Jürgen Rettel (aus Ulm). Ein BGE-Fanatiker, der sich für nichts zu schade ist

Jürgen Rettel aus Ulm. Entweder ein Lügner, Täuscher und ein populistischer Falschaussager, ein Verleumder und Diskreditierer – oder einfach nur ein unbelehrbarer Dummkopf.

 

Jürgen Rettel verstreut im Internet, auf Facebook, Google+ und anderen Internetseiten die Lüge unter das Volk, dass es angeblich mathematisch erwiesen ist, dass, sollte man das Volkseinkommen komplett für die Finanzierung eines BGEs einsetzen. Das BGE finanzierbar ist.

 

Dass es eine Lüge ist, ist eindeutig, denn wenn es zu einer Diskussion über seine Thesen kommt, verbiegt er die Wahrheiten, verdreht die Fakten und beschimpft diejenigen, die auf die Ungereimtheiten aufmerksam machen, ohne dass er in der Lage ist, diese Ungereimtheiten auszuräumen. Im Gegenteil, er kommt mit neuen Ausflüchten und Lügen.

 

Wer im Recht ist, braucht nicht lügen, täuschen und die Wahrheit verbiegen.

 

Aber kommen wir nun zu den Tatsachen.

 

Bei der Auseinandersetzung, die ich miterlebte, ging Jürgen Rettel bis jetzt immer von den Zahlen des Jahres 2012 aus.

 

Um gleich vorweg keine Irritierung aufkommen lassen, wenn meine Zahlen etwas davon abweichen, sei gesagt, inzwischen liegen die Zahlen von 2013 vor, und ich wende diese an.

 

Wo bei Jürgen Rettel noch ein Volkseinkommen von 2119 Milliarden Euro steht, aus dem Jahr 2012, woraus sich seine Berechnungen ergeben, steht bei mir die Zahl 2127,9 Milliarden, aus dem Jahr 2013, als Gesamtsumme des Volkseinkommens.

 

Dadurch ergeben sich auch folgende Differenzen:

 

Volkseinkommen, pro Monat und Kopf bei Jürgen Rettel 2.160,00 € (im Durchschnitt).

Bei mir liegt dieser Durchschnitt, da ich schon von den Zahlen aus dem Jahr 2013 ausgehe, bei 2.170 €, pro Monat, pro Kopf (im Durchschnitt).

 

Diese Zahl (2.170 €) wird hier immer wieder genannt werden, und wenn nicht als Zahl, dann unter dem Begriff „Schnittpunkt“.

 

Jürgen Rettel geht dabei von einer Einwohnerzahl von 81,7 Millionen aus. Ich bleibe bei der Zahl, da die ganze Rechnerei ansonsten zu unübersichtlich wird.

 

Bevor wir zur Rechnung kommen, noch eine Erklärung zum Volkseinkommen.

 

Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, wie Löhne und Gehälter, Mieterträge (gezahlt an Privatpersonen), Zinsen und Pachten. Weiterhin kommen die Gewinne von Unternehmen dazu.

 

In dem Volkseinkommen sind damit auch enthalten, die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Steuer aus Zinserträgen, um die wesentlichen zu nennen. Alle Steuern also die durch Einkommen und Erträge generiert werden.

 

Des Weiteren geht Jürgen Rettel von einer Marktordnung in der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) aus, in der Produktsteuern für den Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat anzuwenden sind, während die Steuern aus den Einkommen und Erträgen für die Sozial- und Gesellschaftsaufgaben zu nutzen sind.

 

Ich teile die Auffassung von so einer Marktordnung nicht, da es sich gezeigt hat, dass der Staat so eine Marktordnung vielleicht als Richtlinie ansetzt, an die man sich grob halten sollte, aber der Staat sich nicht verbindlich exakt daran hält. Aber um die Sache hier nicht noch komplizierter zu gestalten, und auch weil diese Auffassung von Jürgen Rettel meiner Argumentation zugutekommt, bleibe auch ich dabei. Es ist immerhin legitim, die Fehler von anderen, mit ihren eigenen Argumenten, aufzuzeigen.

 

Kommen wir zu Punkt 1. der Falschaussagen von Jürgen Rettel.

 

Jürgen Rettel schreibt, aus mehreren Gründen, von einem schlanken Staat, der durch seine Form eines BGEs entstehen würde. Ein Grund für diese Annahme ist die geringere Bürokratie, da im Grunde jeder, bei dem System der Negativbesteuerung, je nach Höhe seines Einkommens, die gleiche Summe BGE bekommt (solange das Familieneinkommen unter dem Schnittpunkt liegt), bzw. kommt das Familieneinkommen über den Schnittpunkt, jeder die gleichen Steuern zahlt.

 

Und hier kommt der erste Fehler von Jürgen Rettel. Jeder soll genauso viel bekommen. Die Mieten sind aber in den verschiedenen Kommunen, wie wir alle wissen, verschieden. Die Miete für eine Wohnung in Bitterfeld ist wesentlich niedriger als in München.

 

Daher müsste die Berechnung des exakten Schnittpunktes für jede Familie, nicht nur nach der Personenzahl in der Familie berechnet werden, sondern auch der Mietspiegel der Kommune, in der die Familie lebt, muss berücksichtigt werden.

 

Das, was heute schon bei der Berechnung von ALG II Bezügen passiert, müsste auf das ganze Volk ausgeweitet werden. Bei ALG II bekommt jeder Empfänger eine bundesweit gleiche Grundsicherung, und entsprechend dem örtlichen Mietspiegel, die Wohnkostenerstattung für eine einfache Wohnung. Dabei geht man nicht von dem durchschnittlichen Mietspiegel in der Kommune aus, sondern von dem Mietspiegel für einfache Wohnungen im unteren Segment.

 

Bei einem BGE müsste selbstverständlich der durchschnittliche Mietspiegel berücksichtigt werden. Wobei es für die Zahlung an die Familie nicht erheblich sein darf, ob sie sich nun bewusst eine kleine und einfache Wohnung gesucht hat oder sich protzig Wohneigentum geschaffen hat. Es zählt, wie bei dem Schnittpunkt, der Durchschnitt des Mietspiegels in der jeweiligen Kommune.

 

Verändern sich die Wohnungskosten in München (oder einer anderen Gemeinde/Kommune) rasant, verschiebt sich das Verhältnis der Wohnkosten von München zu dem Verhältnis zum Volkseinkommen. Auch wenn die Wohnungen in Bitterfeld dadurch nicht billiger werden, würden Sie, im Verhältnis zum Volkseinkommen, eine niedrigere Summe ergeben.

 

Das heißt, genauso wie heutzutage schon für ALG II Empfänger, müsste nun, für jede Familie, egal ob sie zu Miete oder im Haus/Wohnungseigentum lebt, ca. alle zwei Jahre, der Wohnkostenanteil am BGE neu ermittelt werden, da es immer an das tatsächliche Volkseinkommen und an dem Schnittpunkt pro Person, und an dem Verhältnis der kommunalen Mietspiegel untereinander, angeglichen werden müsste. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand.

 

Jürgen Rettel weigert sich dieses anzuerkennen und behauptet, dass die Mietkosten nicht zum BGE gehören, und weiterhin ein Sozialtransfer, gemäß dem Leitsatz 4 sind.

 

Das entspricht aber nicht der These von Jürgen Rettel, dass das BGE aus dem gesamten Volkseinkommen generiert werden soll. Denn die Miete (und das private Wohneigentum) wird von jeder Familie aus dem persönlichen Familieneinkommen bezahlt, das ein Teil des Volkseinkommens ist.

Sind die Mietkosten Ausgaben, die aus dem Volkseinkommen beglichen werden, muss in einem BGE auch die Miete, zumindest gemäß dem Durchschnitt eines kommunalen Mietspiegels, enthalten sein.

 

Jürgen Rettel ist der Auffassung, dass im Zweifel das Gesetz bestimmt, was zu einem BGE gehört – und was nicht. Ich zitiere Jürgen Rettel:

 

Ob Mieten zum bGE gehören oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Definition des bGE.

 

Da mag Jürgen Rettel ja sogar durchaus recht haben. Aber wenn Jürgen Rettel bestimmt, das BGE wird aus dem gesamten Volkseinkommen generiert, gehört die Miete dazu, da die Miete aus dem Volkseinkommen beglichen wird. Daran ist nicht zu rütteln.

 

Der weitere Ansatz für einen schlanken Staat begründet Jürgen Rettel damit, dass der Staat 50% seiner Staatsgehälter einspart, da ja ein Teil schon durch das BGE bezahlt wird.

 

a) Erst einmal soll die Negativbesteuerung ja nicht dazu führen, dass irgendjemand, egal ob Staat oder Unternehmer, weniger Lohn zahlt, sondern Einkommen von oben nach unten verteilt wird.

b) Ist es verwunderlich, dass man anscheinend nur bei dem Staat von einer Einsparung ausgeht. Die Unternehmer zahlen unter den gleichen Bedingungen Gehalt an die Mitarbeiter, wie der Staat. Auch in der Wirtschaft bekommen die Mitarbeiter, sollte ihr Gehalt unter dem Schnittpunkt liegen, ein BGE. Wenn überhaupt, verringern sich die Gehaltskosten nicht nur bei Staatsdienern um 50%, sondern auch in der Privatwirtschaft.

c) Ist die ganze Rechnung sowieso falsch, und jeder Mathematikprofessor würde die Augen verdrehen, wenn er diesen Schwachsinn lesen würde. Ich werde es erklären.

 

Der viel beschworene Schnittpunkt, an dem sich die Negativsteuer in die Positivsteuer umkehrt, ist der Durchschnitt aller Einkommenszahlungen und von Erträgen (2.170 €, pro Monat, pro Kopf). Siehe folgende Grafik, aus der Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel: „Negative Einkommensteuer“

 

Dort, wo das grüne Dreieck auf das rote Dreieck stößt, ist der Durchschnitt.

 

Quelle: Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel "Negative Einkommensteuer."
Quelle: Enzyklopädie Wikipedia, unter dem Titel "Negative Einkommensteuer."

Wenn man auf Höhe des Durchschnitts einen waagerechten Strich zieht, so wie ich es mir erlaubt habe, auf der oben genannten Grafik durchzuführen, (siehe neue Grafik unten) erkennt man, dass die, von Unternehmen und dem Staat zu zahlenden Gehälter, die über dem Durchschnitt liegen (das weiße und das rote Feld, die beide rechts vom Schnittpunkt oberhalb der Durchschnittslinie liegen, das weiße und das grüne Feld, die beide links vom Schnittpunkt unter dem Durchschnitt liegen, kompensieren.

 

Da der Schnittpunk (2170 €) die Durchschnittseinnahme (Gehalt, Gewinn usw.) ist, ergibt sich daraus, dass 50 % der Einnahmen unterhalb dieses Schnittpunktes liegen und 50% oberhalb dieses Schnittpunktes. Halbiert man die Staatsgehälter (oder auch alle anderen) würden die 50%, die oberhalb des Schnittpunktes liegen, total wegfallen. Siehe die Tabelle unten, die als Grundlage die oben gezeigte Grafik aus Wikipedia hat. Der von mir dort eingesetzte dicke Balken würde die Schnittmenge aufzeigen, wenn die Gehälter halbiert werden. Wie man dabei ersehen kann, fällt der Bereich (das rote Dreieck), der auch das BGE (das grüne Dreieck) bezahlen soll, weg. Halbiert man den Lohn, gibt es somit auch kein BGE. Alles, was unterhalb des Schnittpunktes (2170 €) liegt, ist steuerfrei. Daraus kann kein BGE bezahlt werden.

Erstellt auf der Grundlage der 1 .Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädie Wikipedia ist.
Erstellt auf der Grundlage der 1 .Grafik auf dieser Seite, deren Quelle die Enzyklopädie Wikipedia ist.

 

Was also der Staat und jedes Unternehmen, im Verhältnis zum Schnittpunkt, links vom Schnittpunkt einspart, geben sie, rechts vom Schnittpunkt, entsprechend zusätzlich aus. Fehlen die Felder rechts, fehlt das Geld für das BGE.

 

Die durchschnittlichen Gehaltskosten von Staat und Unternehmen liegen pro Einwohner bei 2.170 € pro Monat. Das x 12 Monate und x Einwohnerzahl, ergibt das Volkseinkommen.

 

Dass das nicht ganz richtig ist, da auch Firmenerträge im Volkseinkommen enthalten sind, ist nicht von Belang, da diese Differenz nicht erst bei einem BGE eintreten würde, sondern auch heutzutage existent ist. Es würde also bei dem Verhältnis, zwischen heute und bei einem BGE, auf Basis des gesamten Volkseinkommens und einer Negativbesteuerung, nichts ändern.

 

Es halbieren sich also weder die Kosten für die Staatsgehälter noch für die Beschäftigten in der freien Wirtschaft.

 

Und wenn der Staat wirklich ernsthaft nur noch für die Nettogehälter seiner Staatsdiener aufkommen möchte und die Kosten für Krankenversorgung, Zahnbehandlung und Pensionen einsparen will, denn die Gelder dafür würden wegfallen, wenn Jürgen Rettel, für die Staatsdiener, nur noch die Nettolohnkosten übernehmen will, stellt sich die Frage, wer noch in dem öffentlichen Dienst arbeiten möchte, wenn er mehr nicht krank werden darf, keine Zahnversorgung mehr bekommt und im Alter, wenn er aufhört zu arbeiten, als Bettler durch die Lande ziehen muss.

 

Kommen wir zu dem zweiten Fehler von Jürgen Rettel.

 

Wohngeld und Bildungsetat.

 

Jürgen Rettel hat in einer Diskussionsrunde mehrmals behauptet, das Wohngeld gehört nicht zum BGE-Bestandteil. Er begründete dieses einmal, wie schon beschrieben, dass die Wohnkosten nicht zum BGE gehören und seine zweite Begründung lautet, ich zitiere aus der Diskussionsrunde:

 

Wohngeld war NIE ein Sozialtransfer, sondern eine Vermieter-Subvention.

 

Womit Jürgen Rettel eben auch klarstellen wollte, dass, laut seiner VGR-Marktordnung, Wohngeld nicht aus den Steuern generiert wird, die aus den Steuern des Volkseinkommens kommen, sondern aus dem Bereich Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat.

 

Aber dann sollte man sich einmal das Wohngeldgesetz näher anschauen. Wer bekommt Wohngeld, wer muss es beantragen und wer muss seine schlechte finanzielle Situation nachweisen, um eine Begründung für ein Wohngeld zu geben?

 

Schauen wir uns das Wohngeldgesetz also einmal an:

 

 

 

Wohngeldgesetz:

§ 1 Zweck des Wohngeldes

(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

§ 3 Wohngeldberechtigung

(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind.

 

 

 

Das Wohngeldgesetz sagt eindeutig aus, dass es eine Sozialleistung für den Mieter ist. Jürgen Rettel ist sich wirklich für nichts zu schade, lügt ständig wie gedruckt, um seine falschen Thesen als richtig hinzustellen.

 

Wäre das Wohngeld eine Vermieter-Subvention, würde der Vermieter die Subvention erhalten und müsste auch den Antrag dafür stellen und dabei aufzeigen, dass er, also der Vermieter, auf das Wohngeld angewiesen ist. Es erhält aber der Mieter das Wohngeld und dieser muss auch den Antrag stellen und dabei belegen, dass er – er, nicht der Vermieter – auf das Wohngeld angewiesen ist.

