Jobcenter Lübeck lädt ein

Zum 8. April 2013 bekam Herr E. eine Einladung zum Jobcenter, zu einem Gespräch. Mal wieder ein neuer Name auf dem Anschreiben. Herr M., mit dem Herr E. vor ca. 10 Monaten ja so telefonisch aneinandergeraten war und dann mit ihm die Eingliederungsvereinbarung für die Selbstständigkeit vereinbart hatte, war für ihn nicht mehr zuständig. Herr E. sollte einen Nachweis über ein Teil seiner selbstständigen Tätigkeit mitbringen.

 

Die neue Sachbearbeiterin Frau D. begrüßte Herrn E. sehr unfreundlich, forderte ihn auf die entsprechenden Unterlagen zu übergeben. Das konnte Herr E. nicht, da die Unterlagen sozusagen im Internet stehen. Wenn Frau D. sich das Ergebnis anschauen möchte, müsste Sie auf die entsprechende Seite im Internet schauen. Darauf wurde Frau D. noch unfreundlicher und beschwerte sich darüber, dass Herr E. der Aufforderung nicht nachgekommen sei. Es dauerte einige Zeit, bis Herr E., der sich erlaubte den gleichen Ton wie Frau D. einzuschlagen, ihr erklärt hatte, dass er schlecht das Internet mitbringen kann. Außerdem erklärte Herr E. Frau D., dass die entsprechenden Seiten, wie sie sich ja selbst überzeugen kann, sehr aufwendig waren und sie erst vor ca. 2 Monaten fertig geworden sind. Und er nach den ersten sechs Monaten noch einmal ganz von vorne hatte anfangen müssen, da das Internetportal, auf dem er sein Angebot zum ersten Mal erstellt hatte, ihm kurzfristig die Möglichkeit wieder entzogen hat. Frau D. unterbrach, es interessiere sie nicht, warum sich das alles verzögert hat. Stattdessen fing sie an sich zu beschweren, dass keine Erträge zu sehen sind, worauf Herr. E. noch einmal erklärte, dass die Seiten erst vor zwei Monaten fertig geworden sind. Darauf Frau D., und das schon in einem richtig verletzenden Ton, der an einen schlechten Gerichtsfilm aus den USA erinnerte, in dem der Staatsanwalt den Angeklagten durch ein Kreuzverhör jagte, „Das ist ja nicht erst seit einem Jahr so, dass Sie nur Geld kosten, das geht ja schon seit über fünf Jahren so, dass sie keine Einnahmen haben.

 

Dass Herr E. sich erst vor nicht ganz einem Jahr selbstständig gemacht hatte, zählte da gar nicht.

 

„Und wie oft haben Sie sich in den letzten 12 Monaten beworben.“

„Ein paar Mal, wenn ich etwas per Zufall gefunden habe.“

„Sie sind verpflichtet sich selbst um eine Eingliederung zu kümmern“, fauchte nun schon fast Frau D.

„Herr M. hatte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung vereinbart, in der ich nachweisen sollte, dass ich meinen Selbstständigkeitsversuch als Vollzeitjob betreibe. Mich außerdem noch zu bewerben, wurde nicht vereinbart.“

„Sie sind aber verpflichtet sich selbst zu bemühen, wieder in das Berufsleben zu kommen.“

Der Ton von Frau D. klang jetzt eher schon wie ein Feldwebel auf dem Kasernenhof. Aber auch Herr E. ist in solchen Sachen nicht unbeleckt und erwiderte leise, aber auch mit einem drohenden Unterton:

„Wollen Sie mir unterstellen, dass ich mich nicht bemüht habe, sondern faul auf dem Sofa gelegen habe. Dass meine Bemühungen noch zu nichts geführt haben, heißt nicht, dass ich mich nicht bemüht habe, und heißt auch nicht, dass ich bei einer Bewerbung mehr Erfolg gehabt hätte. Es gibt Leute, die haben Hunderte von Bewerbungen geschrieben und keinen Job bekommen. Meine Versuche mich selbstständig zu machen sind zumindest nicht weniger chancenlos, von diesem Laden hier loszukommen.“

„Wenn Sie keinen Arbeitsplatz finden, dann werde ich für sie suchen und dann müssen Sie das nehmen, was ich ihnen vorschlage.“ Auch das kam richtig drohend, als ob ein Feldwebel mit Toiletten putzen drohen wollte.

„Tun Sie das doch. Ich habe schon vor einem Jahr mich bei Herrn M. beschwert, dass man mich aus dem normalen Jobcenter herausgenommen hat, und sich hier, im Bereich Selbstständigkeit mich nicht mehr vermitteln wollte. Ich sollte, so damals Herr M. im Versuch mich selbstständig zu machen, hier besonders unterstützt werden. Die Unterstützung von hier lag darin, dass man mich nicht einmal mehr Jobs vermitteln wollte. Man wollte mich also unterstützen, in dem man nichts mehr für mich tun würde. Andere Unterstützungen, wie es ansonsten üblich ist, fördern und fordern, hat er mir verweigert.“

„Sie wurden doch gefördert“, kam es von Frau D.

