ich kannte diese schon, bevor das BGE wirklich in die öffentliche Diskussion kam.

    Dass Sie das Prinzipe der Negativen Einkommensteuer mit Flat-Tax nicht verstanden haben, zeigt sich schon an ihrer ersten Tabelle ganz am Anfang - alleine, dass Sie dort den Grundfreibetrag einkommensabhängig machen, geht an der NIT oder NIFT nach Friedman total vorbei. Der Grundfreibetrag ist immer gleich hoch, und bei der NIFT50 eben auf Höhe 2 x BGE gesetzt, bzw. auf Höhe des PKE.

    Ich mache Ihnen Ihre Tabelle für den Single mal richtig vor:

    Negative Einkommensteuer mit Flat-Tax 50 (NIFT50) - Parameter:
    Steuersatz 50 % (Faktor 1/2),
    Grundfreibetrag = 2 x BGE = PKE, damit BGE = PKE/2 (1050 €)
    Der Schnittpunkt der Geraden ist damit beim Verdienst = PKE (und somit in der arithmetischen "Mitte" des Volkseinkommens). Am Schnittpunkt ist Netto = Brutto.

    NES-Formeln nach Friedman:

    Steuerschuld = Steuersatz * (Einkommen - Freibetrag)
    Nettoeinkommen = Freibetrag * Steuersatz + (100% - Steuersatz) * Einkommen

    Durch Einsetzen der Parameter der NIFT50 wird daraus beim Single:

    Steuerschuld = 0,5 Einkommen – bGE
    Nettoeinkommen = 0,5 Einkommen + bGE

    Da sich der Steuersatz bei der NIFTX ergibt als BGE/PKE folgt durch weiteres Einsetzen und Umformen die allgemeine NIFT- Formel für alle Haushalts-/Familiengrößen:

    Steuerschuld = bGE (Haushaltsverdienst/PKE – Haushaltsköpfe) = NIFTX


    Brutto Freibetrag=PKE zu versteuern Steuerschuld BGE Netto
    0 2.100 0 - 1.050 1.050 1.050
    500 2.100 500 - 800 1.050 1.300
    1.000 2.100 1.000 - 550 1.050 1.550 2.000 2.100 2.000 - 50 1.050 2.050
    2.100 2.100 2.100 0 1.050 2.100
    5.000 2.100 5.000 1.450 1.050 3.550
    10.000 2.100 10.000 3.950 1.050 6.050
    50.000 2.100 50.000 23.950 1.050 26.050
    100.000 2.100 100.000 48.950 1.050 51.050

    yo.

  • #9

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 00:34)

    Nur ein Tst, bitte weglöschen.
    <table>
    <tr><td>test1</td><td>test2</td></tr>
    <tr><td>test3</td><td>test4</td></tr>
    </table>



  • #10

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 00:45)

    ok, letzter Hilfsversuch für die Tabelle:

    Brutto __ Freibetrag=PKE _ zu versteuern __ Steuerschuld __ BGE ____ Netto
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    0 ______ 2.100 __________ 0 ____________ - 1.050 ______ 1.050 ___ 1.050
    500 ____ 2.100 __________ 500 __________ - 800 ________ 1.050 ___ 1.300
    1.000 __ 2.100 __________ 1.000 _________ - 550 ________ 1.050 ___1.550
    2.000 __ 2.100 __________ 2.000 _________ - 50 _________ 1.050 ___ 2.050
    2.100 __ 2.100 __________ 2.100 _________ 0 ___________ 1.050 ___ 2.100
    5.000 __ 2.100 __________ 5.000 _________ 1.450 ________ 1.050 ___ 3.550
    10.000 __ 2.100 _________ 10.000 ________ 3.950 ________ 1.050 ___ 6.050
    50.000 __ 2.100 _________ 50.000 ________ 23.950 _______ 1.050 ___ 26.050
    100.000 __ 2.100 ________ 100.000 _______ 48.950 _______ 1.050 ___ 51.050

  • #11

    Berthold Kogge (Sonntag, 01 Mai 2016 12:20)

    Wieder zeigen Sie eine Leseschwäche. Ich habe nicht behauptet, dass Sie für Herrn Rettel sprechen. Sie haben mir hier unterstellt, ich würde Herrn Rettel nicht verstanden haben. Dagegen habe ich mich verwahrt.

