Kein Gesetz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution

Man könnte na klar einmal fragen, wo das Machtwort von „Mutti“ bleibt. Aber Menschenhandel beinhaltet nun einmal den Handel von Menschen. Nicht von Staatsanleihen, nicht von Schulden wegen eines Baubooms ohne Kunden, nicht die Gefahr des Zusammenbruches von systemrelevanten Banken. Menschenhandel betrifft den Handel mit Menschen. Und Menschen sind nun einmal nicht systemrelevant. Seit Jahren versucht die Regierung, und sogar bereits die Vorgängerregierung, ein Gesetz gegen Menschenhandel zu beschließen. Die Familienministerin dieser Regierung hat explizit vor ziemlich genau zwei Jahren (April 2011) ein Gesetz angekündigt, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution erschweren soll. Aber außer Ankündigungen gab es nicht viel. Die Ministerien aus Wirtschaft, Familie, Inneres und Justiz waren sich uneins, konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Somit wurde die Idee wieder tief unten in eine Schublade vergraben.

 

Wobei man da schon mal die Frage stellen sollte, wieso muss das Familienministerium bei der Entscheidungsfindung mitmischen. Familien, zumindest in Deutschland, sind da ja wohl nicht betroffen.

 

Warum muss das Wirtschaftsministerium bei der Entscheidungsfindung mitmischen. Sicher, man darf nicht vergessen, dass alleine schon im Begriff „Menschenhandel“ der Begriff „Handel“ enthalten ist, und Menschenhandel, so Prostitution, durchaus eine wirtschaftliche Komponente hat. Fürchtet das Wirtschaftsministerium vielleicht den Verlust von Arbeitsplätzen, wenn sie bei dem Gesetz nicht mitmischen darf?

 

Die Ministerien Inneres und Justiz sind im Grunde die Ministerien, die sich um da Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution zu kümmern haben. Und zwei Ministerien sollten sich doch wohl über ein Gesetz einigen können. Oder hat man extra so viele Ministerien mit ins Entscheidungsboot genommen, um sicherzugehen, dass man sich nicht einigen kann. Man weiß ja, dass viele Köche den...........

 

Es ist schon faszinierend zu erleben, wie schnell der Bundestag Beschlüsse für die Rettung des Euros durchpeitschen kann. Aber nichts passiert gegen Menschenhandel und gegen Zwangsprostitution.

 

Diesen Monat läuft die Frist ab, um rechtzeitig eine europäische Richtlinie gegen Menschenhandel in Deutschland umzusetzen. Deutschland gehört zu den Ländern, die diese Richtlinie immer noch ignorieren, nicht umsetzen.

 

Weder bei dem deutschen Gesetzesvorschlag von 2011, noch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie, tut sich etwas.

 

Seit Jahren sind sich die Bundesministerien für Familie, Wirtschaft, Justiz und Inneres nicht einig. Jeder will sich durchsetzen, bzw. die Sache aussitzen und gar nichts durchsetzen. Man könnte meinen, dass niemand daran interessiert ist, überhaupt etwas zu bewegen, oder wenn, dann muss er/sie im Glanz des Ruhmes stehen und nicht ein/e Kollege/Kollegin. Und kommt das Thema doch einmal in dem Bundestag zur Sprache, sitzen einige wenige Abgeordneten, fast verloren in diesem großem Saal. Die meisten Abgeordneten sind aber abwesend. Ein Gesetz, das Menschen schützen soll, ist uninteressant, steht nicht auf der politischen Agenda. Es interessiert schlichtweg die wenigsten Abgeordneten, wenn in diesem Land Menschenrechte, Menschenrechte gemäß UN-Charta für Menschenrechte, EU-Charta für Menschenrechte und gemäß dem deutschen Grundgesetz, verletzt werden.

 

Auch hier zeigt die Regierung, aber auch jede Partei der Opposition, dass der Schutz von Menschen in Deutschland nicht systemrelevant ist.

 

Was sollen wir mit einer Regierung – egal welcher Color – die zwar in Wahlkampfschlachten den Menschen in den Mittelpunkt rückt, aber wenn es ans Regieren geht, sich nur um systemrelevante Wirtschaftsdinge kümmert.

 

Wenn nur noch Wirtschaftsbelange (system) relevant sind, und nicht mehr die Menschen und die Menschenrechte, dann können wir uns auch die demokratischen Wahlen sparen.

 

Dann können wir auch eine Bundestagswahl durchführen, in denen nur die Vorstände, bzw. Geschäftsführer der 100 größten Unternehmen (gemessen am Gewinn des Jahres vor der jeweiligen Wahl), wählen gehen dürfen. Landtagswahlen, bei denen die Vorstände, bzw. Geschäftsführer der 100 größten Unternehmen in dem jeweiligen Bundesland (gemessen am Gewinn des Jahres vor der jeweiligen Wahl) zur Wahl gehen dürfen, und Kommunalwahlen, in denen die Vorstände, bzw. Geschäftsführer der 10 größten Unternehmen (gemessen am Gewinn im Jahr vor der jeweiligen Wahl), zur Wahl gehen dürfen.

 

Wenn der Mensch nicht interessiert, braucht der Mensch sich auch nicht den Kopf machen, wer in den jeweiligen Parlamenten sitzt und sich nicht für ihn interessiert.

 

Wenn ein Volk zwar wählen darf, aber die jeweilige Regierung doch tut, was wenige Wirtschaftsmanager für richtig halten und der Mensch nicht systemrelevan ist, ist diese Demokratie nichts anderes als eine Diktatur. Eine Diktatur auf leisen Sohlen. Ohne Schlägertrupps wie die SA und SS, oder Gestapo und Stasi. Aber doch eine Diktatur. Eben nur eine auf leisen, schleichenden Sohlen, sodass man sie kaum hört, wenn sie sich durch das Land bewegt.

 

 

 

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