 

Oder hat schon einmal jemand gehört, dass der Konzern Siemens eine Subvention erhalten hat, die nicht Siemens, sondern jeder einzelne Angestellte beantragen musste und dabei jeder einzelne Angestellte, bei dieser Unternehmenssubvention, dabei den Antrag, mit seinem zu niedrigen Gehalt begründen musste und auch dann jeder Angestellte diese Subvention erhält, anstatt dass Siemens das Geld bekommt?

 

Aber das Wohngeld ist, nach heutiger Sicht, da die Wohnkostenerstattung für ALG II Empfänger nicht dazu zählt, nur Kleingeld, Peanuts sozusagen, da im Jahr 2012 nur 1,2 Milliarden Euro bundesweit ausgezahlt wurden. Was aber an der grundsätzlichen Falschaussage von Jürgen Rettel nichts ändert.

 

Viel schlimmer ist die Behauptung von Jürgen Rettel, dass in seiner VGR-Marktordung auch der Bildungsetat zu dem Rechts- Infrastruktur- und Subventionsstaat gehört, der durch die Produktsteuern, die nicht für das BGE verwendet werden sollen, bezahlt werden soll.

 

Alleine schon der Verstand sagt, dass der Bildungsetat zu den Gesellschaftsaufgaben gehört, also, sollte die VGR-Marktordnung, die Jürgen Rettel propagiert, stimmen, sind bereits die dafür gedachten Gelder für das BGE verplant. Außerdem sollte die Marktordnung von Jürgen Rettel stimmen, braucht man sich nur den Haushalt eines Bundeslandes anzusehen, um zu erkennen, dass im Bereich der Einnahmen durch Produktsteuern, wenn denn alle notwendigen Rechts- Infrastruktur- und Subventionsausgaben getätigt wurden, gar kein Geld mehr für die Bildung vorhanden ist.

 

Bei den Produktsteuern ist für Bildung kein Geld vorgesehen und die gesamten Steuern auf Einnahmen und Erträgen sind bei Jürgen Rettel für das BGE verplant.

 

Viele wird es freuen: Gibt es das BGE, auf Grundlage der Negativbesteuerung in voller Höhe des Volkseinkommens, fällt die Schule (und andere Bildungseinrichtungen) in Zukunft aus.

 

Da stellt man sich die Frage, wofür Jürgen Rettel seinen Doktortitel bekommen hat.

 

Da es Jürgen Rettel an der Einsicht fehlt, dass seine Behauptung falsch ist, zeigt er immerhin eine gewisse Lernresistenz.

 

Wohlgemerkt, zu der Streitfrage, ob ein BGE überhaupt machbar ist, oder ob es zumindest durch eine Negativbesteuerung grundsätzlich finanzierbar ist, sind wir gar nicht gekommen. Hier dreht es sich nur darum, ob die Finanzierung eines BGEs durch eine Negativbesteuerung, die als Bemessungsgrundlage für das BGE das gesamte Volkseinkommen einbezieht, mathematisch nachweisbar ist.

 

Und da Jürgen Rettel es an Einsicht fehlt, da er sich den Wahrheiten verschließt, hat er mir schlimmste Beleidigungen vorgeworfen und versucht mich lächerlich zu machen.

 

Nun, ich bin kein Kind von Traurigkeit und habe in vielen Bereichen mit gleicher Münze heimgezahlt. Allerdings, wenn man die Ausführungen von Jürgen Rettel verfolgt, das nun wirklich berechtigt.

 

Was aber eindeutig zu weit geht, ist eine geistige, öffentliche Bücherverbrennung, die somit ganz eindeutig gegen den Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt.

 

Jürgen Rettel kennt mein Buch „Der Irrglaube BGE“ nicht. Das belegt sich schon dadurch, dass ich die Frage der Negativbesteuerung nur kurz, völlig nebenbei, erwähnt habe. Die Frage, ob die Finanzierbarkeit eines BGEs, auf Basis der Negativsteuer in Höhe des kompletten Volkseinkommens, machbar ist, wird in meinem Buch gar nicht erläutert.

 

Wenn Jürgen Rettel aber mein Buch nicht gelesen hat, er also den Inhalt nicht kennt, und auch aus meiner Webseitenpräsentation nichts über die Frage der Finanzierbarkeit eines BGEs über die Negativbesteuerung, bei einer Berechnungsgrundlage, die das ganze Volkseinkommen beinhaltet, zu lesen ist, verunglimpft er mein Buch nur, weil es eine politische Aussage hat, die nicht mit seiner politischen Einstellung konform geht.

 

Somit wäre auch eine Ausrede, die Aussage, mein Buch wäre:

 

"Irrglaube bGE" ist ein Irrglaube, entstanden aus elementaren Bildungsmängeln in der 5. Klasse. Pöbeln Sie also ruhig weiter. ROFL, Sie können einem nur leid tun.

 

nur eine Meinungsäußerung, nur, wie gesagt, eine Ausrede.

 

Eine Bücherverbrennung, auch wenn sie nicht praktisch ausgeführt wird, sondern nur öffentlich über das Internet passiert, verstößt in diesem Lande, gerade wegen der leidvollen Erfahrungen aus dem 3. Reich, gemäß GG Artikel 5 Abs.3 gegen deutsches Recht.

 

Man könnte den Eindruck gewinnen, Jürgen Rettel ist ungefähr 60-80 Jahre zu spät geboren. Damals, als man noch politisch Andersdenkende verfolgen, diskriminieren und in Verruf bringen durfte, hätte er sich wohl sehr wohl gefühlt.

 

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Kommentare: 60
  • #1

    ribi (Montag, 14 Juli 2014 14:57)

    lieber autor: werden ihre thesen im buch mit hilfe von fachliteratur belegt? nur dann, würde sich für mich die lektüre lohnen, meinung haben wir alle! sind sie für sanktionen im alg-2 bereich? ich darf daran erinnern, dass die frühere sozialhilfe zwar sanktionen kannte, diese aber im normalfall bei 25% abzug blieben! kürzung auf null gab es nicht, das lebensnotwendige musste immer gegeben werden! sogar der abbruch einer idiotenmaßnahme der arbeitsverwaltung führt zur sanktion! sind wir eine sanktionegesellschaft, werden kriminelle jugendliche schnell bestraft, wie es bei "faulen" jugendlichen der fall ist? die von ihnen angegangenenn modelle sind mehr als problematishc, es existieren aber partielle bürgergeldmodell, welche gezielter wirken!z.d. das solidarische bürgergeld, welche für die harten grundeinkommensfans kein grundeinkommen ist!

  • #2

    Berthold Kogge (Montag, 14 Juli 2014 19:53)

    Was für Fachliteratur meinen Sie? Im Grunde finden Sie keine Fachliteratur, die Sie mehr als Fachliteratur bezeichnen können, als mein Buch. Neben vielen eigenen Argumenten werden in meinem Buch die Bücher „Einkommen für alle“, von Götz Werner, und „1000 Euro für jeden“, von Götz Werner und Adrienne Goehler, auseinandergenommen.

    Sollten Sie die Bücher von Werner und Goehler als Fachliteratur bezeichnen, dann ist mein Buch auch Fachliteratur.

    Werner und Goehler behaupten Dinge, die einfach nicht stimmen. Ich bin der Auffassung, dass meine Kritik für jeden nachvollziehbar ist.

    Sei finden viele Meinungen für ein BGE, die aber alle eigentlich, wenn man Sie genau beleuchtet, als falsch zu bewerten sind.

    Jürgen Rettel, worum es sich hier explizite im Blog dreht, hat eine große Rechnung aufgemacht, die jeder, der die vier Grundrechenarten beherrscht, auseinandernehmen könnte und feststellen würde, dass Sie nicht funktionieren kann. Er hat immer wieder auf seinen Behauptungen bestanden, ohne überhaupt auf die Kritik einzugehen. Auch wenn man seine Zahlen als falsch belegt hat, was keine Meinung war, sondern simple Mathematik.

    Dazu kommt sicher irgendwann ein weitere Blogeintrag. Aber das kann noch dauern.

    Aber die Diskussion mit Jürgen Rettel fand erst vor kurzer Zeit statt, und ist explizite in meinem Buch nicht enthalten.

    Näheres über das Buch finden Sie hier. Dort sind auch Auszüge aus dem Buch.

    http://www.berthold-kogge.de/buchprojekte-von-berthold-kogge/der-irrglaube-bge/

    Und (auch wenn es nicht zum Buch gehört) – die Metapher mit dem Keks (als BGE) – können Sie nicht als Meinung abtun. Das ist ein Fakt, auch wenn schon viele sich dagegen, ohne es begründen können, ausgesprochen haben. Aber Fakt ist, wo jemand explizite ein einklagbares Recht hat, muss jemand explizite eine Pflicht haben.

    Das jetzige ALG-System beruht auf der Pflicht, grundsätzlich für die eigene Existenz zu sorgen (wie auch immer),und dabei Steuern und Abgaben für das ALG zu zahlen. Bei einem BGE gibt es keine explizite Pflicht.

    Und ja. Ich bin für Sanktionen. Ohne Sanktionen wäre das ALG II im Grunde ein BGE durch die Hintertür. Gibt es keine Sanktionen, hätten Sie ein BGE.

    Ob das Buch sich für Sie lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass jeder BGE-Fürsprecher keine sachlich nachvollziehbaren Argumente bringt, sondern höchstens Wunschvorstellungen, bzw. einfach Frust über das jetzige System dazu geführt hat, dass das BGE, auch wenn man eine Funktion nicht nachweisen kann, unbedingt kommen muss.

  • #3

    Berthold Kogge (Dienstag, 15 Juli 2014 07:06)

    Noch ein kleine Anmerkung.

    Eigentlich zeigen alle Pro-BGE-Bücher nur Wunschvorstellungen auf und auch Behauptungen, die mehr aus Wunschvorstellungen kommen, als aus Fakten, und daher leicht zu widerlegen sind.

    Daher war es z.B. relativ einfach, Behauptungen von Werner und Goehler zu widerlegen. Und zwar mit Widerlegungen, die wirklich für jeden nachvollziehbar sind, wenn derjenige oder diejenige einfach seinem logischen Verstand folgt, ohne Träumereien nachzugehen.

    Behauptungen, dass historische Ereignisse ein funktionierendes BGE in der Vergangenheit nachweisen sollten, und historische Personen, die angeblich schon früher sich für ein BGE ausgesprochen haben sollen, habe ich sachlich widerlegt. Auch für jeden nachvollziehbar. Teilweise die Behauptungen, dass historische Personen sich angeblich für ein BGE aussprachen, mit Zitaten aus deren eigenen Büchern widerlegt. Die Bücher wurden von mir alle genannt, da wo es wichtig war, sogar die entsprechenden Seitenzahlen (z.B. bei Thomas Paine) erwähnt, damit jeder, der das überprüfen möchte, nachlesen kann. Wenn er sich die Mühe machen möchte.

    Zahlen, wie Personalzahlen pro Umsatz in der Auto- und Textilindustrie, die ich genannt habe, sind leicht im Internet nachzuprüfen.

    Dass Behauptungen von Werner und Goehler nicht stimmen, habe ich, für jeden nachvollziehbar, sachlich belegt.

    Meine Begründungen, warum ein BGE nicht funktionieren kann, habe ich auch, oft an Beispielen, deutlich aufgezeigt. Oft habe ich dabei sogar die Begründungen verwendet, die BGE-Befürworter gerne, als Beleg für die notwendige Einführung eines BGEs benutzen - und dabei, für jeden nachvollziehbar, belegt, dass es eben nicht funktionieren kann.

    Ich kenne kein Pro-BGE-Buch, das sich so sachlich und fachlich mit der Problematik auseinandergesetzt hat.

  • #4

    ribi (Dienstag, 15 Juli 2014 14:04)

    lieber autor,


    die thesen von werner und goehler sind nicht mit wissenschaft gemeint! anders sieht es bei leuten wie strauhaar und hohenleitner aus- dies sind anerkannte sogar liberale wirtschaftswissenschaftler!

    http://www.amazon.de/Das-Solidarische-B%C3%BCrgergeld-Analysen-Reformidee/dp/3828203930/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1405424712&sr=1-2&keywords=solidarisches+b%C3%BCrgergeld



    http://www.amazon.de/Solidarisches-B%C3%BCrgergeld-Menschen-nachhaltig-ganzheitlich/dp/3842331975/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1405424712&sr=1-1&keywords=solidarisches+b%C3%BCrgergeld

    sie sind für sanktionen, da kommt natürlich die frage auf, wer darf sanktionen verteilen, wer erhält sie in dieser gesellschaft, sind idiotenmaßnahmen sinnvoll, hat die arbeitsagentur überhaubt die selbe hoheitsmacht wie ein kommune usw. kürzungen auf 0 verteidigt die ba nicht der dt. landkreistag, der für sanktionen von höchstens 30% agiert. wir sind keine sanktiongesellschaft, gerade die spd als ba-partei ist bei nicht eu-bürgern immer sehr freundlich bei nicht-integration dieser menschen- bei arbeitslosen europäern geht der hammer - habe es ungelesen sogar in bibliotheken vorgeschlagen, weil man von gegenargumenten oft eine menge lernen kann!ihr buch werde ich sicher lesen! zur these, ein alg-2 ohne sanktionen wäre ein grundeinkommen, ist zu sagen, nein- dies wäre eine sanktionsfreie grundsicherung, diese lehne ich - anders als das solidar. bürgergeld strikt ab, weil die sachbearbeitern in der lesitungsabteilung des jobcenters eben nicht von den selben leistungen profitieren würde, beim bürgergeld würde sie mindestens diese leistung als steuererlass erhalten, würde nicht schlechter dastehen als der kunde! nicht falsch verstehen , ich bin für ein bürgergeld mit niedrigen leistungen als sprungbrett in die integartion, von einem generellen ende der arbeit gehe ich nicht aus!ich stimme ihnen als sozialwissenschaftler aber zu, man weiß nicht wie ein mensch reagieren wird, es gibt immer nur annahmen! wohnkosten sind auch beim bürgergeld lokal zu bestimmen- in münchen/köln usw. brauchen sie mehr als im westerwald!aus sozialethischer sicht- keine frage, ist ein grundeinkommen bzw die gemässigte variante des bürgergeldes nicht zwingend geboten- wie auch, niemand hat ein recht auf bedingungslsoe leistungen, man kann politisch dafür sein, per se sind diese nicht zwingend geboten!! beste grüße

  • #5

    ribi (Dienstag, 15 Juli 2014 14:23)

    nachtrag: da ich klar dafür eintrete, dass jeder- vor allem junge arbeitslsoe weiterhin an gesprächen beim jobcenter teilnehmen muss! wie stehen sie zu sanktionen auf 0, zur arbeitsagentur, zu beamtenprivilegien usw- wird alles selten angesprochen! ich kann auch mit pauschalierten leistungen und einer sanktion auf höchstens 30% leben, auch aus den urteilen höchster gerichte sehen ich keine forderung nach einem grundeinkommen!kürzungen auf 0 und wegnahme von krankenschutz und wohngeld halte ich für unmoralich und nicht mit dem grundgesetz vereinbar! wenn hohe sanktion, dann sicherung des krankenversicherunsgschutzes und wohnmöglichkeit!mir geht es um die diskussion, nicht um angriffe! ich bin selber schon in forem angegangen worden, weil ich sage, wenn etwas wie grundeinkommen, dann gemässigte varianten oder ein bürgergld mit kürzungen um höchstens 30%( wie früher in sozialhilfe). gerade den maßnahmenterror der ba, gelibet bei der spd, lehne ich sozialpolitisch strikt ab. für langzeitarbeitslsoe wird es immer schwerer, einen arbeit zu finden, weder 1.500 euro-grundeinkommen noch maßnahmenterror bringen diese menschen weiter! die verweildauer in alg-2 ist heute schon deutlich länger als innnerhalb der früheren systeme! lassen wir gerichte entscheiden, ob sanktionen gerechtfertigt! mehrheit der bevölkerung dürfte für sanktionen sein, muss man rechnung tragen, mehrheit aber auch gegegn beamtenprivilegien usw. da höhrt man weniger von! beste grüße

  • #6

    ribi (Dienstag, 15 Juli 2014 15:01)

    weiterer nachtrag: da ich dafür eintrete, dass es zwangstermine beim jobcenter geben soll, bin ich wohl kein richtiger anhänger der grundeinkommensidee- so bitte ersten satz des letzten posts verstehen! teilweise machen vermittler, was ihnen belibet, arbeitsloser landet in idiotenkursen!

