Neue Bundesregierung - neue Tricksereien

Die Vereidigung von Frau Merkel, als Bundeskanzlerin der 18. Legislaturperiode, ist gerade einmal zwei Tage Geschichte, da bricht sie ihren Amtseid auch schon.

 

Im Artikel 82 des GG heißt es:

 

(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.

  1. Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

 

 

Da die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD sich länger hingezogen haben, als gedacht, ist die Bundesregierung nicht mehr in der Lage, ihren Plan, die fällige Kürzung der Rentenbeiträge, ordnungsgemäß durch einen Bundestagsbeschluss zu stoppen, damit die verbleibenden Gelder in der Rentenkasse für die geplante Mütterrente verwendet werden können.

 

Um aber trotzdem die fällige Kürzung der Rentenbeiträge zu stoppen, wird das geplante Gesetz dafür, dass noch nicht vom Parlament abgesegnet wurde, bereits vorzeitig (gestern am 20. Dezember) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Man kann sich drüber streiten, Fachleute tun es, ob es gerechtfertigt ist, die Mütterrente aus dem Rentenbeitragstopf zu nehmen ist, da sie eigentlich eine versicherungsfremde Leistung ist, und man sie daher nicht aus dem Topf schöpfen darf. Frau Merkel braucht den Topf dafür aber unbedingt, da sie Steuererhöhungen ausgeschlossen hat

 

Aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Erschreckend ist es, dass die neue Regierung ein Gesetz in das Bundesgesetzblatt stellt, durch das es automatisch spätestens nach 14 Tagen (siehe GG Artikel 82 Absatz 2) in Kraft tritt.

 

Da aber die Verabschiedung des Gesetzes erst im Februar im Bundestag geplant ist, tritt ein Gesetz in Kraft, ohne das der Bundestag, der einem Gesetzesvorschlag zustimmen muss – oder ihn ablehnt – in Kraft. Und das, obwohl der Bundestag die gesetzesgebende Funkion inne hat.

 

Die Bundesregierung beginnt die 18. Legislaturperiode somit, um ihre Interessen durchzusetzen, bereits mit einem Verstoß des Grundgesetzes. Und letztendlich zeigt Frau Merkel auch hier ihre Prioritäten. Ihre Interessen durchzusetzen sind ihr wichtiger, als die Einhaltung des Grundgesetzes.

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

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