    Ihre neuen Ergüsse zeigen, dass Sie das Problem nicht verstanden habe.

    Wie ich im Blog die Auflistung geführt habe, haben die Propheten der negativen Einkommensteuer die Sache propagiert. Meine Grafik stammt aus Wikipedia. Wie Sie sehen können, stammt mein Blog aus September 2014, da war das so noch aktuell.

    Nun hatten aber schon immer die Propheten des negativen Einkommensteuer das Problem gehabt, dass Ihr System kein echtes BGE darstellt, da mit dem Steigen des selbst verdienten Geldes, das BGE sinkt.

    Daher haben die Propheten der negativen Einkommensteuer einen ganz billigen Taschenspielertrick angewendet (siehe auch die Grafik, die heutzutage bei Wikipedia steht).

    Sie haben nun einfach allen, egal wie sehr die selbst verdienen, ein komplettes BGE gegeben, und dann es dementsprechend versteuert.

    Also nachträglich das System verändert, den Leuten mehr in die linke Tasche gesteckt, um mehr aus der rechten Tasche zu ziehen. Und für diesen Trick beklatscht man sich auch noch. Wow.

    Und was sagt Ihre Grafik, bei einem Schnittpunkt von 2.100 € aus. Nichts anderes als meine.

    Beispiel 500 € Eigenverdienst, steuerfrei. 50% der Differenz zum Schnittpunkt als BGE (sind 800 €). Macht ein Gesamteinkommen von 1.300 €. Darauf kommen Sie auch

    Oder das zweite Beispiel:

    10.000 Eigenverdienst, bis 2.100 steuerfrei, also 7.900 € mit 50 % versteuert, macht ein Gesamteinkommen von 6.050 €. Oh wunder, oh wunder. Das gleiche Ergebnis wie bei Ihnen.

    Wir können das mit jedem weiteren Beispiel, was Sie gebracht haben, durchziehen. Das Ergebnis ist immer gleich. Dass Sie meine Rechnung als falsch bezeichnet haben, zeigt nur, dass Ihnen eine Menge Verständnis für das Problem fehlt.

    Nur weil die Propheten, weil sie, wie eben auch die Grafik es bei Wikipedia gezeigt hat, kein echtes BGE für jeden gebracht haben, ein Zahlenspiel auflegen, zeigt nur, wie unseriös sie agieren.

    Und wie Sie dann noch leugnen, dass das Endergebnis der beiden Rechnungen immer identisch ist. Ich fasse es nicht.

    Wir sollten also festhalten, dass Ihre Behauptung, ich hätte das negative Einkommensteuersystem nicht verstanden, nur daher kommt, dass Ihnen


    1. die Gleichheit des mathematischen Endergebnisses nicht bewusst war.


    2. man diesen Taschenspielertrick nur durchgeführt hat, um doch noch zu versuchen, den Beweis zu erbringen, dass das BGE wirklich bedingungslos, also für alle komplett gedacht ist.

    Das ist billig.

    Letztendlich, wenn Sie Ihre großen Zahlen wieder gegenseitig gestrichen haben, kommen Sie auch zu dem Punkt, dass 25 % der gesamten eingesetzten Gehaltssumme, als BGE landet. Also 50 % von den 50 % der oberen Hälfte, wenn diese versteuert werden soll, wie man es noch 2014 (auch bei Wikipedia), auf das sich Rettel, der sich ja auch im Internet als der BGE-Papst aufspielt, auch gemeint hat.

    Oder 25 % von allen Gehältern, wie man es, jetzt versucht durchzuziehen.

    Und da Sie an der Höhe der Zahlen nichts geändert haben, bleibt es dabei. 2014 ist man von der Statistik von 2013 ausgegangen, und da lag das Volkseinkommen bei nicht ganz 2.100 Mrd. Euro (inklusive der Firmengewinne).