„Nein, ich bekam keine Förderung.“

„Sie bekamen Arbeitslosengeld, ihre Miete wurde bezahlt, Heizungskosten. Das ist die Förderung. Mehr Anspruch haben Sie als ALG II Empfänger nicht. Gefördert werden nur ALG I Empfänger. Die Förderung an sie ist die Sicherung des Lebensunterhaltes. Mehr steht ihnen nicht zu.“

 

Herr E. schaute Frau D. nur kurz an. Er kannte den § 14 des SGB II, hatte aber keine Lust eine weitere Streitfront zu eröffnen. Entweder war die Frau einfach unwissend, oder sie log mit Absicht. Da hatte es keinen Sinn, ihr Dummheit oder Unseriosität vorzuwerfen. Sie hätte sich nur, und da Herr E. recht hatte, völlig unberechtigt, beleidigt gefühlt und das Gespräch wäre noch haariger geworden.

 

Frau D setzte sich an ihren Computer: „So jetzt werde ich ihnen was vorschlagen und dort werden Sie sich dann bewerben. Immerhin gibt es hier hunderte Stellen, die auf Sie passen.“

 

Auch wenn es angeblich Hunderte von Stellen gab, dauerte es einige Zeit, bis Frau D. wenigstens eine Stelle fand, für die Herr E. anscheinend geeignet schien. So groß schienen die Möglichkeiten doch nicht zu sein. Sie druckte den Stellenvorschlag aus, mit den entsprechenden Bestimmungen, sich innerhalb von drei Tagen zu bewerben, bis zu einem bestimmten Datum das Jobcenter zu informieren, was daraus geworden ist, usw. Außerdem druckte Sie noch eine neue Eingliederungsvereinbarung aus, in der festgelegt wurde, dass Herr E. sich regelmäßig, mit einer Mindestzahl an Versuchen, sich bewerben sollte. Wogegen Herr E. ja auch nie was gehabt hatte. Immerhin war es das Jobcenter vor einem Jahr gewesen, das erwartet hatte, Herr E. sollte sich ganz alleine, ohne irgendwelche Unterstützung von Jobcenter, sich auf den Versuch sich selbstständig zu machen, konzentrieren.

 

Zum Schluss des Gespräches wollte Herr E. noch seine Kosten- und Ertragsbescheinigung, aus seiner Selbstständigkeit der Sachbearbeiterin Frau D. geben. Dies nahm sie entgegen, schaute sich an, was Herr E ihr gab und sagte ziemlich unfreundlich, dass sie dafür nicht zuständig sei, Herr E. müsse das an den entsprechenden Verantwortlichen geben; er wisse ja wohl, wer das sei. Herr E. antwortete, er hatte sich ja schon lange dem Ton von Frau D. angeglichen, genauso unfreundlich, dass er nicht wüsste, wer der verantwortliche Sachbearbeiter sei, er kenne nur Sie und ihren Vorgänger Herr M. „Das obliegt ihrer Verantwortung, dass das in die richtigen Hände kommt“ kam von Frau D. zurück. „Und woher soll ich wissen, wer die richtigen Hände sind? Auf dem Formular, genauso wie auf dem Anschreiben steht kein Name.“

 

Ungnädig erklärte sich dann Frau D. in ihrem gewohnten unfreundlichen Ton, dass sie dann ausnahmsweise bereit sei, das Formular weiterreichen wird.

 

Zum Schluss sei noch gesagt, dass der einzige Jobvorschlag, den Frau D. bei ihrer längeren Suche im Computer letztendlich gefunden hatte, nicht zu einem Arbeitsverhältnis führte. Die entsprechende Firma rief sogar Herrn E. an, um ein eventuelles unnötiges Vorstellungsgespräch zu vermeiden. Davon abgesehen, dass sie schlichtweg der Auffassung waren, dass Herr E. für den Job total überqualifiziert sei, was dem Jobcenter sicher egal wäre, zweifelte die Firma an, ob jemand, der immerhin schon Mitte 50 ist, ständig 30 kg Säcke heben könne, was zu dem Job nun einmal dazugehören würde. Da Herr E. daran auch nicht glaubte, dass sein Rücken das lange mitmachen würde, er außerdem Probleme mit seinem rechten Knie hatte, die Negative der entsprechenden Tomografie hatte er noch zu Hause vorliegen, wobei der Arzt damals gesagt hatte, dass eine Operation am Knie immer ein Risiko darstelle und die Wahrscheinlichkeit, dass das Problem nach einer Operation durchaus kurzzeitig wieder auftauchen würde, und er daher von einer Operation abraten würde, so langer es nicht schlimmer wird, Schonung war also durchaus angesagt, äußerte auch Herr E. seine Zweifel, ob er für den Job geeignet wäre. Kurz darauf kam die schriftliche Absage.