  • #7

    Berthold Kogge (Mittwoch, 16 Juli 2014 08:56)

    Die Agentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter, ist eine Behörde. Wer solle sonst Sanktionen aussprechen?

    Wir müssen auch keine Sanktionengesellschaft sein.

    Wenn jemand von der Gesellschaft Unterstützung benötigt, hat die Gesellschaft im Gegenzug das Recht, dass derjenige, der die Unterstützung benötigt, sich anstrengt, dass diese Unterstützung in Zukunft nicht mehr nötig ist. Verweigert sich jemand dieser Pflicht, ist nicht einzusehen, warum die Gesellschaft ihn weiter unterstützen soll.

    Wieso soll eine Putzfrau, die Überstunden machen muss, weil ihr Chef keine Kollegin für sie findet, eine Arbeitslose unterstützen, der der Job als Putzfrau nicht „artgerecht“ erscheint, und sich daher weigert, diesen anzunehmen.

    Nicht nur Arbeitslose haben Rechte, auch die, die arbeiten, haben Rechte.

    Ob ein ALG II ohne Sanktionen ein Grundeinkommen oder eine sanktionslose Grundsicherung ist Wortklauberei. Das Ergebnis wäre das Gleiche. Ein BGE soll angeblich eine Höhe von 1.000 € haben, inklusive KKB. Das wäre auch diese sanktionslose Grundsicherung.

    Ein Junggeselle, der, sagen wir, 30 Jahre alt ist, und nicht mehr davon ausgeht, eine Familie zu gründen, kann sich überlegen, davon zu leben und die Welt zu bereisen. Zu Hause eine einfache, kleine, billige Wohnung halten, und dann sich den Wind um die Nase wehen lassen. Ich verbringe meine Urlaube gerne im schwedischen Fjäll. Das teuerste daran ist die Zugfahrt dorthin. Ich könnte dort drei oder vier Monate im Sommer verbringen, und auch noch mal zwei Monate im Winter. Da oben würde ich weniger ausgeben, als ich mit einer Grundsicherung hätte. Und das halbe Jahr zu Hause, hätte ich dann runde 100 € in der Woche für mich. Das wäre nicht viel, aber der Kompromiss wäre tragbar, wenn ich dafür sechs Monate im Jahr unterwegs sein kann.

    Gibt es keine Sanktionen, wäre es wie ein Grundeinkommen. Wie Sie es nennen, ist dabei völlig egal.

    Zu Ihrem Nachtrag:

    Warum soll jemand keine Sanktionen auf 0 bekommen? Egal ob die Gespräche nun sinnvoll oder nicht sinnvoll sind. Da man von der Gesellschaft nun einmal unterstützt wird, bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone, wenn er diese Termine, die ja auch nur zwei oder dreimal im Jahr stattfinden, nachgeht. Wenn jeder weiß, dass es Sanktionen gibt, ist es in seiner Eigenverantwortung, ob er einen Termin wahr nehmen will oder nicht.

    Und wenn ein Langzeitarbeitsloser keinen Job bekommt, dann steht ihm eine Grundsicherung zu.

    Und wenn er sich dafür drei oder vier Mal im Monat bewerben muss, das geht ja heute auch per E-Mail, dann ist das doch kein Beinbruch. Da schickt man einmal die Woche eine E-Mail los, und dann ist gut. Ist das wirklich zu viel verlangt, wenn man von der Gesellschaft unterstützt wird. Darf, wenn jemand arbeitslos ist, nicht der arbeitende Nachbar erwarten, dass man sich um Arbeit bemüht?

    Ich gebe gerne zu, dass ich davon überzeugt bin, dass bei den Jobcentern nicht alles rund läuft und auch nicht immer so mit den Arbeitslosen umgegangen wird, wie man umgehen sollte. Aber es ist nicht einzusehen, dass der Teil der Gesellschaft, der arbeitet, jemanden unterstützen muss, der keiner Unterstützung bedarf. Und dazu würde ich auch die zählen, die sich weigern sich zu bemühen.

  • #8

    Berthold Kogge (Mittwoch, 16 Juli 2014 09:40)

    Noch ein kleiner Nachtrag.

    Wenn Sie Strauhaar meinen, gehe ich davon aus, dass Sie Straubhaar meinen. Also noch ein „b“ dabei. Dieser Straubhaar ist Direktor des HWWI.

    Dieses Institut hat im Jahr 2007 eine wissenschaftlicher Studie herausgebracht, die die Finanzierung eines BGEs nachweist.

    Ich kenne die Studie. Sie geht von einem Grundeinkommen aus, das wesentlich niedriger ist, als das heutige ALG II.

    Ich habe mich schon mit anderen BGE-Propheten darüber gestritten. Auf meine Frage, wie denn ein Junggeselle davon leben soll, wenn er keine Arbeit hat, warte ich bis heute noch auf eine Antwort.

    Man kann die Finanzierbarkeit eines BGEs leicht nachweisen. Nur stellt sich die Frage, ob man mit diesem BGE noch überleben kann.

  • #9

    Berthold Kogge (Mittwoch, 16 Juli 2014 09:42)

    Und noch ein Nachtrag:

    Die Finanzierbarkeit ist nur ein Problem, bei einem BGE. Die Gesellschaft würde schlichtweg kollabieren, da viele Leistungen einfach nicht mehr angeboten werden würden.

  • #10

    ribi (Mittwoch, 16 Juli 2014 14:39)

    lieber autor: auch ich gehe höchstens von 400 euro plus krankenschutz und miete aus. für mich ist klar, wenn jemand arbeitslos ist, dass er sich bemüht, arbeit zu finden, brauch mir keiner zu erklären, macht er es nicht, steht ihm jetzt schon mindestens miete, essen , krankenkasse zu! ergibt sich aus der menschenwürde in kombination mit dem sozialstaatsprinzip. kürzungen auf null lehne ich ab, da sie oftmals nichts bringen, zweitens in bestimmten situationen bei jungen menschen dazu führen, dass irgendwas angenommen wird bzw. es bis zur prostitution führen kann! auxh ich bin dafür, dass gerade junge menschen sich bemühen- keine frage! in den bürgergeldmodellen, um die es ihnen hier ja weniger geht, spielt die bedingungslosigkeit nur die technische farge, wäre alles auch mit sanktionen umsetzbar! die gesellschaft wird bei ihnen verteten durch das jobcenter da sollte schon eine richtige behörde- kreisverwaltung usw. eingesetzt werden, um staatliche lesitungen zu kürzen. ich frage mich, ob ihnen der sinnlose maßnahmenzuweisungsirrsinn nicht bekannt ist, siee gehen nicht drauf ein!sie reden von wortglauberei, lassen sie es einen sozialwissenschaftler so ausdrücken, es geht ohne fachwörter und und gezielte egrifflichkeiten nicht, werden sie in der fotografie doch auch so halten! unterschied grundsicherung - grundeinkommen ist klar und eindeutig- keine Leistung für allle, nur für Bedürftige= Grundsicherung, da haben eben nicht alle was von!ich sagte ja bereits, lassen wir die gerichte sprechen. ich gehe auch politisch davon aus, dass die unter 25 arbeitslsoen bald den älteren gleichgestellt werden! was sie vielelicht nicht wissen, auch ein strafgefangener, auch in der von der spd so geliebten nicht eu-variante, hat ein recht auf wohnung, essen, ärzt. betreuung, wieso sollte dies für arbeitslose - auch in der faulsten variante- nicht gelten, richtig, es gilt auch!ein versäumter termin bedeutet 10% kürzung, halte ich für normal- hingehen kann man ja wohl! idiotenmaßnahmen, die nur dem träger was bringen, möchte mal ihre argumenatation hören!zu ihrem letzten post. mir als sozialwissenschaftler ist nicht klar, ob flächendeckend weniger arbeit angeboten wird, in der negativsteuervariante führt es eher zu mehr arbeitslsoen, die sich eine stelle besorgen, da arbeitslosigkeitsfalle wegfällt, er darf einfach mehr von der soziallesitung behalten, wenn er arbeitet- lobt auch ein prof. sinn!sie loben alg-2, erfolge sind in der wissenschaft und öffentlichkeit umstriten, werden nicht dauerhaft positiv gesehen!beim solidarischen bürgergeld gibt es keine belege, dass flächendeckend auf arbeit verzichtet wird. wer nicht will, arbeitet heute schon nicht- oder wollen sie jedem arbeitslsoen eine vermittlerin an das bein binden! ?was meinen sie, wie clever manche sind, da schlackert man mit den ohren!glauben sie ernsthaft, die neukölln-libanesen werden von der vermittlerin in die idiotenmaßnahme gesetz? wie naiv sind sie?aber klar, vor allem der typ früh-gealtertertes detusches fräulein hockt in den maßnahmen, sorry, alles schon erlebt!mich wundert es, dass ein fotograf und bauunternehmer so bestimmt wissen will, was passiert, dies würde ich mir nicht anmaßen!

  • #11

    Berthold Kogge (Donnerstag, 17 Juli 2014 19:17)

    Ich versuche es noch einmal.

    Die Studie aus dem Jahr 2007, die das HWWI, wo ja Straubhaar Direktor ist, geht von einem Grundeinkommen von weit unter ALG II aus.

    Um es zu verdeutlichen. Das wären eben nicht 400 € + KKB + Miete, denn das wäre ja heutzutage das ungefähre ALG II. Ich habe die Studie zurzeit nicht zur Hand, müsste sie suchen, aber wenn ich mich nicht täusche, ging die Studie von 7.500 € im Jahr (komplett) aus. Der Rest wäre Mathematik.

    Lassen Sie sich es von einem Pragmatiker sagen. Ob es ohne Sanktionen Grundsicherung oder Grundeinkommen heißen muss, ist letztendlich Wortklauberei.

    Wenn Sie die Sanktionen wegnehmen, dann haben Sie letztendlich ein Grundeinkommen, da es jedem zustehen würde, der nicht arbeiten möchte. Ohne Sanktionen muss sich, wenn er nicht arbeiten möchte, niemand um Arbeit kümmern – und bekommt Grundsicherung oder ein Grundeinkommen.

    Auch wenn man gesetzlich nicht behaupten würde, dass jeder bedingungslos ein Grundeinkommen hätte, würde es praktisch so sein.

    Das Thema der jungen Arbeitslosen (unter 25 Jahren) ist ein ganz anderes Thema. Da soll sich im Zweifel das Bundesverfassungsgericht äußern. Das hat mit einem BGE, in welcher Form auch immer, nichts zu tun.

    Es dreht sich auch nicht darum, ob ich jedem Arbeitslosen einen Betreuer zur Seite stellen will. Das habe ich nie behauptet.

    Ich behaupte auch nicht, dass alles bei den Jobcentern in Ordnung ist und das alle Maßnahmen vernünftig sind.

    Aber um noch mal den Pragmatiker hervorzuholen, sage ich Ihnen hiermit das Gleiche, was ich einem BGE-Propheten gesagt habe, nachdem ich seine Theorien auseinander gepflückt habe, und er mich darauf fragte, was ich denn als Alternative zu einem BGE dann anbieten würde. Meine Antwort war sinngemäß: „Wenn ich in diesem System Fehler sehe, bringt es doch nichts ein BGE zu propagieren, wenn es nicht praktikabel ist.“

  • #12

    ribi (Freitag, 18 Juli 2014 15:10)

    lieber autor, habe es jetzt gesehen, dass sie noch einmal antworteten! ich gebe ihnen zwei links, wie egsagt, ich hänge nicht an einem bge, eine beschränkung der sanktionen auf 30% und eine steuerfinanzierte kinder-undalterssicherung würde ich für wichtiger halten, die beamtenprivilegien könnte man dort aufgehen lassen! zum erwähntne professor, der geht heute her von einem höheren grundeinkommen aus! hier zwei links!

    http://www.solidarisches-buergergeld.de/



    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-1700.pdf

    beide links sind gewinnbringend! das buch zum solidar. bürgergeld kann ich nur empfehlen- nicht mir werner vergleichbar!ich sehe es wie der alte lord dahrendorf, es muss einen teppich geben, unter den niemand fallen kann, ob mit geld oder teilweise auch mit sachleistungen- ist- da gebe ich sanktionbefürtwortern recht- beides möglich- liegt in der hand der politi. entscheidungsträger!ich bin also für pauschalierte leistungen , sanktionen bis 30%, eine steuerfinazierten grundrente- dies ist mir wichtiger als ein reines bge!!sie sprechen bei der ddr von grundeinkommen, die ist eher daran gescheitert, dass es kein eigentum an produktionmitteln gab bzw. man nicht wettbewerbsfähig war, der sozialstaaat westeurop. prägung war besser als das ddr-system geeignet, her und verstand zu versöhnen!sind sie dafür, abgelehnte flüchtlinge abzuschieben, kann man mit mir bereden immerhin sind diese praktisch nciht mehr legal im land!ich gabe ihnen recht,s elbst die krasseste "arbeit-macht-frei-einstellung", welche sie natürlich nicht haben, ist sinnvoller als der maßnahmenunsinn der jobcenter!wenn sanktionen, dann für allle, korrupte beamte , kriminelle nicht europäer- alle! nicht nur arbeitslose! niemand geht es so gut wie den beamten, wie denken sie da? denen geht es besser als jedem in der ddr! die brd bürgt bis zum untergang und darüber hinaus für deren privilegien! beste grüße-

  • #13

    Berthold Kogge (Freitag, 18 Juli 2014 23:39)

    Die DDR ist an vielem gescheitert. Wie ich geschrieben habe, war das dortige „BGE“ sicher nicht der eine Sargnagel, den die DDR scheitern ließ, aber er war ein wesentlicher Sargnagel von mehreren.

    Die Kosten für die Grundversorgung, durch hoch subventionierte Mieten, Grundnahrungsmittel, öffentlicher Personenverkehr usw., hatten mit der Zeit eine finanzielle Belastung gebracht, die einfach nicht mehr zu stemmen waren. Auch darüber gibt es Studien, wie teuer dieses für den Staat war und wie viel Mittel dadurch für andere Ausgaben, z. B. Investition entzogen worden sind.

    Um wettbewerbsfähig zu sein, benötigt man halt auch Investitionen. Und es war eben nicht nur mangelndes privates Engagement, wegen mangelndem Privateigentum, die für zu wenig Investitionen gesorgt haben, sondern fehlende Finanzmittel, um diese Investitionen durchzuführen.

    Ein Beispiel war ein riesiges Stahlwerk, (ich weiß nicht mehr welches) das in den Achtzigern auf den westlichen Stand gebracht werden sollte. Nach halber Arbeit musste man aufgeben, es fehlten schlichtweg die Mittel.

    Im Grunde sehen wir ein ähnliches Problem (nicht wegen einem BGE) heute bei uns. Uns fehlen runde 50 Milliarden Euro jedes Jahr für Infrastrukturmaßnahmen. Das wird uns irgendwann auf die Füße fallen, da wir dieses Problem anscheinend nicht lösen können.