    Zur errechnen, wo der Schnittpunkt dann war, wenn man die Summe durch die Anzahl der Monate und Einwohner teilt, überlasse ich Ihnen.

    Wie Rettel, mit den verschiedensten Behauptungen, trotzdem versucht hat, die Finanzierbarkeit aufzuzeigen, habe ich ja schon erwähnt. Vielleicht fällt Ihnen ja was besseres ein.

    Da das Volkseinkommen im Jahr 2015 2.260 Mrd. Euro betragen hat, dürfte Ihnen da wenig helfen. Sie könne aber die Zahlen aus Destatis zu Hilfe nehme. Vielleicht hilft es Ihnen.

    Wenn Sie die Finanzierbarkeit nachweisen wollen, müssen Sie wohl streichen.

    Und die anderen Probleme, die das System hat, müssten auch noch gelöst werden.

    Nur mal ein Beispiel:

    Es gibt eine Umfrage, die besagt, dass 80% mit einem BGE (unter der Voraussetzung, dass die Gehaltsstruktur genauso bleibt wie jetzt, auch arbeiten würden. Allerdings würden von den 80% viele einen anderen Job machen.

    Nun wird aber bei der negativen Einkommensteuer von dem ersten Verdienst an, ob nun vom BGE oder als Steuer, spielt keine Rolle, 50% abgegeben werden.

    Da kassiere ich doch lieber volles BGE und arbeite schwarz.

    Würden Sie die vier Grundrechenarten begreifen, hätten Sie sich Ihre ganze Mühe sparen können, und gleich erkannt, das ich recht habe.

  • #12

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 16:51)

    Ich merke gerade wieder die Sinnlosigkeit einer Diskussion mit einem fanatischen BGE-Gegner. Ihre Texte enthalten viele Falschaussagen u. fatale Wording-Spielchen, die der Sache nicht dienlich sind, aufpumpen u. verschleiern. Entweder Strategie eines typischen BGE-Gegners oder fehlendes Abstraktionsvermögen, das allgemeingültige mathematische Prinzip sehen zu können. Was von schwach ausgeprägter mathematischer Einsicht zeugt. Der zweite Fall äußert sich gewöhnlich im Ergehen in Beispielrechnungen, oft falschen, oft mit dem Verwechseln betriebswirtschaftlicher mit volkswirtschaftlicher Mechanik. Wo sich doch die Knackpunkte bereits aus den allgemeingültigen Formeln ergeben. Das erkennen Sie nicht.

    So auch nicht die Bedeutung der allgemeinen NIFT Formel "Steuerschuld = BGE * (Haushaltseinkommen/PKE - Haushaltsköpfe)". Würden Sie diese verstehen, kämen Sie nicht zu Aussagen wie "Das ergibt, dass alle Steuern und Abgaben, die im Volkseinkommen vorhanden sind, damit aufgebraucht sind."
    Sie glauben wohl immer noch, dass bei jeder BGE-Höhe bei 50 % Steuersatz die gesamte Steuer für BGE gebraucht würde. Beachten Sie, dass die allgemeine NIFT-Formel für *jede* BGE-Höhe gilt - auch für zu PKE/2 unterschiedliche!

    Oder eine Aussage "Was für den Staat bleibt, um seine Aufgaben zu bewältigen, sind nur noch die Konsumsteuern ..."
    *NUR* ! Dabei ist die MwSt. der größte Einnahmeposten. Und die meisten Staatsausgaben sind heute sowieso Transferleistungen im technischen Sinne - also keine Ausgaben für den Kernstaat. Der größte Teil der Steuereinnahmen wird sofort umverteilt, nicht selbst benötigt.

    By the way: Der in der Grafik von Ihnen eingezeichnete "schwarze Balken" ist ebenso falsch, genauso Ihre Aussage dazu - gleich doppelt:
    "Alles was weiß unter dem dicken schwarzen Balken liegt, ist der monatliche Betrag von 2.100 €, den jeder, wenn er denn soviel verdient, als Steuerfreibetrag behalten kann."

