Leistungsschutzrecht /Urheberrecht

Irgendwo wurde schon einmal behauptet, wenn das Leistungsschutzgesetz kommt und das Urheberrecht so bleibt, wie es ist, müssten 90% der Blogger ihren Laden dichtmachen. Nun denn – ich frage mal ganz provokativ: „Wäre das denn wirklich so schlimm?“

 

Früher galt der Spruch: „Schmücke dich nicht mit fremden Federn.“

 

Heutzutage scheint jeder, der in der Lage ist mit der Maus sich Texte aus dem Internet herunterzuladen, der Auffassung zu sein, er müsse ein Blog aufmachen, um diesen Text, mit einer kleinen Anmerkung seiner Fangemeinschaft präsentieren zu können.

 

Warum - frage ich.

 

Früher wurden in der Schule Texte gelesen und man musste daraufhin Aufsätze über den Text schreiben. Den Text in eigene Worte fassen und selbst interpretieren. Hätte man damals einfach den vorhandenen Text kopiert und noch ein paar eigene Worte darunter niedergeschrieben, wäre die Zensur eine Sechs geworden. Zurecht.

 

Und heute glaubt jeder, der nicht in der Lage ist, aus verschiedenen Artikeln, die ihm im Internet zu Verfügung stehen, einen eigenen „Aufsatz“ zu schreiben, bei seiner Fangemeinde zu brillieren, indem er den vorhandenen Text kopiert, und nur noch ein paar eigene Worte dazuschreibt. Wie erbärmlich.

 

Was hier zum Tragen kommt, ist die, wohl gerade in Deutschland, vielleicht auch, durch einen gewissen Werbespott geförderte „Geiz ist geil“ Mentalität. Aber hier geht die Geiz ist geil Mentalität noch viel weiter, als nur etwas kostenlos zu bekommen. Man will dieses kostenlos erhaltene auch kostenlos weitergeben. Nicht nur finanziell kostenlos, sondern auch geistig kostenlos. Bei dem Artikel, den man kopiert, dreht es sich nicht nur darum, dass er dem Verlag Geld gekostet hat, sondern es sind geistige Ergüsse. Gedanken – die ein Blogger anscheinend nicht im Hirn selbst aufarbeiten und neu interpretieren kann.

 

Hier scheint geistiges Eigentum von denen verachtet zu werden, die selbst kein geistiges Eigentum haben. Von Leuten, die nicht schon in der Schule gelernt haben, einen „Aufsatz“ zu schreiben. Hier könnte man regelrecht eine Neiddebatte anfangen. Neid auf denjenigen, der in der Lage ist, einen Artikel selbst zu schreiben – und von seinem Verlag dafür sogar noch Geld bekommt, während das eigene geistige Potenzial eben nur dazu ausreicht, diesen gefunden Artikel zu lesen, zu kopieren, ins Netz zu stellen und dann noch mit ein oder zwei Sätze zu kommentieren.

 

Sollte man, statt über dem Leistungsschutzgesetz und dem Urheberrecht, nicht einmal lieber über ein „In der Lage sein, eine Leistung selbst zu erbringen“ Gesetz nachdenken. Sollte man vielleicht nur Blogs zulassen, bei denen der Blogger zumindest so viel journalistischen Sachverstand nachweisen muss, dass er nachweisen kann, dass er überhaupt erst einmal einen Text selbst im eigenen Hirn (er)finden kann.

 

Es wird über das Leistungsschutzgesetz und das Urheberrecht gehetzt. Auch ich würde mal behaupten, dass da durchaus einige Dinge zu rigide gehandhabt wird. Aber dass die Verlage so rigide vorgehen, dürfte vielleicht auch daran liegen, dass dieses Volk in großen Teil, durch die „Geiz ist geil“ Mentalität so verdorben ist, dass es, "reicht man ihr auch nur den kleinen Finger als kostenloses Geschenk, einem gleich die ganze Hand abhackt".

 

Dass das so ist, zeigt schon eine Begründung der Gegner für das Leistungsschutzgesetz:

 

„Jeder Verlag kann ja auf eine freie Veröffentlichung seiner Texte im Internet verzichten, wenn er nicht will, dass diese weiterverwendet werden.“

 

Wow. Die Verlage geben Texte, zur Information der Bevölkerung, ins Internet, und einige können nicht den Mund voll genug bekommen und erwarten das Recht, diese Information nun für ihre eigene Selbstdarstellung im Internet (z.B. Blog) weiter verwerten zu dürfen. Und spielen den Beleidigten, wenn man ihnen das verwehren will.

 

Die Gegner des Leistungsschutzgesetzes behaupten, sie wollen kostenlose Information. Aber das stimmt schlechtweg so nicht. Sie wollen keine kostenlose Information, sondern sie wollen kostenlos erhaltene Information selbst kostenlos wieder weiter verwerten.

 

Und das ist ein ganz großer Unterschied.

 

Mit der Forderung, die Verlage, die nicht wollen, dass ihre Texte im Internet weiterverarbeitet werden, sollen sich ganz aus dem Internet zurückziehen, diktiert eine aggressive Minderheit, die sich lauthals zu Wort meldet, nur weil sie ihren Egoismus nicht durchsetzen kann, dass einer Mehrheit Informationen, von diesen Verlagen, vorenthalten werden soll.

 

Und auch die Suchmaschinen werden nicht beeinträchtigt, bei ihrer Aufgabe, Webseiten zu finden. Eine Verlinkung, wofür man meistens die Suchmaschinen benutzt, wird davon nicht betroffen. Nur Dienste, die unerlaubt Inhalte aufbereiten, sind davon betroffen. Und soclhe Dienste sollten eben selbst Journalisten einstellen, anstatt nur die Arbeit von anderen kopieren und von deren Kosten schmarotzend Nutzen ziehen.

 

Und wenn man sich die Gesetzesvorlage des Leistungsschutzrechtes genau durchliest, stellt man fest, dass sogar weniger Blogger davon betroffen sein würden, als hier im Internet allgemein befürchtet wird. Es sei denn, die Blogger bloggen gewerblich, also um Geld zu verdienen. Dann wären sie aber Schnorrer, die auf Kosten von anderen Leben.

 

 

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