    Was soll den Ihr letzter Absatz. Korrupte Beamte werden auch heute bestraft, wenn Sie erwischt werden.

    Wenn ein Beamter seine Arbeit verweigert, wird auch das Konsequenzen haben, wie auch bei Angestellten. Wenn ein Angestellter nicht zur Arbeit kommt, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, wird er auch sanktioniert. Es gibt keinen Grund, bei Arbeitslosen das nicht genauso zu handhaben, wenn Sie, ohne einen triftigen Grund, Termine nicht einhalten und Arbeitsangebote verweigern.

    Und was soll der Hinweis auf die Webseite mit dem solidarischen Bürgergeld.

    Die gehen von 7.200 € für jeden im Jahr aus. Das sind 600 € im Monat, inklusive KKB.

    Wie wollen Sie davon leben. Das Beispiel ist nicht besser, als das der HWWI.

    Im August bin ich nicht da, und ich glaube nicht, dass ich es im Juli noch schaffe. Aber im September (wie erwähnt, wenn ich es im Juli nicht mehr schaffen sollte) beschäftige ich mich gerne intensiv mit dieser Seite und widme ihr gerne auch einen Blogeintrag. Das wird aber kein Loblied auf dieses Konzept mit dem solidarischem Bürgergeld.

    Und was die dortige Rentenformel angeht, die ist auch an den Haaren herangezogen. Das dauert mir jetzt hier zu lange und ich habe keine Lust darauf einzugehen, da alleine schon die 7.200 € im Jahr zu wenig sind.

    Ich hasse inzwischen solche Berechnungen, die nachweisen wollen, dass ein BGE (in welcher Form auch immer) finanzierbar ist. Auch der Jürgen Rettel, der ja der Grund meines Blogeintrags war, rühmt sich Dr. der Mathematik zu sein. Was nichts daran ändert, dass seine Rechnung schlimmste Bilanzfälschung ist, da er Gelder zweimal verbrät, und wenn man ihn darauf hinweist, er versucht ein neues Konstrukt, dass im Grunde, nur anders formuliert, wieder Gelder für Dinge zur Verfügung stellt, die er schon woanders längst verbraten hat.

    Und davon abgesehen, man kann nicht den ganzen Sozialetat für ein BGE oder Bürgergeld benutzen.

    Tun Sie mir persönlich bitte den Gefallen und bringen nicht wieder irgendeine Webseite hier rein, die schon auf dem ersten Blick nicht hinhaut. Wenn Sie einen Link bringen, dann überprüfen Sie bitte diese vorher, wie viel Substanz da drin steckt.

  • #14

    Berthold Kogge (Samstag, 19 Juli 2014 07:18)

    Noch einmal eine Nachfrage:
    Sie haben in Ihrem ersten Kommentar etwas von Fachliteratur geschrieben. Meinen Sie mit Fachliteratur etwa diesen Link über das solidarische Bürgergeld, den Sie hier hereingestellt haben?

  • #15

    ribi (Samstag, 19 Juli 2014 14:43)

    b. kogge: von 2006 und 2010/ da explitzit, wird davon ausgegangen, dass noch zusatzleistungen für behinderte- aber auch wohnkosten dazu kommen müssen! zuerst ging das modell von 800 euro pro person aus, da man aber wohnkosten nur bedingt pauschalieren kann, bedenken sie, westerwald ist billiger als dt. großtädte, macht eine differenzierung nach wohnkosten mehr als sinn! - bürgergeldzuschlag nach bedürftigkeit! die 600 euro- bürgergeld soll nicht reich machen, sonst würden sie ja noch mehr schreien, beträgt 400 euro + 200 euro krankenkassenpauschale, für die menschen, welche arbeiten, soll es ja eine steuererleichterung-einsparung sein, kein modell, reich zu werden! zur literatur, opielka, vobruba, strengman-kun, schramm, manuel franzmann, da gibt es einiges zum thema!zu den beamten, ich meinte nicht korrupte beamte, sondern solche, welche nur bedingt die leistung erfüllen, niemand ist besser mit privilegien ausgestattet als die. ihr schweden schaffte diesen status in den 60-er jahren des letzten jahrhunderts ab!den dt. beamten geht es besser als funktionären im bösen ostblock! sie immer mit den terminen, 70% der Sanktionen basieren auf meldeveräumnissen, da ist der einzelne mehr als dumm, wenn er es geschehen lässt!kommt jemand trotz dauerhafter- wirklich erfolgter aufforderung- nicht zur vermittlerin, bin ich dafür, jemanden bis zur klärung das geld ganz zu streichen- dafür bin ich schon mehrfach in foren gemobbt worden- lässt sich aber anders kaum händeln!!für eine beschränkung auf 30%, auch mehrfach im jahr möglich, bin ich bei abgelehnter arbeit und bei den meist völlig nutzlosen maßnahmen! sinnvolle arbeitsgelegenheiten- wenn auch nicht sanktionsbewehrt- warum nicht?sie gehen nur arbeitslsoe an, als exunternehmer sollten sie wissen, das gerade die vom alg-2 profiteren , die bekommen junge starke leute sehr billig, teile der lohnkosten werden vom staat übernommen, dies ist- meiner ansicht nach- nur bei behinderten usw. notwendig, sonst verschwendung! ich nehme, fällt ihnen scheinbar schwer, den druck aus der diskusssion, ich bin nicht per se überzeugt, das so ein solidarisches bürgergeld kommen muss, generell halte ich aber daran fest, das neagativsteuermodelle gerade bei unteren einkomenngruppen sinnvoll sind! gepaart mir einer sanktionsbeschränkung und mit dem grundsatz, dass einkommen mehr als vermögen zu berücksichtigen ist, halte ich diese für eine verbesserung! lesen sie bücher zum thema oder reden sie mit betrofffenen oder suchen sie kritische seiten im internet( da natürlich teilweise mit vorbehalten), dann werden sie merken, es läuft nicht alles rund im alg-2 bereich, es geht oft auch um dubiose maßnahmen- nicht nur um passende arbeitsangebote!müssen sie allles als bauunternehmer usw. nicht wissen, aber sie führen ja die polit. debatte! alg-2 hat eben nur eingeschränkte erfolge, vielel arbeitmarktkterfolge basieren auf anderen teilen der agenda 2010! das arbeitsvolumen ist praktisch nicht gestiegen, die bezugsdauer innerhalb alg-2 ist im durchschnitt länger als bei der sozalhilfe und arbeitslosenhilfee!die erfolge sehen sie vor allem in der schnellvermittlung im alg-1-bereich! für den großen traurigen rest gibt es kaum hoffnung, da passiert eben nicht viel! idiotenmaßnahmen bringen da normal nicht viel weiter!uns geht zwar im grundsatz die arbeit nicht aus, aber: ist die firma mal verlagert, der facharbeiter mal draussen, da wird es für bestimmte leute schon eng! bin mir gar nicht mal sicher, ob wir beide generell so weit aueinander liegen! beste grüße
    ps. damit sie es richtig verstehen, ja terminwahrnehmnung ist notwendig!!

  • #16

    Berthold Kogge (Samstag, 19 Juli 2014 17:26)

    Was soll der Schwachsinn.

    Wenn das Grundeinkommen ohne die Mietkosten sein soll, die Mietkosten noch dazu kommen, dann kommen Sie auf ein Grundeinkommen, dass nicht finanzierbar ist.

    Wenn Sie zu den 590 Milliarden Euro Kosten, die Sie jetzt schon haben, die Miete dazu rechnen, dann haben Sie insgesamt Kosten von über 1000 Milliarden Euro.

    Der Staat hat komplett (Bund, Länder Kommunen), mit Steuern und Abgaben zusammen, Einnahmen von grob 1.200 Milliarden Euro.

    Sie geben mindestens 1.000 € für Ihr Grundeinkommen aus. Alleine die Bildung kostet 260 Milliarden Euro. Damit hätten wir schon (mit Ihrem Grundeinkommen) mehr ausgeben, als der Staat komplett einnimmt.

    Gelder für Justiz, Polizei, Infrastruktur, Verwaltung, Verteidigung, Entwicklungshilfe usw. müssen wir dann wohl einfach drucken.

    Und wenn Sie das als Negativsteuer durchziehen wollen, sparen Sie zwar Geld, aber dann kommen ganz andere Probleme auf Sie zu.

    Und wenn die Sanktionen zu 70% wegen Meldeversäumnisse stattfinden, dann ist das eben so. Warum kann ein ALG II Empfänger nicht die paar Termine, die in einem Jahr auflaufen, wahrnehmen. Wie gesagt, wenn ein Arbeitnehmer seine vorgeschriebenen Meldeversäumnisse einhalten muss, warum dann nicht auch ein Arbeitsloser.

    Und hören Sie auf, irgendwelche Namen zu zitieren. Ich setze mich auch nicht in einer Kneipe und diskutiere dort irgendetwas und akzeptiere, dass mein Gegenüber, statt mir eine Antwort zu geben, Autoren nennt, die deren Bücher ich lesen soll.

    Ich habe keine Lust, nur weil jemand das nicht selbst erklären kann, woran er glaubt, Thomas Paine, Paul Lafargue, Charles Montesquieu, Friedmann, Mill, oder sonst wenn lesen zu müssen.

    Was Sie nicht selbst vernünftig, klar verständlich erläutern können, lassen Sie weg. Denn wenn Sie es nicht mit einfachen Sätzen erläutern können, haben Sie es selbst nicht kapiert.

    Und was das Grundeinkommen betrifft, würde ich Ihnen einfach mal einen Nachhilfekurs im Bereich der Vier Grundrechenarten vorschlagen. Und fangen Sie nicht auch jetzt damit an, jetzige Gelder zweimal zu verwenden.

  • #17

    Berthold Kogge (Samstag, 19 Juli 2014 17:38)

    Noch eine Ergänzung. Ich bin nicht grundsätzlich ein Leseverweigerer, habe aber festgestellt, dass die, die irgendwelche Autoren benennen, diese entweder selbst nicht verstanden haben, oder Ihre eigenen Thesen zwar darauf berufen, obwohl die jeweiligen Thesen gar nicht zusammen passen.

  • #18

    ribi (Samstag, 19 Juli 2014 19:06)

    b. kgge: sie haben mich gefragt, ob die von mir geschickte seite meine literatur wäre, daraufhin muss ich litaratur nennen können sie als mensch, der mit polit. literatur nichts an der melone hat nicht verstehen , dann sollte man aber keine bücher schreiben-! sie verstehen eben nicht, dass man in einer diskussion belegen muss, dies werfe ich menschen, welche meinen, ein grundeinkommen ergibt sich aus der verfassung- genauso vor! sparen sie sich die arroganz,hier geht es nicht um ihre themen. sie fangen mit dem streit an, scheint in verschiedenen foren ihr hobby zu sein! sie haben von sozialpoit. fragen keine ahnung, wissen nicht einmal, wie es auf den jobcentern abläuft- woher auch! ich habe keine ahnung vom fotogeschäft, was mache ich, ich äußere mich nicht dazu bzw. frage menschen mit ahnung, was dort läuft!autoren haben alle keine ahnung, der herr kogge weiß einfach mehr, wir beenden die hier, ich werde ihr buch trotzdem lesen, mal sehen, ob sie da auch ohne literatur auskommen, selbst in büchern von gegnern steckt wahrheit!zum abschluss: guter rat, nicht so schnell aus der haut fahren, verstehen, wie eine debatte läuft, den anderen anerkennen, sonst aus der diskussion heraushalten! ich habe festgestellt, wer sich als besserwisser aus dem nicht lesenden volk versteht, weiß meist wenig, kennt nur seine argumente! ohne literatur, keine debatte!ich habe ihnen mehrfach geschrieben, dass ich für die wahrnehmung von pflichterminen bin, die oft auch für sinnvoll halte, wie soll die vermittlungsbeziehung sonst laufen-geht nicht, ignorieren sie, dann bleibt es dabei: ich lese, sie machen fotos, am besten in schweden, da hat doch jeder was davon! beste grüße das tischtuch soll von mir aus noch nicht ganz zerschnitten sein, wer aber nichts belegen will, wer streiten will, wer den post des anderen extra falsch vertsehen will, da wird es schwierig!wenn sie meine post genau verstanden haben, dann merkten sie, dass ihc nicht per se für ein grundeinkommen einmtrete, sanktionen aber zumal die hohen- für problematisch halte!

  • #19

    ribi (Samstag, 19 Juli 2014 19:15)

    zum abschluss: sie leugnen generell, dass es ein recht aufein soziaokulrurelles existenzminimum gibt-oder, gerichtsurteile egal- nicht wahr! auch zur zumutbarkeit von arbeit und trainingsmaßnahmen gibt es bereits gerichtsurteile- aber die stimme aus dem volk braucht dies ja nicht zu stören. paar termine, mehr braucht ein behinderter alg-2 kunde nicht wahrzunehmen, so ist ihr weltbild, sorry, keine ahnung!sie nehaupten scheinbar, jeder kann vermittlet werden, völliger blödsinn, es gibt nicht für jeden arbeit- wie auch?sie glauben scheinbar, jede arbeit ist arbeit,mindestlöhne lehnen sie wahrscheinlich ab!

  • #20

    Berthold Kogge (Samstag, 19 Juli 2014 21:29)

    Zur Klagestellung.

    Ihre Behauptung in dem letzten Kommentar, ist eine bösartige Unterstellung.

    Ich bin der Auffassung, dass jeder ein Anspruch auf ein Existenzminimum hat.

    Allerdings gibt auch eine Eigenverantwortung, die jeder für sein Leben hat. Das ist wie mit der Gesundheit. Wenn Sie gesund sein wollen, oder zumindest die Chance gesund zu sein, erhöhen wollen, müssen Sie selbst etwas dafür tun. Sie können nicht rauchen wie ein Schlot, saufen wie ein Loch und sich dann beschweren, wenn es Ihnen nicht gut geht.

    Sanktionen gibt es nur, wenn jemand ohne triftigen Grund einen Termin versäumt hat.

    Jeder, der einfach so, weil er keine Lust hat, einen Termin nicht einhält, weiß, dass er mit Sanktionen rechnen muss. Er braucht dann also nicht überrascht zu sein.

    Kann jemand nicht, weil er z.B. krank ist oder einen anderen wichtigen Grund für die Abwesenheit hat, einen Termin wahrnehmen, gibt es auch keine Sanktionen.

    Jeder hat, ohne große Schwierigkeiten, die Möglichkeit, Sanktionen gegen sich zu verhindern, wenn er sich eigenverantwortlich verhält.

    Es liegt also in der Eigenverantwortung von jedem, ob er sanktioniert wird oder nicht.

    Und ich habe nicht behauptet, dass jeder vermittelt werden kann. Auch das unterstellen Sie mir etwas, was nicht stimmt.

    Aber jeder kann sich doch bewerben. Wie geschrieben. Jeder Woche eine Bewerbung, heutzutage geht das doch auch über E-Mail, ist nun wirklich nicht zu viel verlangt.

    Die, die einen dann vermittelt werden, haben Glück. Die, die nicht vermittelt werden, bekommen weiterhin ALG II. Nur man kann nun einmal nicht vorher sehen, wer keine Chance hat.

    Die Pflicht es zu versuchen, halte ich nicht für menschenunwürdig.

    Da Sie mir Dinge unterstellen, die ich nie geschrieben habe, sind Sie es, der hier in unseriöser Art und Weise argumentiert.