    1. Der Steuerfreiberag wird nicht "behalten". Richtig ist: der halbe Steuerfreibetrag wird als BGE ausbezahlt. Und zwar an jeden, bei allen Einkommenshöhen inkl. Einkommen 0.
    2. Wieder verwechseln Sie Steuerschuld (positiv und negativ) mit BGE. Das BGE ist ein negativer Steuerbetrag und *nicht* *die* Steuerschuld! Was in der Grafik grün ist, ist *nicht* das "verteilte BGE", wie Sie falsch schreiben, sondern die Summe der negativen Steuerbeträge. Und das rote Feld ist *nicht* "die 50 % des zu versteuernden Einkommens", wie Sie falsch schreiben, sondern die Summe der positiven Steuerbeträge. Richtig ist: die Summe der positiven Steuerbeträge ist gleich der Summe der negativen Steuerbeträge. *Das* ist das Umverteilungsvolumen - nicht das BGE. Entsprechend macht Ihr Knick des Balkens keinen Sinn, ist nutzlos, stellt nichts dar.

    Sie schreiben: "Nun hatten aber schon immer die Propheten des negativen Einkommensteuer das Problem gehabt, dass Ihr System kein echtes BGE darstellt, da mit dem Steigen des selbst verdienten Geldes, das BGE sinkt."

    Das BGE sinkt nicht, ist für jeden gleich hoch. Sie versuchen ein nicht vorhandenes Problem zu erzeugen, einen Strohmann. Durch unnützes Wording. Ich wiederhole: Stellen Sie sich das ganze zweistufig vor, die Reihenfolge ist dafür zunächst egal:
    1. Auszahlung eines BGE an jeden.
    2. Versteuerung des kompletten Erwerbseinkommens - egal welcher Höhe - mit 50 %.

    Oder auch umgekehrt. Dabei gehört BGE in beiden Reihenfolgen *nicht* zum Einkommen! Das glauben Sie aber, denn Sie schreiben falsch: "Sie haben nun einfach allen, egal wie sehr die selbst verdienen, ein komplettes BGE gegeben, und dann *ES* dementsprechend *versteuert*."
    Das BGE wird nicht versteuert. Es ist Teil der Stuerschuld, nicht des Einkommens. Verstehen Sie das irgendwann?
    Das zeigen bereits ganz einfach die Formeln (Steuerschuld = 0,5 Einkommen - BGE.
    Netto = 0,5 Einkommen + BGE).

    Der nächste Fehler - sie schreiben: "Beispiel 500 € Eigenverdienst, steuerfrei."
    Bei NIFT gibt es keinen steuerfreien Eigenverdienst. Alle "Verdienste" sind ab dem ersten Euro zu versteuern (s.o. 2 Stufen und die beiden Steuerformeln).

    Und so geht es falsch weiter: "10.000 Eigenverdienst, bis 2.100 steuerfrei, also 7.900 € mit 50 % versteuert"
    Nichts ist bei NIFT "bis 2100 steuerfrei" - die Flat-Tax greift ab dem ersten Euro. Es bleibt auch kein zu versteuernder "Restbetrag" vom Eigenverdienst. S.o.

    Das gleiche Endergebnis (Netto) hatte ich nirgends geleugnet, hören Sie auf zu lügen.
    Der Punkt ist, dass Sie falsche Größen angeben und den falschen Weg benutzen, dadurch zu falschen Schlussfolgerungen und Aussagen kommen und zusätzlich damit unnötig verkomplizieren und verschleiern. Gerade bei der NIFT brauchen Sie diese "Mit der Faust von hinten durch den Kopf ins Auge" - Herangehensweise eben *nicht*. Siehe oben.

  • #13

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 16:52)

    Zu den anderen Aspekten:

    Sie schreiben: "Allerdings würden von den 80% viele einen anderen Job machen."

    Na und?

    Sie schreiben: "Da kassiere ich doch lieber volles BGE und arbeite schwarz."

    Projezieren Sie doch nicht ihre eigene kriminelle Energie auf andere.
    Schwarzarbeit existiert auch heute, u.a. weil den niedrigen Einkommen kaum was bleibt, der Arbeiter zahlt heute im Schnitt einen höheren Steuersatz als der "reiche" Bezieher eigenleistungsloser Kapitalerträge.
    NIFT mit BGE ändert das.