    Damit verhalten Sie sich wie aller alle BGE-Befürworter. Auch wenn Sie behaupten, Sie wären nicht unbedingt ein BGE-Befürworter.

    Wenn wir das Thema mit der Klärung abschließen, wer von uns beiden keine Ahnung hat, dann ist es eindeutig, dass Sie der Ahnungslose sind. Sie können anscheinend nicht einmal lesen.

  • #21

    ribi (Sonntag, 20 Juli 2014)

    herr kogge: "Wenn wir das Thema mit der Klärung abschließen, wer von uns beiden keine Ahnung hat, dann ist es eindeutig, dass Sie der Ahnungslose sind. Sie können anscheinend nicht einmal lesen"

    antwort: sie haben sich-anders als ich- kaum positioniert, da kommt man zu vermutungen! wenn ich etwas kann, dann lesen- aber geschenkt, solche debatten führen zu nichts- bringen nur böses blut in eine diskussion!

    "
    Ich bin der Auffassung, dass jeder ein Anspruch auf ein Existenzminimum hat."
    dann ist es ja gut, selbst wenn nicht, bundesverfassungsgericht stellte dies eh schon fest! art.1 in verbindung mit art 20 gg! wie der staat es gewäht, bleibt meist ihm überlassen, bei höheren sanktionen muss er wohnung, krankenversorgung, lebensmittel usw.-gutscheine gewähren!
    auch ich sehe eine eigenverantwortung, vor allem , wenn kinder im haushalt- habe da persönlich schon krasse dinger erlebt! es gilt aber auch, dass sich arbeit lohnen muss, die arbeitslosigkeitsfalle kann auftauchen, also: es lohnt sich finanziell nicht, eine arbeit anzunehmen. in jedem system und unter jeder grundsicherung wären kinderreiche großclans eine problemklientel!bessere regeln bei der anrechnung würden sicher teilweise was bringen, wenn auch nicht bei z.b. bestimmten großfamilien!
    "Sanktionen gibt es nur, wenn jemand ohne triftigen Grund einen Termin versäumt hat." stimmt so nicht, es gab auch fälle, wo einladung nicht angekommen ist usw. ich bin aber dafür, dass nicht direkt 10% sanktioniert werden, sondern mehrere versuche zu unternehmen sind, person einzuladen- kommt diese nach bestimmter zeit- auch anrufe solllten selbstverständlich sein, immer noch nicht, ist geld bis zur klärung einzustellensie sehen mir das jobcenter, bei dem auch um spardiktate geht, viel zu positiv! dies geben auch neueste forschungergebnisse so nicht her! es gab auch eine sanktionquote, welche zu erfüllen war, jetzt scheint diese aufgehoben!jobcenterbosse verdientenan kürzungen extra! gab es so nie beim früheren system! sie dürfen jobcenter nicht mit früherer sozialhilfe, zu der ich nicht zurückwill, gleichstellen!
    "Jeder hat, ohne große Schwierigkeiten, die Möglichkeit, Sanktionen gegen sich zu verhindern, wenn er sich eigenverantwortlich verhält." zur eigenverantwortlichkeit gehört sicher auch, sich zu bewerben, aber niemand passt überall hin, zu den meldeversäumnissen habe ich mich geäßert, bei den bewerbungen ist es so, dass ich aus eigenem beobachten weiß, dass viele- auch seelisch kranke menschen- eine zu große zahl von monatlichen bewerbungen aufgedrückt bekommen- sicher nicht flächendeckend, passiert aber!besucht jemand eine maßnahme, wird dort gemobbt, kenne solche fällle, spricht mit der vermittlerin/ welche in dem fall keine vergleichbare stelle außerhalb der ba bekommen würde, diese behauptet wahrheits-undgesetzwidrig, mobbing sei kein grund, maßnahmen zu beenden!maßnahmen sind sowieso der witz, es gibt keien forschungsergebnisse, welche belegen, dass der maßnahmenterror/mnt jemanden in arbeit bringt- es geht nur um gängelung. der §10, absatz 3 sgb2 war ein geschnek der spd an die ba, welche mit maßnahmen arbeitet, kommunen kannten diese früher nicht. das sie mich richtig verstehen, ich meine nicht sprachkurse oder gezielte clevere und beidseitig verabredete fortbildngen/umschulungen!es ist ein unding, maßnahmen mit arbeit gleichzusetzen! die tatsache, dass langzeitarbeitslsoe kaum- dauerhaft fast nie, aus ihrer mühle herauskommen, dass für sie fast nur befristete und schlecht bezahlte jobs übrigbleiben hatten wir ja schon mehrfach!ich lehne sanktionen - von nicht-erscheinen abgesehen, von mehr als 30% als diskriminierend und unpassend ab!bestrafen wir wirklich alle kriminellen? schieben wir wiederrechtlich im land befindliche nicht-europäer wirklich ab?mag sein, dass sie nicht glauben, dass jeder vrmittlelt werden kann, aber
    viele arbeitslosenhasser und sanktionbefürworter argumentieren so!auch ich bin fürs bewerben, aber nicht jeder vorschlag der jobcenter passt, zumal die jobcenter ihre eigene politik machen, viele abgeordnete, selbst die spd als ba-partei, wundern sich über handeln dieser verwaltungen!nein, bewerbungen sind nicht menschenunwürdig- außer bei völlig unpassenden stellen, anderes thema!es war für mich nicht einafch, dazu stehe ihc, herauszufinden, was sie denken, zumal sie die literatur ablehnen/nicht kennen usw.,da macht man sich ein bild!sie dürfen nicht alled bge-befürworter mit den "stars" vergleichen, die bei maischberger abhängen- und einer gemässigten diskussion nur schaden! beste grüße

  • #22

    ribi (Sonntag, 20 Juli 2014 14:39)

    mir ist klar, dass sie bücher nicht viel abgewinnen könnne, aber dieses bringt sie weiter:

    http://www.amazon.de/Irrweg-Grundeinkommen-Umverteilung-beendet-werden/dp/3864890063/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1405859926&sr=8-1&keywords=irrweg+grundeinkommen

  • #23

    Berthold Kogge (Sonntag, 20 Juli 2014 19:51)

    Was soll die Überraschung, dass ich jedem ein Existenzminimum zugestehe? Das stand nie infrage.

    Ich habe mich deutlich positioniert. Ich habe mich, im Gegensatz zu Ihnen, auch mit Ihren Kommentaren auseinandergesetzt und diese beantwortet.

    Ich habe auch sehr deutlich erklärt, warum ich für Sanktionen bin. Immerhin hat jeder es selbst in der Hand, ob er sanktioniert wird oder nicht.

    Wäre ich gegen ein Existenzminirum, wäre ich gegen ALG II. Es ist wohl deutlich, dass ich nicht gegen ALG II bin. Also sind Sie es, der hier nicht versteht.

    Sanktionen gibt es, wenn ein Termin versäumt wird nur, wenn man unentschuldigt gefehlt hat, und bevor die Sanktion zustande kommt, wird man zu einer Anhörung geladen.

    Da kann man erklären, dass man keine Post bekommen hat. Wenn man allerdings auch für die Anhörung keine Post bekommen hat, dürfte die Behauptung, man bekomme keine Post, unglaubwürdig werden. Immerhin hat man postalisch erreichbar zu sein.

    Und ich kenne niemanden, der sich öfters als viermal im Monat bewerben muss. Im Durchschnitt eine Bewerbung in der Woche dürfte wohl jeder schaffen.

    Ihre Antipartie gegenüber Beamten hat mit BGE oder ALG II nichts zu tun. Verhalten sich Beamte gesetzeswidrig, werden sie auch entsprechend bestraft.

    Und wenn Sachbearbeiter sich nicht ordnungsgemäß verhalten, muss das abgestellt werden. Wenn das Jobcenter sich nicht mehr wie eine Behörde verhält, liegt es an der Behörde, nicht daran, dass das System der Existenzsicherung mit Eigenverantwortung falsch ist.

    Wenn Sie irgendwelche Maßnahmen als Maßnahmenterror ansehen, ist das Ihre Sache, berechtigt aber kein BGE, in welcher Form auch immer. Das vorhandene System ist sicher nicht perfekt, und kann verbessert werden.

    Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Grundeinkommen von 1.500 € (wäre sowieso nicht bezahlbar) niemanden weiterhilft, dann ist doch gut. Ich bin ja auch gegen ein BGE.

    Und noch einmal, Sanktionen gibt es nur, wenn man sich nicht an die Vorgaben gehalten hat. Und die Vorgaben sind nun wirklich zu bewältigen.

    Wer Sanktionen bekommt, dürfte diese im Allgemeinen hätte verhindern können.

    Sicher ist die Chance für Langzeitarbeitslose nicht groß, aber das gibt niemanden das Recht, sich dieser kleinen Chance zu verweigern.

    Und ich habe auch wohl klar gestellt, dass ich nicht grundsätzlich ein Leseverweigerer bin, warum also die Spitze in Ihrem letzten Kommentar. Ich habe ja wohl auch mit dem Satz, dass es langweilig fand (und finde) wenn ich vorgeschlagene Bücher lese und dann feststellen muss, dass die, die von mir verlangt haben, ich sollte doch das Buch lesen, dieses Buch selbst nicht verstanden haben.

    Voraus jemand mit ein bisschen Verstand herauslesen könnte, dass ich immerhin die Bücher, die man mir in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, auch gelesen habe. Ansonsten hätte ich ja nicht beurteilen können, dass dort gar nicht das stand, was die, die das Buch empfohlen, behaupteten.

    Und ich wiederhole mich noch einmal gerne. Wenn Sie nicht in der Lage sind, etwas selbst zu erläutern, dann zeigen Sie nicht ein entsprechendes Link auf, damit ich es dann lese.

    Wenn überhaupt, ist das hier eine Diskussionsrunde, keine Bücherei. Entweder Sie schreiben selbst, oder Sie schweigen.

  • #24

    Berthold Kogge (Sonntag, 20 Juli 2014 20:03)

    Wenn ich alleine alle Bücher gelesen hätte, die der Jürgen Rettel, der nicht einmal die vier Grundrechenarten beherrscht, mir aufdrängen wollte, müsste ich mehrer Monate jeden Tag mehrere Stunden lesen, um alle zu lesen.

    Bei der eigenen Berechnung kläglich versagen, aber dann Friedmann, Mill und noch einige andere zum lesen vorschlagen. Und wenn man dann sich den Ersten, oder in Rettels Fall war es die Erste vornimmt und schon gleich lesen muss, dass die Person behauptet, dass auch auf Beteiligungsgewinne bei Kapitalgesellschaften, also z.B. auf Dividende die Einnahmenversteuerung bei 50% liegt, wird mir gleich übel. Ich kenne kein Buch, das das geleistet hat, was der jeweilige BGE-Prophet versprochen hat.

    Wie gesagt, wenn Sie nicht selbst erklären können, haben Sie das Buch sowieso selbst nicht verstanden.

  • #25

    ribi (Montag, 21 Juli 2014 14:18)

    kogggr: ich kenne genug menschen, die sich mehr als 4-mal bewerben müssen, sollte dies in norddeutschland anders sein, wunderbar! es muss von der person ausgegangen werden, jung- gerade von der uni, gesund usw. kann sich mehr bewerben als alt, kränklich, keine kenntnisse am computer! ich spreche nur dann vom maßnahmenterror, wenn sinnlose maßnahmen verteilt werden, nur zuweisung, dass maßnahme voll wird und träger verdient, stellen sie sich maßnahmenterror in anführungszeichen vor! aversion geggen beamte,? da berüht man hierzulande ein tabuthema! ohne links gibt es keine nachweise 0der soll man etwas bezweifeln, ohne zahlen zu belegen bzw. zu widerlegen? sie hattten scheinbar ein schweres leben, tut mir leid, da verliere ich die beißhemmung! abschließend zum endverständnis: ich sehe weder aufgrund der bisherigen gerichtsentscheidungen noch per se eine erfordernis eines bge, dies wäre eine polit. entscheidung, wofür oder wogegen man sein kann( erstmal nur poltisch betrachtet). selbstverständlich wäre es auch möglich, grundsätzlich am bisherigen system festzuhalten- unter bestimmten modifikationen natürlich!dies wird sicher der weg der grundsicherungen sein! sehe auch innerhalb der gesellschaft keine mehrheit für ein bge, fragen der finanzierung mal weggelassen. es bleibt immer eine gruppe, die für die andere zahlt, beim bge wäre dies noch offensichtlicher als vorher, trotz der tatsache, dass jeder bedacht werden soll!gerade in der brd, dies mag vielleicht in hocharbeitslosigkeitsländer anders sein, gibt es tiefe vorbehalte gegen arbeitslsoe, ein bge würde da nicht viel ändern, vielelicht noch vershcärfen, zumal die emnshcne sich gerne von medien beeinflussen lassen, wir können uns die gesellschaft nicht backen!

  • #26

    Berthold Kogge (Montag, 21 Juli 2014 21:34)

    Und selbst wenn sich jemand öfters als viermal bewerben muss, sehe ich es nicht als Terror an.

    Wohlgemerkt, die meisten Firmen erlauben heutzutage schon Bewerbungen per E-Mail. Im Grunde kann man da immer wieder die gleiche Mail nehmen, Datum, Unternehmer und angebotenen Beruf abändern und wegschicken.

    Mal ehrlich. Wie lange dauert da eine Bewerbung? 5 Minuten? Ausgeführt am Schreibtisch (oder auch gerne am Küchentisch, mit einer Tasse Kaffee.

    Wie gesagt, wer eine Arbeit haben möchte, wird auch sicher einsehen, sich öfters zu bewerben.

    Ob mit Erfolg oder nicht, ist eine andere Sache. Aber auch Langarbeitslose haben heutzutage, zumindest wenn sie nicht älter als 45/50 Jahre alt sind, zumindest reale Chancen

    Und mal ganz nebenbei. Ein Arbeitsloser soll sich ja auch bemühen. Und wenn er jeden Tag eine Bewerbung schreiben sollte, kann er ja, inklusive der Suche in der Zeitung eine halbe Stunde pro Tag als für sich als Arbeitszeit reklamieren.

    Wer also anders tickt als Sie, hat also ein schweres Leben. Als Psychologe taugen Sie auch nichts.

    Na – und wenn Sie auch ein BGE nicht für machbar halten, mal ganz egal, welche Gründe sie ansetzen, sind wir uns ja darin einig.

    Hier soll es sich ja auch nur um das BGE drehen.

    Und hören Sie auf, sich als Psychologe zu üben. Dann rate ich Ihnen eher, genau so einen mal zu besuchen.


  • #27

    ribi (Dienstag, 22 Juli 2014 13:59)

    Und hören Sie auf, sich als Psychologe zu üben. Dann rate ich Ihnen eher, genau so einen mal zu besuchen.

    = gescheiterter unternehmer und fotomausi gibt arbeitslosen vor, wie einfach leben als arbeitsloser mensch so ist, respekt, diese dreistigkeit gepaart mit realitätsverlust muss man erstmal aufbringen! einigen wir uns, dass wir uns eben nicht einigen können, zumal sie mir ja unterstellen, ich würde bewerbungsbemühungen als terror ansehen, ich sprach von maßnahmen, welche sie natürlich auch nicht kennen- woher auch? viel spass in schweden

  • #28

    Berthold Kogge (Mittwoch, 23 Juli 2014 10:06)

    Sie haben es doch als Terror bezeichnet und sich beschwert, dass es eben auch mehr als vier Bewerbungen im Monat sein müssen.

    Ich habe auch nicht behauptet, dass es einfach wäre, arbeitslos zu sein. Ich habe auch gesagt, dass nicht alles in Ordnung ist, was beim Jobcenter so abläuft.

    Und selbstverständlich sprechen Sie nur von Maßnahmen, die sie aber nicht benennen, die andere nicht kennen. Wie wollen Sie was beurteilen, wenn sie nicht einmal die angeblichen Maßnahmen benennen.

    Sie sagen nicht was Sie meinen und behaupten gleichzeitig, der andere kenne diese Maßnahmen nicht, unterstellen dem anderen aber gleichzeitig ein schweres Leben.

    Sie sollten wirklich mal einen Psychiater aufsuchen.

  • #29

    ribi (Mittwoch, 23 Juli 2014 14:03)

    Herr Kogge: sorry für das wort fotomausi! denke, dies war unnötig, Verzeihung!Ich meint mit terror nur die maßnahmen. je jünger, marktnäher usw., da kann man sich öfter bewerben als älter, behindert usw- logisch! die bewerbung ist die grundlage, um einen job erhalten zu könnne, natürlich werden auch arbeiten unter der hand und durch zufalll angeboten, lassen sie uns vom durchschnitt ausgehen-netzwerk aufbauen, schadet aber auch nicht!!zu den maßnahmen bundesweit werden dubiose maßnahmen angeboten. der führende kommentar zum sgb2 geht aber davon aus, dass eine maßnahme nur zumutbar ist, wennn sie den arbeitslosen menschen näher an arbeit heranführt. kurz, jede maßnahme muss etwas bringen! das forschungsinstitut der ba belegt selbst( für junge arbeitslsoe aber nur), dass maßnahmen nur dann eine wirkung haben, wenn sie möglichst jobnah aufgebaut sind, also train on job, am besten also mit starkem praktikumsanteil. reine maßnahmen, auf 3-monate gestreckt, wo am ende praktisch nur herauskommt, dass man ein neues anschreiben gelernt hat, auch gut, aber in ein paar tagen zu lernen, ist die maßnahme ein problem!jetzt sagen sie, die kriegen ja geld vom staat, stimmt, aber würde haben auch langzeitarbeitslose. fortbildungen und umschulungen sind eher selten vergeben, richtig angewendet haben die natürlich einen sinn, der freie wille der person ist aber voraussetzung, will er /sie nicht lernen, nützt maßnahme nichts!die ba /jobcenter vergeben gerne 3-monatsmaßnahmen, die aber eben nicht in arbeit führen, beschäftigungstherapie ist aber nicht deren aufgabe, sondern befähigung zur jobsuche bzw. hilfe bei dieser!es gibt übrigens, kleiner nachtrag- auch schon einige urteile zur monatliche höchstgrenze von bewerbungsaktivitäten, jedem alles zuzumuten, geht nicht, wie gesagt, persönliche situation zu berücksichtigen!ich halte auch die gleichsetzung von maßnahmen mit arbeit, wie von der ba-partei spd zu verantworten, für mehr als problematishc. jemaden die stütze völlig zu streichen ( bei unter 25-jährigen) weil maßnahme abegbrochen, halte ich für nicht verhältnismässig!mehr ist jetzt hier unerheblich!

    Sie sollten wirklich mal einen Psychiater aufsuchen.
    = gehen wir zusammmen, haben wir viel spass!

  • #30

    Berthold Kogge (Mittwoch, 23 Juli 2014 21:39)

    Selbst wenn nicht alle Maßnahmen vernünftig sind, ist es schon paranoid, solch unvernünftige Maßnahmen gleich als Terror zu bezeichnen.

    Wenn jemand nicht lernen will, stellt sich wieder die Frage der Eigenverantwortung. Letztendlich kann man nicht nur jobnahe Ausbildung durchzuführen, sondern eben einfach eine Weiterbildung, wenn die Verantwortlichen davon ausgehen, dass sie hilfreich sind.

    Ich bin auch gegen unnötige Maßnahmen. Das Geld kann man lieber in den 1. Bildungsweg einsetzen. Aber deshalb sind solche Maßnahmen noch lange kein Terror.

    Und ich muss nicht zum Psychiater.

    Ich bin nicht so geistig verwirrt und unterstelle anderen ein schweres Leben. Ich unterstelle anderen auch nicht, wie Sie, ich zitiere:


    sorry, keine ahnung!sie nehaupten scheinbar, jeder kann vermittlet werden, völliger blödsinn, es gibt nicht für jeden arbeit- wie auch?sie glauben scheinbar, jede arbeit ist arbeit,mindestlöhne lehnen sie wahrscheinlich ab!


    Davon abgesehen, dass Sie alleine schon beim schreiben, wie auch bei Ihrem letzten Kommentar, anscheinend verwirrt waren, unterstellen Sie schon wieder Dinge, die hier gar nicht das Thema waren, worauf Sie wahrscheinlich wieder behaupten würden, ich hätte mich bei Mindestlohn nicht ausreichend positioniert. Aber Mindestlohn war hier nie das Thema.

    Irre, wie schnell Sie anderen (ist ja nicht das erste Mal) etwas unterstellen.

    Gehen Sie mal alleine zum Psychiater. Sie scheinen wirklich verwirrt zu sein.

  • #31

    ribi (Donnerstag, 24 Juli 2014 13:42)

    kogge: beenden wir die debatte. führt mich nicht weiter! sie kommen nicht aus dem sozialbereich, sind weder arbeitslsoer noch sozialwissenschaftler, mich interessiert ihre meinung da nicht besonders, wundere mich, dass ich da so lange drauf angesprungen bin! wir leben auch weit genug auseinander werden uns eh nie kennenlernen, alles in ordnung! was einer als terror bezeichnet, obliegt der person selber! wer sind die verantwortlichen ? sie gehen auch nie auf gerichtsurteile, kommentare zum gesetz usw. ein, wundert mich bei ihnen nicht, ist aber als diskussionsgrundlage schlecht!es mag ihnen nicht gefallen, aber es entscheidet schlussendlich die justiz, was zumutbar ist, nicht die von ihnen gemeinten verantwortlichen beim jobcenter und schon gar nicht presse oder das "gesunde volksempfinden". mich wundert, das sie es immer schaffen, leute in sinnlose diskussionen zu verwickeln- ich bin immer für einen versöhnlichen umgang,schein ihnen- - fremd zu sein!! beim nicht- zustandekommen des bge, dem haupthema dieses diskussion waren wir uns ja einig, dass so etwas nicht kommen wird/unterschiedliche gründe, aber immerhin!sie beschäftigen sich nicht mit dem thema sankionen, hauen dort aber stark auf die pauke!ich habe null ahnung vom fotowesen, den bau kenne ich etwas aus dem famil umfeld, trotzdem würde ich nie eine diskussion darüber beginnen! zusammmenfassung: sie können sich doch freuen, keiner will derzeit ein bge einführen, es finden höchstens debatten statt!vielleicht, keine frage, wäre die eine oder andere debatte sinnvoller, wenn sich auf eine verbesserung des jetzigen systems konzentriert wird, hat schon etwas für sich!

  • #32

    ribi (Donnerstag, 24 Juli 2014 14:53)

    Berthold Kogge says : Februar 26, 2014 um 8:11 vormittags

    @ Abel schrieb:

    Millionen von Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor, so dass sie von der Arbeit allein gar nicht leben können, was ist daran bitte human oder angenehm?
    Und wenn sie nicht glauben, dass es Millionen sind, dann lesen sie einfach die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, vor allem die Statistiken über die Aufstocker.

    Dass es auch ohne Niedriglohn geht, hat die Vergangenheit gezeigt. Sicher gab es auch früher Niedriglöhne, aber das nur im kleinen Umfang und oft war es dann in der Familie der Zweitjob.

    Das alles fing mit der Agenda 2010 an. Anstatt also eine Utopie hinterherzulaufen, die gar nicht funktionieren kann (warum habe ich oft genug erklärt, dass Sie das nicht kapieren, liegt nicht an mir) sollte man an der Agenda 2010 Korrekturen starten.

    kogge: die agenda 2010 war nicht ausgangspunkt, sondern gezielter verschärfer, sie wollen doch scharfe regeln für arbeitslsoe, alg-2 als deutliche verschärfung zur früheren sozialhilfe, da geht ihnen doch das herz auf!

  • #33

    Berthold Kogge (Donnerstag, 24 Juli 2014 16:56)

    Sie schrieben:


    sie kommen nicht aus dem sozialbereich, sind weder arbeitslsoer noch sozialwissenschaftler


    Wieder eine dumme Unterstellung von Ihnen, ohne Substanz. Was anderes kommt von Ihnen nicht. Sie wissen nicht woher ich komme oder woher ich nicht komme.

    Und wenn Sie Terror anders definieren als ich, heißt es nicht, dass Ihre Definition richtig ist.

    Ich habe mich sehr mit Gerichtsurteilen auseinandergesetzt. Viele, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zitiert haben, z.B. als Beleg, dass das Bundesverfassungsgericht ein BGE fordert, habe ich schon auseinandergepflückt.

    Wow. Sie schrieben:


     ich bin immer für einen versöhnlichen umgang,schein ihnen- - fremd zu sein


    Haben Sie nicht schon am 16.07. ziemlich dumpfbackig erklärt, Sie wären ja wohl der, der Ahnung hat, und ich nun einmal nicht?

    Wie geschrieben – sie wissen nicht woher ich komme und woher ich nicht komme.
    Und wenn einer schreibt:


     lassen sie es einen sozialwissenschaftler so sagen


    kann das alle mögliche Anmaßung sein. Wie erwähnt. Der hiesige Blogeintrag handelt von einem Mathematiker, der nicht einmal die vier Grundrechenarten beherrscht.

    Des Weiteren haben Sie sehr dadurch geglänzt, mir immer Aussagen zu unterstellen, die ich nicht gemacht habe. Auch eine komische Auffassung von versöhnlichem Umgang.

    Und gerade Ihr vorletzter Kommentar (24 Juli 13.42 Uhr) trotzt geradezu von Pöbeleien und Beleidigungen, dass ich mir nur fragen kann, wie beleidigend sind Sie eigentlich erst werden, wenn sie keinen versöhnlichen Umgang wünschen.

    Und was soll dieser Kommentar von Abels?
    Was wollen Sie damit sagen?

    Nur weil der Abels genauso herum pöbelt, wie Sie hat das doch nichts zu sagen.

    Wenn denn mein Kommentar, auf den Abels geantwortet hat, so schlimm gewesen war, warum haben Sie dann meinen entsprechenden Kommentar hier nicht gebracht, sondern nur eine Antwort darauf. Oder ging das nicht, da Abels genauso mir da was unterstellt hat, was gar nichts stimmt, wie Sie es hier gerne getan haben.

    Ist das auch das Verhalten eines angeblichen Sozialwissenschaftlers, zu versuchen, jemand zu diskreditieren, in dem an nicht die Kommentare von dem, den man diskreditieren will, anzeigt, sondern nur die Antworten darauf.

    Ich weiß, in welchem Forum ich mit Abels zusammengestoßen bin. Und ich weiß genau, dass ich mich da für einen Mindestlohn ausgesprochen habe. Können Sie deshalb nicht das Original anzeigen, sondern müssen einen Glaubensgenossen in Pöbeleien von sich geben?

    Gehört auch das zu Ihrem „versöhnlichem Umgang.“

  • #34

    Berthold Kogge (Donnerstag, 24 Juli 2014 17:36)

    Ich habe keine Lust zu suchen, auf welchen Kommentar Abels diese Anschuldigung von sich gegeben hat.

    Aber Sie als "angeblicher Sozialwissenschaftler" werden doch nicht abstreiten können, dass es stimmt, dass vor der Agenda 2010 Niedriglöhne eher die Ausnahme waren, und die Vergangenheit, also vor der Agenda 2010 es weitgehend ohne Niedriglöhne ging.

    Und wie gesagt, Sie schreiben dort dann wieder nur eine böse Unterstellung.
    Ich habe nie behauptet, dass ich gegen Mindestlohn war und das ich auch bei ALG 2 eine Verschärfung will.

    Es ist keine Verschärfung, wenn jemand, der "nicht will" entsprechend sanktioniert wird. Wer zeigt, dass er interessiert ist, einen Job zu bekommen, darf doch gerne von der Gesellschaft unterstützt werden.

    Ich sehe nicht ein, dass die Putzfrau, die Überstunden machen muss, weil ihr Chef keine weitere Kollegin für die Putzfrau findet, dann auch noch jemanden unterstützen soll, die/der sich weigert Kollegin/Kollege der Putzfrau zu werden.

    Nicht nur Arbeitslose haben Rechte, auch die, die arbeiten haben Rechte.

    Wer arbeitslos ist und wirklich "arbeitssuchend" ist, und das auch entsprechend, wie das Jobcenter es wünscht, belegt, hat ein Recht, dass die Gesellschaft ihn unterstützt.

    Die Gesellschaft, und somit jeder Einzelne in der Gesellschaft, hat aber das Recht, nur den unterstützen zu müssen, der auch wirklich hilfsbedürftig ist. Und jemand, der keine Arbeit sucht, ist nicht wirklich hilfebedürftig.

  • #35

    ribi (Freitag, 25 Juli 2014 15:08)

    kogge: kommen wir zum wesentlichen, streite nicht ab, dass der user, mit dem sie stritten, sieauch anging, wie gesagt, in diesen foren bin ich auch schon angegangen wurden- geschenkt! ich habe hier schon mehrfach betont, dass ich es für normal halte, dass man sich bewirbt, aus eigenem interesse, eigentlich müssste dies sogar ohne sanktionen so erfolgen!die atypische beschäftigung, ein unding unser zeit, hat ihren ursprung etwa zur mitte der 90-er jahre. erinnernn sie sich an den jubel der vorherigen bundesregierung, kurz vor der b.tagswahl als das statis. bundesamt vermeldete ,diese beschäftigung sei zum erstem mal nach 24 jahren zurückgegangen. vergessen bzw. verschwiegen wurde aber, dass die werkverträge herausgerechnet wurden. alles eine sache der statistik, auch die angeblichen erfolge der agenda 2010. wie so vieles im leben, gibt es auch bei der agenda 2010 erfolge und misserfolge! die zusammenlegung (alg-2) von arbeitslsoenhilfe und sozialhilfe hat selber keine besondere jobrelevanz gehabt. der normale langzeitarbeitslose ist meist sehr lange dabei, auch wenn er sich bemüht, ist es oftmals sauschwer( soll nicht gegen bemühen sprechen!). gerade im alg-1 bereich sorgte die umwandlung der ba von behörde zum dienstleister für erfolge, da gibt es joberfolge, bei den langzeitarbeitslsoen eher wenig, kleine erfolge sind besser als nichts- klar, aber alg-2 war nur ein teil der agenda 2010. bedenken sie, kindergartenprogramme, ganztagsschulprogramme usw. gehörten auch zur agenda, natürlich auch verschärfungen bei der rente. es bleibt auch die erinnerung daran, dass zur damaligen zeit eine unglaubliche mediale welle über das thema arbeitslsoe, sozialhilfe , brd als kranker mann europas usw. herging, die politik wurde von medien und wirtschaftsverbänden in ein richtung getrieben, ja, es gehören 2 dazu, wer treibt und wer sich treiben lässt!zur agenda noch kurz, sie verstärkte die trends ins bösartige , war aber eher der starke antreiber- nicht der auslöser, die liegen eher früher!lei-und-zeitarbeit wurden dort aber, da haben sie recht, losgetreten, ohne beschränkung und ohne gesetzliche forderung nach mindestlöhnen in diesem bereich, inzwischen aber nachgeholt! leiharbeit wurde wie der gesamte niedriglohnsektor als chance für arbeitslsoe betrachtet, um in arbeit zu kommen- man ging davon aus, wenn man sich überhaupt gedanken machte, dass es mit dem aufsteig aus der leiarbeit schon alleine klappen wird! erinnern sie sich an das wahlgespräch mit frau merkel, wo diese vor der bundestagswahl von einem leiarbeiter, der 10 jahre dort arbeitet- gefragt wurde, was sie zu tuen gedenke, dies zu beseitigen, was sagte die kanzlerin? sie wusste nicht, dass es solche missstände geben würde- hallo? da wird was getan werden müssen, da müssen die bürger auch drauf bestehen, arbeit muss und soll sich lohnen!zum thema sanktionen, ich habe mich ja zum thema meldeversäumnisse geäußert, wer mehrfach nicht erscheint, trotz androhungen zur leistungseinstellung, dem müssen die lesitungen entzogen werden, sehe darin einen mangelndne respekt gegenüber den mitmenschen! ist die person seelisch krank, gibt es ja, muss dies dem joncenter aber vorliegen, so dass geprüft werden muss, inwieweit die person überhaupt arbeitsfähig ist. generelll gilt für mich, dürfte auch mrhheitsmeinung sein, dass termine zumutbar sind! man muss sich sehen, um eine vermittlungsbeziehung pflegen zu können- ich würde nie was anderes behaupten. streitigkeiten vor ort lassen sich durch ombudsleute und durch aufeinander zubewegen lösen glaube ich jedenfallls! ombudsleute sind für mich generell überall in jobcenterbezirken einzurichten. es darf aber nicht so kommen, dass bestimmte dauer streitmausi alles belagern, hat der engagierte arbeitslsoe mal eine auseinandersetzung mit der beraterin, ist dann beim ombudsmann keine zeit für ihn da, dies darf nicht passieren!lustig fand ich in ihrer auseianndersetzung mit dem herrn, dass er sagte, die vermittlerin wird von ihm in debatten übers grundeinkommen verwickelt- man soll ja ein gutes verhältnis zueinander haben, aber meine erfahrung, wer in kursen oder direkt bem jobcenter mit diesem thema loslegt, sorgt für kritische stimmung beim gegenüber!beste grüsse