    Weiterhin ist Schwarzarbeit verbreitet weniger ein Problem der Einkommensteuervermeidung als der Ausgabenvermeidung von MwSt. - das ist eine andere Baustelle. Fragen Sie mal einen Handwerker, wie schwer es für ihn ist, Rechnungen zu schreiben - es sind in der Regel seine Auftraggeber, die ihn zur Schwarzarbeit nötigen, um die MwSt. zu hinterziehen.

  • #14

    Malthus (Sonntag, 01 Mai 2016 17:06)

    P.S.
    "... - es sind in der Regel seine Auftraggeber, die ihn zur Schwarzarbeit nötigen, um die MwSt. zu hinterziehen."

    Und um Sozialabgaben zu umgehen.

  • #15

    Berthold Kogge (Sonntag, 01 Mai 2016 20:47)

    Alleine schon Ihr Anfang ist ein großer Witz. Na klar ist es für einen BGE-Propheten unangenehmen mit einem BGE-Gegner zu diskutieren. BGE ist ja auch eher eine Religion, bei der die Propheten mantrahaft Ihren Katechismus predigen.

    Und Ihre Beschuldigungen zeigen Ihre bornierte Uneinsichtigkeit.

    Ein Mantra von Propheten der negativen Einkommensteuer, die oberer Hälfte soll die untere Hälfte finanzieren, so wie auch die alte Grafik hier es darstellt.

    Schreiben Sie sich das GEFÄLLIGST hinter die Ohren. Diese These kommt nicht von mir, sondern von BGE-Propheten, die dabei auch die gleiche Grafik aufzeigten, und wie es in Wikipedia, zumindest noch zu der Zeit, als ich den Blog geschrieben habe, auch erläutert wurde.

    Und Ihre Ausflüchte, ich würde VWL und BWL verwechseln, ist lächerlich. Wobei ich in beiden nicht unbeleckt bin. Aber dabei kann ich beides noch unterscheiden.

    Hier dreht es sich nur darum, dass Sie darstellen versuchen, dass alle ein komplettes BGE bekommen, während die alter Formel war, dass das BGE eben 50% der Differenz zum Schnittpunkt bedeutet.

    Und was lamentieren Sie? Die rechnerischen Ergebnisse sind die Gleichen, wie Sie ersehen können – und meine Rechnung ist nicht von mir erfunden, sondern von BGE-Propheten.

    Ihre Aussagen über die Staatsausgaben, sind wieder Phrasen, ohne Substanz. Das habe ich schon so oft durch, dass das langweilig wird. Bevor Sie so einen Quatsch abgeben, schauen Sie sich mal öffentliche Ausgaben an.

    Nur mal ein paar öffentlicher Ausgaben.

    Bildung, (Bund, Länder, Gemeinden ungefähr 250 Mrd. Euro.

    Verteidigung 33 Mrd. Euro

    Verkehr und digitale Infrastruktur, (nur die Ausgaben des Bundes) 23 Mrd. Euro

    Ausgaben der Länder für die Infrastruktur, Justiz, Polizei, sind da noch nicht enthalten.

    Des Weiteren können nicht alle Sozialausgaben eingestampft werden.

    Und falsch. Was sie Aussagen ist falsch.

    Alles was in der Grafik weiß ist, kann der Bürger behalten. War unter dem schwarz-violetten Balken ist, sowieso, und was darüber ist, sind ie 50% des zu versteuerten Einkommens, was er behalten kann.

    Dass die Propheten jetzt anders rechnen, um ein komplettes BGE nachzuweisen, ändert nichts an der Tatsache.

    Auch Ihre Rechenbeispiele kommen zu den gleichen Endergebnissen. Also spinnen Sie nicht herum.

    Und Ihre Behauptung mit dem roten Dreieck ist auch falsch. Es sind die 50% oberhalb des Schnittpunktes, die als Steuern weg gehen. Lesen Sie mal, was dort steht (Zahler)

    Sie schreiben:

    Das BGE sinkt nicht, ist für jeden gleich hoch.