  • #36

    ribi (Freitag, 25 Juli 2014 16:14)

    also gesteigerte und freigestaltete leih-und-zeitarbeit war schon ein ausgangspunkt für verschlechterungen für arbeitenehmer -klar! vorteil der agenda 2010 war die entbeamtung auf dem arbeitsamt, selber nichts eingezahlt, leute "schickaniert", der spass ist rum!
    Nicht nur Arbeitslose haben Rechte, auch die, die arbeiten haben Recht
    = absolut, deshalb bin ich auch grundätzlich der meinung, dass sanktionen ( in modifizierter form)erhalten bleiben müssen! zum bundesverfassungsgerichtsurteil habe ich mich bei ihnen schon ausgelassen, ein bge kann man nicht herauslesen, nicht einmal eine sanktionsfreie grundsicherung. der staat muss das existenzminimum gewähren, kann aber grundätzlich entscheiden, wie er es tut!mietkosten und krankenversicherung + gutscheine stehen aber wohl jedem zu!ich trete aber weiterhin für 30% sanktionen ein, da werden wir uns nicht einig.

  • #37

    Berthold Kogge (Freitag, 25 Juli 2014 19:21)

    Wieso soll ich abstreiten, dass der User mich auch anging. Er hat sehr große Ähnlichkeiten mit Ihnen.

    Unterstellt einfach Sachen die man nicht behauptet hat.
    Unterstellt Dinge, die man nicht ist.
    Behauptet, dass alle, die Dinge anders sehen als er, keine Ahnung haben.

    Wahrscheinlich empfindet er seine Beschuldigungen, Unterstellungen und sonstiges, auch als ein versöhnliches Verhalten.

    Letztendlich ist er genauso verbohrt wie Sie, auch wenn Sie behaupten, selbst nicht für ein BGE zu sein. Aber ohne Sanktionen kommt es auf das Gleiche heraus.

    Ich bin in gewissen Forum so gut wie bei jedem angeeckt. Immerhin war ich schon nach den ersten Kommentaren, das ist länger als ein Jahr, ein neoliberaler Kapitalist. Nur weil ich gegen ein BGE war, war ich ein Klassenfeind.

    Was soll Ihr ellenlanger Text.

    Das mit der Agenda 2010 sich vieles geändert hat, streite ich nicht ab. Vieles davon scheint mir sinnvoll. Ob alles immer vernünftig umgesetzt wurde, ist eine andere Sache. Ich habe nie behauptet, dass das Jobcenter in perfekter Art arbeitet.

    Und was soll die Entschuldigung, ob jemand seelisch krank ist? Hören Sie auf mit dem Gefasel. Das gleiche Problem haben auch Beschäftigte. Wenn sie einfach nicht zur Arbeit gehen, bekommen sie auch Probleme. Wenn ein Beschäftigter seelisch krank ist, muss er zum Arzt gehen. Und kommen Sie mir nicht, dass ein Arbeitsloser erst einmal wissen muss, dass er seelisch krank ist. Das muss ein Beschäftigter auch.

    Es ist schlichtweg nicht einzusehen, dass Sie Arbeitslosen da Sonderprivilegien einräumen.

    Ich habe auch nie behauptet, dass ich für die Zeitarbeit bin. Und bevor Sie mir vorwerfen, ich hätte mich nicht richtig positioniert, dann nur so viel:

    Ich habe und hatte hier nie die Absicht gehabt, mit irgendjemand über Jobcenter, Leiharbeit oder sonst was zu diskutieren.

    Ich habe keine Lust mit jemanden, der so realitätsfremd behauptet, angeblich einen „versöhnlichen Umgang“ zu pflegen, mich hier über alle sozialen Probleme in diesem Land zu diskutieren.

    Wie Ihr versöhnlicher Umgang aussieht, habe ich schon im vorletzten Kommentar (24. Juli 16:56 Uhr) geschrieben.

    Eigentlich dreht es sich um die Methode, wie jemand versucht die Finanzierung eines BGEs nachzuweisen. Um nicht mehr.

  • #38

    ribi (Samstag, 26 Juli 2014 11:30)

    kogge: beenden wir den spass! auch ich habe keine lust mehrt, mich mit einem fotoexperten über soziale themen auszutauschen, schuster bleib bei deinen leisten! beste grüße

    ps. ihre texte sind nicht weniger lang als meine.

  • #39

    ribi (Samstag, 26 Juli 2014 15:04)

    nachtrag:

    Letztendlich ist er genauso verbohrt wie Sie, auch wenn Sie behaupten, selbst nicht für ein BGE zu sein. Aber ohne Sanktionen kommt es auf das Gleiche heraus.
    = wo behaupte ich, dass es ohne sanktionen geht bzw. mehrheitlich, dies ist wichtig, gewollt ist?? meine ansichten entsprechen dem dt. landkreistag dem dgb und auch dem forschungsinsittut der ba. müssen sie nicht teilen, interessiert mich auch nicht! brauch ich ne kamera, sind sie mein mann, versprochen!ein bge wird meist in unglaublicher höhe erdacht, ein alg-2 ohne sanktionen wäre eben nicht das gleiche! bei 400 euro plus wohnkosten undkrankenkasse würden deutlich weniger menschen arbeit einstelllen. frage stelllt sich nicht, gibt keine mehrheiten dafür, also vergessen!

  • #40

    Berthold Kogge (Samstag, 26 Juli 2014 16:06)

    Sie haben sich doch gegen Sanktionen ausgesprochen. Sie haben doch geschrieben, dass 70% der Sanktionen wegen dem Versäumnis von Terminen stattfinden, und Sie das nicht in Ordnung finden.

    Tja. Nur weil der DGB und der deutsche Landkreistag Ihrer Auffassung sein soll, heißt es noch lange nicht, diese Meinung richtig ist. Und die BA will ja wohl gerade verschärfte Sanktionen durchdrücken, wenn ich das richtig mitbekommen habe.

    Und doch. Ein ALG 2 ohne Sanktionen wäre das Gleiche wie 400 € + KKB und Wohnung. Ohne Sanktionen entfällt der Druck sich einen Job suchen zu müssen - es wenigstens zu versuchen.

    Ich muss aber nicht Ihr Mann sein - oder? Es gehört zwar zu Ihrem Selbstverständnis, dass jeder Ihrer Auffassung sein muss (ansonsten hat er ja keine Ahnung), aber Sie können mich doch sicher nicht zwingen, Ihr Mann zu sein. Hoffe ich doch zumindest.

  • #41

    ribi (Samstag, 26 Juli 2014 19:46)

    kogge: mein mann? sie werden mir beim kamerakauf doch behilflich sein, jetzt , wo wir uns kennen! auch beim polit. streit muss ein spass dabei sein dürfen! ich wollte mit den 70% sagen, gottseidank, ist die größte menge der sanktionen nicht hoch, sondern wegen meldeversäumnissen! da ist man selber schuld, absagen kann man! wie kommen sie darauf, dass jeder jetzt schon einen job sucht? gerade großclans kriegt man nie in arbeit, egal welches system!aber wie gesagt, bin für 30% sanktionen höchstgrenze bei nicht -bewerben und maßnahmenabbruch usw. bei meldeversäumnissen, gibt es wohl bald ein neues system, bei uns in der provinz ist es jetzt schon so, dass nach mehreren nicht-teilnahmen an meldeterminen, geld eingezogen wird, dazu muss betroffener es nicht kommen lassen, termine sind wahrzunehmen, sage ich gerne noch mehrfach! die ba ist auch nicht für eine verschärfung generell, die wollen z.b., würde ich klasse finden, durchsetzen, dass nur einmal pro jahr antrag gestellt werden muss, neue fakten sind eh dem jobcenter vorzubringen!die tatsache, dass bei mehreren meldeversäumnissen nicht mehr der einzelne sanktioniert werden soll, sondern bei mehreren die leistungen vorübergehend eingestellt werden soll, halte ich ebenfalls für richtig, was ihren vorwurf im ersten satz widerlegt!ich habe mehrfach erklärt, dass sanktionen mehrheitsfähig sind, deshalb kann man sie wohl nicht abschaffen!sie sehen streitigkeiten, wo keine sind!

  • #42

    Berthold Kogge (Sonntag, 27 Juli 2014 11:51)

    Warum soll ich Ihnen bei einem Kamerakauf behilflich sein?

    Sie haben hier ganz deutlich behauptet, ich verstehe nichts vom Fotografieren und Sie haben in der Familie Schlauberger, die davon viel mehr verstehen als ich. Fragen Sie also die.

    Ich erlaube mir selbst zu entscheiden, wem ich einen Rat gebe und wem nicht. Und wenn ich nein sage, muss ich nicht begründen "warum".


    Und ich glaube nicht, dass wir uns kennen.

    Alleine schon, was Sie mir alles unterstellt haben, zeigt, dass Sie mich nicht kennen. Und kommen Sie mir nicht wieder, ich habe mich nicht genug positioniert.

    Tja – und wenn man sogenannte Großclans nicht zur Arbeit bewegen kann, dann zeigen diese Großclans doch eindeutig, dass sie auf die Unterstützung der arbeitswilligen, die Arbeit haben, nicht angewiesen ist.

    Immerhin solle man sich alleine schon mal die Überschrift des § 1 des SGB II ansehen. Dort steht:

    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auch wenn im § 2 nur noch von Erwerbsfähigen gesprochen wird (nicht jeder der fähig ist, will auch), sollte man wohl sinngemäß auch das „Wollen“ dort hineininterpretieren dürfen.

    Sie sagen viel, wenn der Tag lang ist. Hier sagen Sie, dass es doch selbstverständlich ist, dass Termine wahrzunehmen sind. Weiter oben haben Sie bei dem Thema Termine einhalten, etwas von seelisch Kranken erzählt.

    Ihre Idee mir dem Antrag für ein Jahr ist nicht neu. Die seit mehreren Monaten tagende Bundes-Länder-Arbeitsgruppe hat genau das (unter vielen anderen Dingen), auf der Liste stehen.

    Und zu Ihrem letzten Satz. Sie haben hier in den letzten Tagen vieles behauptet, was sich widerspricht. Daher sollten Sie auch, wenn Sie eine Kamera kaufen, keinen (angeblich) unwissenden Fotomausi (oder wie hatten Sie mich noch einmal genannt) fragen.

  • #43

    ribi (Sonntag, 27 Juli 2014 13:48)

    ich behaupte nicht viel, ich bleibe beim thema, zur kamera, meine güte, war ein spass, wohne sehr weit weg von ihrem heimatort. es gibt doch fachläden, spass verstehen sie also keinen, auch wenn er versöhnlich rüberkommen soll!ich sprach von seelisch kranken, da merke ich, sie lesen die kommentare nicht ganz, im sinne von, ist jemand krank, muss er dies angeben, gibt er es nicht an, wird er als gesund behandelt, so einfach. ich sprach auch davon, dass jemand, der wegen seelischer erkrankung keine termine einhalten kann usw- wohl generell aus dem arbeitsmarkt geholt werden soll/muss! sie lesen nicht, ich sprach davon, in meiner familie, gibt es leute aus dem baugeschäft, fotoexperten kenen ich nur beiläufig, warum lesen sie die kommentare nicht, da braucht man auch keine diskussion, also wirklich!fotomausi, von mir auch shcon wieder zurückgenommen, haben sie nicht gelesen, bezog sich darauf, schuster bleib bei deinen leisten, nicht darauf, dass sie keine ahnung vom fotogeschäft haben. wie soll ich dies beurteilen, ich urteile nicht fachfremd!also: termine sind wahrzunehmen, auch die eltern einer 15-jährigen schülerin haben termin bei schulde wahrzunehmen, wenn einladung, wieso nicht arbeitslsoe beim jobcenter- wäre absurd!!

  • #44

    ribi (Sonntag, 27 Juli 2014 14:25)

    nachtrag: auch eltern einer 15-jährigen schülerin haben termin bei schule wahrzunehmen.........

  • #45

    Berthold Kogge (Montag, 28 Juli 2014 20:08)

    Ich lese Ihre Kommentare ganz. Aber anscheinend verstehen Sie selbst nicht, was Sie schreiben. Denn denn Sie haben die Sanktionen, in Zusammenhang von versäumten Terminen, auch wegen eventueller seelischer Krankheit kritisiert.

    Ach – das mit der Kamera war also ein Scherz. Was Sie nicht sagen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie behauptet haben, ich hätte keine Ahnung von fotografieren, was Sie ja anscheinend nicht als Scherz meinten, habe ich Ihre Anfrage weniger als Scherz, sondern als Verarschung empfunden, und das ja wohl zu recht.

    Und die Frage, ob Sie das überhaupt beurteilen können, sollten Sie sich selbst fragen. Nicht mich. Ich frage mich nur, warum äußern Sie sich dazu negativ, wenn Sie jetzt behaupten, Sie könnten es gar nicht beurteilen.

    Aber das gehört bei Ihnen wohl zu Ihrem (angeblich) versöhnlichen Umgang mit anderen.

    Genauso wie Sie schon wieder den Begriff Fotomausi verwenden.

    Auch wohl wieder ihr (angeblich) versöhnlicher Umgang mir anderen.

    Und zurückgenommen haben Sie gar nichts. Sie haben sich für Ihre Entgleisung entschuldigt, aber sie haben Sie nicht zurückgenommen.