    Das grüne Dreieck in der Grafik lügt nicht. Je mehr jemand selbst verdient, desto schmaler wird das grüne Dreieck, was den BGE-Beitrag (Empfänger) aufzeigt.

    Können Sie nicht sehen?

    Davon abgesehen, sollte selbst Ihnen aufgefallen sein, dass mit genau der Rechnung die gleichen Endergebnisse kommen, wie bei Ihnen.

    Ich habe nicht behauptet, dass das BGE versteuert wird, Kommt bei Ihnen schon wieder eine Leseschwäche durch?

    Sie schrieben:

    Der nächste Fehler - sie schreiben: "Beispiel 500 € Eigenverdienst, steuerfrei."
    Bei NIFT gibt es keinen steuerfreien Eigenverdienst. Alle "Verdienste" sind ab dem ersten Euro zu versteuern (s.o. 2 Stufen und die beiden Steuerformeln).

    Das ist schlichtweg falsch. Die alte Grafik sagt es eindeutig aus. Und ganz nebenbei, wenn Sie die vier Grundrechenarten beherrschen würden, würden Sie erkennen, dass das Endergebnis bei Ihrer neuen Rechnungsart, und bei der alten Rechnungsart gleich sind.

    ALSO WORÜBER REGEN SIE SICH AUF?

    Also erst einmal, 80 % wollen weiter arbeiten, davon aber viele in anderen Jobs.

    Unterschlagen Sie den wichtigen Nebensatz, da der wichtig ist. Dass Sie das nicht erkennen, ändert nichts daran.

  • #16

    Berthold Kogge (Sonntag, 01 Mai 2016 20:49)

    Fortsetung:





    Und Sie sind ein Witzvogel. Meine etwas saloppe Art über Schwarzarbeit, war mehr allgemein gemeint.

    Im übrigen, bin nicht ich es, der die heutigen Schwarzarbeit, die ungefähr 330 Mrd. Euro Umsatz pro Jahr ausmacht.

    Und jemand wie Sie, sollte mich nicht auffordern, einen Handwerker zu fragen. Vielleicht sollten Sie lieber einen Handwerker fragen, auch mal einen Angestellten, wie er zu dem Thema steht.

    Und Ihre Behauptung mit den Auftraggebern, ist etwas dünn. So problematisch ist es nicht Rechnungen zu schreiben.

    Wenn Sie Ihren Lohn bis 2000 € nicht versteuern müssen, aber das BGE sich verringert (und bringen Sie jetzt nicht wieder den gleichen Schmarn, das jeweilige Entergebnis ist bei Ihrer Rechnung gleich, würde man jeden Zuverdienst, egal ob durch Versteuerung oder geringerem BGE 50% verlieren.

    Wie naiv sind Sie eigentlich, zu glauben, dass hätte keine Auswirkungen.

    Und um auf Ihren Anfangssatz zu kommen.

    Ich finde es lustig, einen BGE-Propheten zu erleben.

    1. Sie zeigen auf, dass Sie keine Ahnung haben-Unter anderem auch nicht über öffentliche Ausgaben.
    2. Sie merken nicht einmal, und lamentieren groß herum, dass die frühere Rechnungsart,die ich nicht erfunden habe, und die, die Sie hie so tapfer verteidigen, im Ergebnis identisch sind. Sie täuschen eben nur vor, dass angeblich erst einmal alle ein BGE bekommen.

    ABER AM ENDE IST NICHT MEHR IM PORTEMONNAIE ALS IN MEINER RECHNUNG.



  • #17

    Berthold Kogge (Sonntag, 01 Mai 2016 20:56)

    PS: Das habe ich ja noch glatt vergessen.

    Da Sie sich hier ellenlang über meine Rechenformel aufregen, die immerhin von BGE-Propheten kommt, und genau die Grafik erläutert, die 2014 noch bei Wikipedia stand, sollten Sie vielleicht noch mal die Grundschule besuchen.

    Wie von mir erwähnt, das Endergebnis, was die Leute, bei ihrem jeweiligen Selbstverdienst im Geldbeutel haben, ist in beiden Rechnungsarten gleich.