  • #46

    ribi (Dienstag, 29 Juli 2014 11:43)

    Herr Kogge: sorry für das wort fotomausi! denke, dies war unnötig,
    = klingt für mich nach entschuldigung und rücknahme!entgleisung? haben sie schon einmal eine wirkliche entgleisung mitbekommen?
    wo äußere ich mich negativ zu ihrer fotokunst? ich sage nur, fotomann bleb beimfoto, ich bleibe bei sozialen fragen, mehr nicht!ich kritisiere die sanktionen bei seelischer krankheit nur, wenn vermittler bei wissen bestimmter problematik einfach so kürzt, sprach vor kurzem mit mir bekannter fallmanagerin, die sagte: ich kann bei den seelisch kranken gar nicht so einfach kürzen. ich selber sprach davon, dass es dem vermittler bekannt sein muss, dann läuft es anders. ob person überhaupt arbeitsfähig muss geprüft werden! mal abgesehen davon, ob es ihnen gefällt, da kann man ja zweifel haben, aber am ende ist jede sanktion überprüfbar! justitz - nicht ihre jobcenter haben das letzte wort!damit ist der punkt eigentlich beendet!

  • #47

    Berthold Kogge (Dienstag, 29 Juli 2014 20:28)

    Interessant für was Sie eine Entschuldigung alles halten.

    Sie bleiben nicht nur bei sozialen Fragen.

    Und wie soll es einem Fallmanager bekannt sein, ob jemand seelisch krank ist. Die gleiche Frage gilt auch für einen Arbeitgeber. Weder ein Arbeitgeber noch ein Jobcenter muss überprüfen, ob jemand überhaupt arbeitsfähig ist. Es sei denn, die Krankheit ist offensichtlich. Es gibt kein Grund, Arbeitslosen, im Vergleich zu Arbeitnehmern, eine Sonderbehandlung zuzubilligen

  • #48

    ribi (Mittwoch, 30 Juli 2014 11:20)

    kogge: hat jemand bescheinigungen, ist es fallmanager bekannt.meist waren diese leute vorher bei anderen beratern, die diese dann weitergegegben haben, weil diese arbeitslsoen besondere beratung benötigen! aber ohne dass es bekannt ist, da haben sie recht, wie soll es - wenn nicht offensichtlich bekannt sein!gibt jemand an, diese oder jene arbeit nicht machen zu müssen, muss jobcenter übrprüfen ob er arbeitsfähig ist! aber für uns beide hier ist dieser punkt eine nutzlose diskussion, da ja regeln vorliegen!wo bleibe ich nicht bei sozialen fragen? habe ich mich zur atomphysik geäußert?aber egal! jetzt schon einmal einen schönen urlaub!

  • #49

    Berthold Kogge (Mittwoch, 30 Juli 2014 11:41)

    Wieso muss das Jobcenter von sich aus überprüfen, ob jemand arbeitsfähig ist? Auch ein Arbeitgeber muss bei der Einstellung kein ärztliches Gutachten erstellen, ob der Bewerber für die Arbeit mental fähig ist.

    Und, Sie zeigen eindeutig auf, dass Sie ein Lügner sind.

    Nein, Sie bleiben nicht bei sozialen Fragen.

    Erlauben Sie mir, Ihre Art einen versöhnlichem Umgang mit anderen zu pflegen, zu zitieren:

    Sie schrieben am 14..07. :


    hauen dort aber stark auf die pauke!ich habe null ahnung vom fotowesen, den bau kenne ich etwas aus dem famil umfeld, trotzdem würde ich nie eine diskussion darüber beginnen!


    Haben Sie nicht noch gestern behauptet, Sie hätten sich nicht negativ über meine Fotokunst geäußert?

    Und gehört folgendes vom 22. Juli auch zu Ihrem üblichen versöhnlichen Umgangsform mit anderen:


    gescheiterter unternehmer und fotomausi gibt arbeitslosen vor, wie einfach leben als arbeitsloser mensch so ist, respekt, diese dreistigkeit gepaart mit realitätsverlust muss man erstmal aufbringen!


    Und was hat das mit sozialen Themen zu tun.

    Mit Verlaub, sind ein Lügner, wenn Sie behaupten, Sie hätte sich nicht negativ über meine Fotokunst und über mich selbst geäußert - und wenn Sie behaupten, Sie äußern sich hier nur über soziale Themen.

  • #50

    ribi (Mittwoch, 30 Juli 2014 14:03)

    was haben sie für probleme? wo äußere ich mich zu ihrer kunst?

    ich habe null ahnung vom fotowesen, den bau kenne ich etwas aus dem famil umfeld, trotzdem würde ich nie eine diskussion darüber beginnen!
    = ich bezieht sich auf meine person, nicht auf sie!fotomausi war sicher nicht nett, aber gescheitert bezog sich auf unternehmer, auch nicht nett, aber hat nichts mit ihrer kunst zu tun!mit begriffen wie lügner sollte man vorsichtig sein, insbesondere, wenn man dem anderen vorwirft, der würde einen grundlos angehen!
    fassen wir kurz zusammen: ich bin grundliegend der auffassung, ein bge wird es nicht geben, selbst eine sanktionsfreie grundsicherung nicht!auch sind termine wahrzunehmen und im rahmen der eigenen möglichkeit muss versucht werden, in arbeit zu kommen. mehr führt zu nichts!

  • #51

    ribi (Mittwoch, 30 Juli 2014 14:20)

    nachtrag: eine diskussion, welche mir nichts bedeutet, führe ich nur kurz, mit ihnen diskutiere ich seit 2 wochen, also kann ich nicht per se gegen sie sein!!

  • #52

    Berthold Kogge (Mittwoch, 30 Juli 2014 18:26)

    Ja, ja ich weiß, Ihre versöhnlicher Umgangsart.

    1. Sollten haben Sie nicht vorzugeben, wie man das Wort "Lügner" benutzt.

    2. haben Sie behauptet, Sie hätten sich nicht negativ über mich geäußert, und Sie hätten sich auch nur über soziale Dinge geäußert.

    Damit sind Sie ein Lügner. Egal, wie vorsichtig man mit dem Wort umgeht.

  • #53

    Berthold Kogge (Mittwoch, 30 Juli 2014 18:29)

    Auch noch ein Nachtrag. Wie Sie ansonsten diskutieren, kann ich nicht beurteilen, will ich auch gar nicht. Ich glaube nur Ihre Behauptung, die Sie im letzten Kommentar gegeben haben nicht. Und ich habe keinen Anlass das zu glauben.

    Bzw. Sie haben da, genauso wie Ihr "versöhnlicher Umgang mit anderen", eine, sagen wir mal sehr komische Interpretation.

  • #54

    ribi (Mittwoch, 30 Juli 2014 18:56)

    herr kogge, welchen sinn hätte eine diskussion, würde ich sie nicht als diskussionspartner mrd. akzeptieren? z.b. würde ich mit menschen, welche gegen das allgemeine wahlrecht reden oder den sozialstaat völlig ablehnen keine 5 minuten schreiben!man sollte dem anderen auch mal was positives abnehmen!

  • #55

    Berthold Kogge (Donnerstag, 31 Juli 2014 12:35)

    Ich weiß nicht, welchen Sinn Sie darin sehen.

    Nur wenn Sie hier Dinge äußern, von denen Sie dann behaupten, Sie hätten sie gar nicht geäußert, und Sie könnten sich auch gar nicht darüber ein Urteil bilden, über das Sie sich aber ein Urteil gebildet haben, dann kann man wohl davon ausgehen, dass auch Ihr letzter Kommentar wieder nur dazu dient, um doch irgendwie anzudeuten, dass Sie das, was Sie geschrieben haben, doch irgendwie nicht geschrieben haben.

    Wie gesagt, ich weiß nicht, warum Sie hier diskutieren. Wenn ich mir die Sozialen Netzwerke so ansehen, und das, was da abgesondert wird, haben Leute viele Gründe, sich dort zu äußern.

  • #56

    ribi (Donnerstag, 31 Juli 2014 16:10)

    schönen urlaub!

  • #57

    bge-milner-friedman (Donnerstag, 02 Juli 2015 18:30)

    So ein Quatsch was Sie da schreiben.

    Erstens werfen Sie Herrn Rettel mit G. Werner und A. Goehler in einen Topf, dabei vertritt er einen völlig anderen Ansatz (Negative Income Tax nach Milner/Friedman im Gegensatz zu G.Werners und Dani Häni's MWSt-finanziertem Modell) und zweitens sehen Sie den Wald vor Bäumen nicht, siehe Beispiel Wohngeld.

    Im Gesetz zum Wohngeld steht natürlich NICHT, dass es eine Vermietersubvention ist, noch, dass es das Ziel sei Vermieter zu subventionieren. Wären Gesetze so einfach, eindeutig und für Jedermann verständlich formuliert bräuchte man ja keine gutbezahlten Juristen die sie interpretieren (können).

    Effektiv ist es aber so mit dem Wohngeld, denn wenn an einem Ort die Mieten so hoch sind, dass eine größere Anzahl Menschen ("sozial Schwache") aus eigenen Kräften keine Wohnung bezahlen können und der Staat Mietkosten zuschiesst, dann kommt es einer Vermietersubvention gleich, denn der Vermieter könnte die Wohnung auch billiger vermieten, richtet seinen Mietzins i.d.R aber am ortsüblichen Mietspiegel aus.

    Was das BGE basierend auf negativer Einkommenssteuer nach Milner und Friedman angeht: wenn man Emotionen, Halbwissen und persönliche Ansichten mal für einen Moment außer acht läßt und strikt die wissenschaftliche Methode anwendet, wird man feststellen, dass es sich sehr wohl rechnet.

    Das Große Problem ist aber: dass die allermeisten überhaupt KEINE AHNUNG vom BGE haben, inklusive der populären BGE-Vertreter weil die meisten es aus einer humanistisch-anthroposophen Seiten sehen - weil sie das gern glauben möchten, und nicht von der Volkswirtschaftlichen, die sie in der Regel nicht verstehen.

    Ein Kamel passt einfach nicht durch ein Nadelöhr auch wenn man's noch so gern hätte.

  • #58

    Berthold Kogge (Donnerstag, 02 Juli 2015 21:01)

    1. Werfe ich Rettel nicht mit G.Werner und A. Goehler in einen Topf. Sie behaupten, J. Rettel vertritt das Negativeinkommensteuersystem.

    Nun – jeder, der lesen kann, wird in meinem Bericht (oben) lesen können, dass ich auf sein Negativeinkommensteuersystem eingegangen bin. Also hat das, was ich geschrieben habe, mit Werner und Goehler nichts zu tun.

    2. Außerdem gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Aussagen von Jürgen Rettel und Milner/Friedman. J. Rettel hat bei Google+ immer deutlich ausgesagt, dass er das ganze Volkseinkommen für sein System verwenden will.

    50% davon als steuerfreies Einkommenssteuer

    50%, die zu 50% versteuert werden. (50% bleiben also beim Nettogehalt 50% gehen als Steuern weg und werden dann als BGE verteilt)

    Und wie gesagt, das komplette Volkseinkommen, was, wie ich in monatelangen Diskussionen, bei Google+, belegt habe, nicht finanzierbar ist.

    Außerdem hat Jürgen Rettel ständig behauptet, dass die Gehälter von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, nicht zum Volkseinkommen gehören. Da war Jürgen Rettel, je nach Wetterlage, in seinen Aussagen sehr flexibel. Ab und zu waren es die ganzen Einkommen von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, dann waren es nur die Steuern und Abgaben, der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die nicht zum Volkseinkommen gehörten, und dann auch mal die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben, von allen Angestellten und Beamten überhaupt in diesem Lande.

    Und das Gesetz sagt eindeutig, wer vor von einem Wohngeld profitiert. Es ist nicht der Vermieter, sondern der Mieter.

    Der Vermieter bekommt nicht für seine Wohnung einen Zuschuss. Wenn jemand zu wenig verdient, hat der Mieter einen Anspruch auf einen Zuschuss. Das Kriterium ist der Mieter und sein Einkommen. Verdient der Mieter zu viel, gibt es auch kein Wohngeld.

    Es kommt keiner Vermietersubvention gleich. Ansonsten würde er sie beantragen und bekommen, egal wer in die Wohnung einzieht.

    Ganz nebenbei sagt das Gesetz eindeutig aus (ich habe es oben aufgezeigt) dass es für die Mieter gedacht ist.

    Sie schrieben:

    Was das BGE basierend auf negativer Einkommenssteuer nach Milner und Friedman angeht: wenn man Emotionen, Halbwissen und persönliche Ansichten mal für einen Moment außer acht läßt und strikt die wissenschaftliche Methode anwendet, wird man feststellen, dass es sich sehr wohl rechnet.


    Darum dreht es sich hier aber nicht. Auch wenn Jürgen Rettel sich immer auf Milner und Friedman berief, hat er nicht nach deren Angaben gerechnet. Explizit hat er immer Friedman direkt zitiert.

    Friedman aber hat nie das ganze Volkseinkommen für seine Verteilung (wie beschrieben) benutzt. Friedmans Aussage war: Die Summe, die man heutzutage für Armutsbekämpfung benutzt, sollte als BGE verteilt werden.

    Wenn man nicht mehr verbraucht als jetzt für die Armutsbekämpfung, rechnet es sich, rein finanziell fast. Aber auch nur fast. Das habe ich auch bei Jürgen Rettel nicht abgestritten (wie Sie ja sicher wissen).

    Wobei es aber eben auch da einen Haken gibt, auf die Jürgen Rettel nie eingegangen ist. Man kann eben nicht die ganze Summe der Sozialausgaben einfach für ein BGE benutzen. Somit würde es sich eben auch nicht rechnen.

    Über Ihren letzten Absatz habe ich mich besonders amüsiert. Im Grunde scheinen gerade Sie zu den Personen zu gehören, die Sie dort beschrieben haben. Sie haben hier nicht einmal verstanden, dass ich meinem Beitrag das Negativeinkommensteuersystem erwähnt habe, also nicht, wie Werner und Goehler.

    Sie scheinen nicht einmal zu erkennen, was Sie lesen. Irgendwie ähneln Sie Jürgen Rettel. Ist das Zufall?

    Also – der Einzige, der hier Quatsch geschrieben hat, sind Sie.

    Davon abgesehen, ist die Finanzierung nur ein Teil des Problems.

    Ein BGE kann nicht funktionieren. Es ist unmöglich.

  • #59

    KLaus Husen (Sonntag, 16 Oktober 2016 01:54)

    Es gibt Kritik am Gedankensystem von Herrn Rettel, die ich teilen und unterstützen kann.
    Ihre Kritik sehe ich in der Ausgestaltung von Details, also allenfalls als Ergänzung und Korrekturfaktor.

    In Wahrheit stehen Sie - im Gegensatz zu mir - doch voll hinter Herrn Rettel, allein in Details sind Sie anderer kleinkrämerischer Meinung. Und dafür solch ein Riesenbrimbamborium mit dem Vorwurf von vorsätzlichen Lügen usw. ???

    Was wollen Sie denn eigentlich wirklich ??
    Krititk an Jürgen Rettel sieht anders aus.

  • #60

    Berthold Kogge (Sonntag, 16 Oktober 2016 12:58)

    Hallo Herr Klaus Husen,

    Ihre Annahme ist völlig falsch. Ich bin nicht im einem Detail gegen die Auffassung, die Klaus Rettel vertritt, sondern grundsätzlich.

    In meiner Ausführung gehe ich sehr tief in die Argumente von Klaus Rettel ein, und widerlege sie - und zwar, in dem ich ins Detail gehe, komplett.

    Wenn Sie anderer Auffassung sind, dann erklären Sie doch bitte, in welchem Bereich ich mich angeblich der Meinung von Klaus Rettel anschließe.