    Dass Sie sich TROTZDEM darüber so auslassen, zeigt, dass Ihnen die Fakten gar nicht interessieren. Sie versuchen nur eine These zu verteidigen, die Sie irgendwo mal gelesen haben, und für Sie ein Text aus der "Heiligen-BGE-Schrift" ist.

  • #18

    Malthus (Montag, 02 Mai 2016 00:21)

    Lassen Sie's gut sein. Sie sind ja ein Kind.
    Und verleugnen sogar Ihre eigenen Aussagen, die ich Ihnen zitierte.
    Ich wünsche Ihnen weiterhin angenehmes Haten. Wenn Sie's denn brauchen.

  • #19

    Berthold Kogge (Montag, 02 Mai 2016 10:13)

    Und wieder falsch, Sie sind so fixiert darauf, allen zu widersprechen, die aufzeigen, dass Ihre Aussagen keine Substanz haben, dass Sie nicht einmal Ihren Verstand einschalten.

    Dass Ihre Rechnung im Endergebnis nichts anderes aussagt, als die alte Rechnung, die ich ja gar nicht selbst gestrickt habe, verstehen Sie einfach nicht, obwohl ich Ihnen selbst die Rechnung aufgezeigt habe.

    Dass Ihre Rechnungsart nur eine neue Variante ist, ein Taschenspielertrick, um zu versuchen, doch noch nachzuweisen, dass bei einem negativen Einkommen alle ein komplettes BGE bekommen, habe ich Ihnen schon erklärt.

    Sie tun so, als ob meine Rechnungsart auf meinem Mist gewachsen ist, und Sie kapieren nicht, dass das die Rechnung der BGE-Propheten war, bis man denen vorgeworfen hat, dass nicht alle ein volles BGE bekommen.

    Aber die BGE´ler benehmen sich wie die Regierung und George Orwells „1984“. Sie haben ein Ministerium für Wahrheit (Miniwahr) installiert, und wenn man Ansichten ändert, werden die alten Ansichten nicht nur für falsch erklärt, sondern sie werden getilgt, als ob es sie nie gegeben hätte.

    Und in der neuen Rechnung wird nur zuerst in die linke Tasche gesteckt, um es dann den Leuten dann wieder aus der rechten Tasche genommen wird.

    Außerdem zeigen Sie auf, dass alles was gegen ein BGE spricht, Sie mit Plattitüden einfach abwiegeln. Ihre Behauptung, dass der Staat kaum noch Geld benötigt, ist einfach nur dumm.

    Dass, selbst wenn 80 % wirklich grundsätzlich weiter arbeiten würden, aber eben nicht unbedingt in dem jetzigen Job, was bedeutet dass wichtige Leistungen nicht mehr geleistet werden würden, interessiert Sie nicht.

    Sie zeigen auch auf, dass Sie das BGE gar nicht infrage stellen wollen. Das heißt aber, es ist für Sie Religion. Sie prüfen nicht, ob es wirklich funktioniert, sondern Sie leugnen alles, was dagegen spricht.

    Das ist Religion. Der Pfarrer ruft von der Kanzel: Halleluja, das Paradies ist nahe“, und die Gemeinde antwortet mit verklärten Augen: „Halleluja, Gott will es.“

    Sie bringen nichts mit Substanz.

    Das Einzige, was Sie können, ist, anderen zu unterstellen, man würde eben das Paradies nicht verstehen. Substanzielles kommt von Ihnen nicht.

    Sie haben geschrieben:

    Ich wünsche Ihnen weiterhin angenehmes Haten. Wenn Sie's denn brauchen.

    Das zeigt nur, was für ein bornierter, religiöser Fundamentalist sind, und nur dumme Sprüche gegen angebliche Ketzer bringen können.

    Sein Sie sich versichert, ein BGE wird es nie geben. Gründen Sie eine Kirche, dann können Sie ein BGE-Paradies anhimmeln. Für im Leben danach.


    BGE, frei, frei, frei - endlich werden wir frei:

    http://www.berthold-kogge.de/2014/09/08/bge-frei-frei-frei-endlich-werden-wir-frei/